Kündigung mit sofortiger Freistellung. Was ist mit Urlaub + Überstunden?

Begonnen von sunnytn, 11. Juli 2022, 08:01:28

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sunnytn

Hallo Leute,

ein Bekannter hat die Kündigung bekommen. Die Kündigungsfrist wurde eingehalten und gleichzeitig wurde er mit sofortiger Wirkung von der Arbeit freigestellt. (Lohn wird also bis zum Vertragsende normal weiter gezahlt)

Nun wird aber in der Kündigung erwähnt, das seine restlichen Urlaubstage + die geleisteten Überstunden in dieser Kündigungsfrist zu nehmen sind.
Ist dies rechtlich korrekt oder hat er einen zusätzlichen Anspruch auf die Auszahlung?
(denn hätte er keinen Urlaub mehr oder keine Überstunden geleistet, würde er ja auch bis zum Vertragsende normal bezahlt werden)

Wir haben ihm geraten, sich sofort arbeitslos zu melden, was er auch umgehend nach Erhalt der Kündigung persönlich getan hat.
(er bekommt auch Post, wo er sich online noch anmelden muss, um seine restlichen Daten anzugeben bzw. sich arbeitssuchend zu melden)

Muss man ansonsten noch auf was anderes achten? (er hatte noch nie was mit dem JC zu tun)

Vielen Dank für die Hilfe.

Mfg

AlterGaul

Das ist gängige Praxis bei Freistellung. Er wird von der Arbeitsleistung entbunden und man kann es wie "Urlaub" bezeichnen.
"The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants."
Thomas Jefferson