Freibetrag - Überzahlung Anrechnung Einkommen - Toleranzgrenze?

Begonnen von Hansejunge, 12. Juli 2022, 22:13:27

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Hansejunge

Hallo zusammen,

leider finde ich dazu nichts Konkretes im Netz:

Es gab eine Frei- bzw. Toleranzgrenze ab wann man eine Überzahlung von ALG II nachzahlen muss, wenn das tatsächliche selbständige Einkommen höher ist / war, als das vorläufig angegebene.

Gab es da eine monatliche Toleranzgrenze oder galt die für alle 6 Monate zusammengerechnet?

Ich müsste jetzt für die letzten 6 Monate rund 3,50 Euro pro Monat nachzahlen bzw. rund 20 Euro für das letzte halbe Jahr, da ich zuviel ALG II erhalten habe.

Danke.

Wombat

Es sind bis zu 50,00 EUR Einkommen im Monat anrechnungsfrei z.b. taschengeld von Oma für den Enkel. Aber in deinem Fall trifft das nicht zu.

HIER:

Bagatellgrenze für Rückforderungen im SGB II
Arbeit und Soziales/Gesetzentwurf - 19.05.2021 (hib 673/2021)

Berlin: (hib/CHE) Die FDP-Fraktion fordert die Einführung einer Bagatellgrenze für Rückforderungen im Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II). Sie hat deshalb einen Gesetzentwurf (19/29742) vorgelegt, in dem sie kritisiert, dass das derzeitige System der Grundsicherung zu schwerfällig und bürokratisch sei. Unter anderem verursache das Einfordern von Rückforderungen, teilweise im Centbereich, einen enormen Verwaltungsaufwand, da auch kleinste Überzahlungen durch das Jobcenter mithilfe von Bescheiden zurückgefordert werden müssten. Zudem müsse der Betrag der Rückforderung anteilig auf alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft umgerechnet werden und die Anteile jeweils separat mit einem Bescheid eingefordert werden. ,,Das ist nicht nur sehr aufwendig, sondern teilweise für die Kunden nicht nachvollziehbar", schreiben die Liberalen.

Sie fordern deshalb eine Bagatellgrenze von 36 Euro für Rückforderungen im SGB II.

Meines Wissens nach nichts unter Dach und Fach.

Fettnäpfchen

Hansejunge

Zitat von: Hansejunge am 12. Juli 2022, 22:13:27Ich müsste jetzt für die letzten 6 Monate rund 3,50 Euro pro Monat nachzahlen bzw. rund 20 Euro für das letzte halbe Jahr, da ich zuviel ALG II erhalten habe.
Leistungen die zuviel waren sind zu erstatten.
Das es da eine Toleranzgrenze geben soll wäre mir neu.

MfG FN
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