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Fetter Aufdruck "Jobcenter" und Arbeitsamt-Symbol auf Briefumschlägen

Begonnen von rioreisender, 11. Juli 2022, 20:47:43

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rioreisender

Offenbar versendet das Jobcenter derzeit Schreiben, in denen das Jobcenter Logo besonders groß auf Briefumschläge aufgedruckt / aufgestempelt wird, wie im Beispiel teils sogar zusammen mit dem Logo der Bundesagentur für Arbeit.

Eine postalische Funktion wird durch den extragroßen Aufdruck nicht erfüllt, zumal der Absender "Jobcenter" durch das Sichtfenster eindeutig erkennbar ist.

Im Beispiel wird sogar die Bedarfsgemeinschaft vollständig und groß auf den Briefumschlag geschrieben. Auch diese dürfte wohl kaum eine postalische Funktion erfüllen.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte hat zwar schon 2014 festgestellt, dass das Aufdrucken / Aufstempeln gegen den Datenschutz verstößt und damit unzulässig ist, dennoch betreiben Jobcenter offensichtlich weiter oder wieder diese Praxis:

Sie dürfen diesen Dateianhang nicht ansehen.

Habt Ihr solche Schreiben auch schon bekommen?


(Thema wurde erneut gestartet, da im ersten Versuch ein technischer Fehler passiert ist)


[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Meine Beiträge stellen ausnahmslos meine laienhafte Meinung dar, rechtlich verbindliche Aussagen können daraus in keinem Fall abgeleitet werden. Für eine rechtlich verbindliche Aussage wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

Flip

Der hat schon öfter seine Meinung revidieren müssen, z. B. zu Kontoauszügen.

Maßgeblich ist die Rechtsprechung, z. B.:

ZitatNach diesen Grundsätzen darf die Beklagte in ihrer Korrespondenz mit dem Kläger ihre Behördenbezeichnung auf den Briefumschlägen angeben.

http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/legacy/141412

Aber es steht dir natürlich frei, das selbst gerichtlich prüfen zu lassen.

rioreisender

Die von Dir genannte gerichtliche Entscheidung kenne ich, dort ging es allerdings um den Versuche, dem Jobcenter / der ARGE zu untersagen, seine Absenderadresse überhaupt anzugeben. Insofern hat die von Dir genannte gerichtliche Entscheidung nur sehr eingeschränkt mit der oben beschriebenen Problematik zu tun. Das Gericht behandelt den "großen Stempel der Beklagten" nur sehr am Rande.

Im obigen Beispiel steht der Absender Jobcenter und dessen volle Adresse im Sichtfeld des Briefumschlages.

Der extragroße Aufdruck "Jobcenter" ist weder postalisch erforderlich noch gibt er irgendwelche Zusatzinformationen, vielmehr doppelt er die bereits auf dem Schreiben und im Sichtfeld sichtbare Absenderadresse.

Aber wenn sich ausreichend Leute diese Praxis gefallen lassen, scheint ja alles in Ordnung zu sein.
Meine Beiträge stellen ausnahmslos meine laienhafte Meinung dar, rechtlich verbindliche Aussagen können daraus in keinem Fall abgeleitet werden. Für eine rechtlich verbindliche Aussage wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

Flip

Wie schon gesagt: dann lasse es gerichtlich prüfen. Jobcenter versenden nicht nur Briefe an Leistungsempfänger. Der Aufdruck lässt daher überhaupt keine Rückschlüsse zu.