Frage bezüglich Umzugsbeihilfe

Begonnen von Emaliya, 07. Juli 2022, 10:58:43

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Fettnäpfchen

Zitat von: Kopfbahnhof am 10. Juli 2022, 15:16:33Das JC hat hier ja sogar schon 350€ gezahlt.
Naja, aber so wirklich korrekt ist das mMn nicht abgelaufen.

Da müsste man mal wissen wie der Antrag gestellt wurde und was er beinhaltet also anonymisiert zum lesen bekommen
und
da das JC keinen Bescheid erlassen hat und der/die TE angelogen
Zitat von: Emaliya am 08. Juli 2022, 18:01:26Nur eben das Telefonat wo es auch hieß das ein Umzugsunternehmen nur gezahlt wird wenn man im Rollstuhl sitzt, Behindert ist oder zu alt dafür ist, was ich als Aussage auch etwas komisch finde.
wurde.

Da hilft eigtl. nur noch dem JC "die Pistole" auf die Brust zu setzen also mit Klage drohen oder den Vorgesetzten oder das KRM mit einzubinden. Denn ohne Bescheid klagen ist auch nicht so leicht und ob das SG in diesem speziellen Fall überhaupt (angemessen) reagiert.

Ich selber bin dann erst mal raus aus dem Thema da ich nächste Woche verplant bin also kann ich da nicht weiterhelfen...

Ratgeber Umzug
ZitatUmzugs- und Wohnungsbeschaffungskosten
Wenn der Umzug erforderlich ist, z.B. weil die Wohnung vom Vermieter gekündigt wurde, wegen Mängel nicht mehr bewohnbar ist, oder Aufgrund einer Mitteilung über unangemessene Unterkunftskosten erfolgt, muss der Leistungsträger die Übernahme dieser Kosten i.d.R. bewilligen.
Bis auf die Kaution (Darlehen) muss alles als einmalige Beihilfe übernommen werden, dazu gehören:

- Renovierungskosten, wenn sie lt. Mietvertrag vereinbart und geschuldet sind,
- Maklergebühr, wenn ansonsten eine angemessene Wohnung nicht angemietet werden kann,
- Transportkosten, i.d.R. aber nur in der Höhe, wie sie bei einem Umzug innerhalb desselben Ortes entstehen würden,
- Kosten für private Helfer, wenn man keine findet, die uneigennützig und unentgeltlich helfen.
Selbsthilfe geht herbei vor, d.h. der Hilfebedürftige hat die Kosten so gering wie möglich zu halten. Kann und darf man jedoch Aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen einen Umzug nicht selbst machen (gegebenenfalls ärztl. Attest) und hat man keine private Hilfe zur Verfügung, muss der Leistungsträger ein Umzugsunternehmen bezahlen - allerdings auch hier nur die Kosten für einen Umzug innerhalb desselben Ortes.
Will man nicht nur die Wohnung sondern gleich den Ort wechseln, muss man id.R. die dadurch entstehenden Mehrkosten selbst tragen.

Wenn der Umzug nicht erforderlich ist, kann der Leistungsträger seine Zustimmung zum Umzug und damit auch die Kostenübernahme verweigern.

Die Zustimmung zur Übernahme der Unterkunftskosten nach § 22 Abs. 4 SGB II ist unabhängig von der Zustimmung zur Übernahme der Wohnungsbeschaffungs- und Umzugskosten nach § 22 Abs. 6 SGB II.
Beide Ansprüche werden im SGB II vollkommen unabhängig gehandhabt. D.h. z.B. auch wenn die Zustimmung zur Übernahme der Unterkunftskosten nach § 22 Abs. 4 SGB II nicht erfolgt, weil diese unangemessen sind, besteht unabhängig davon die Pflicht zur Kostenübernahme der Wohnungsbeschaffungs- und Umzugskosten nach § 22 Abs. 6 SGB II, wenn der Träger den Umzug veranlasst hat.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Kopfbahnhof

Zitat von: Fettnäpfchen am 10. Juli 2022, 17:34:30Wenn der Umzug erforderlich ist
Zitat von: Fettnäpfchen am 10. Juli 2022, 17:34:30Wenn der Umzug nicht erforderlich ist
Was hier der Knackpunkt sein dürfte.
Laut @TE lag dieser rein in ihrer Entscheidung, es gab evtl. keinen besonderen Grund.
(bessere Jobchancen allein reicht nicht als Begründung)

Darum wundert es mich ja, warum hier das JC einfach mal so 350€ gezahlt haben soll.
 

Emaliya

@Andre: Danke, das hat uns Mut gemacht noch mal ein Schreiben aufzusetzen.

Zitat von: Fettnäpfchen am 10. Juli 2022, 17:34:30Da müsste man mal wissen wie der Antrag gestellt wurde und was er beinhaltet also anonymisiert zum lesen bekommen

Kein Problem, das hier ist unser Antrag:



Zitat von: Kopfbahnhof am 10. Juli 2022, 17:54:17Laut @TE lag dieser rein in ihrer Entscheidung, es gab evtl. keinen besonderen Grund.
(bessere Jobchancen allein reicht nicht als Begründung)

Genehmigt wurde der Umzug weil mein Mann bessere Anbindung an den Arbeitsmarkt hat, seine Schwester dort lebt welche auf unsere Tochter aufpassen würde, wenn es nötig wäre, und ich dadurch Flexibler bin einen geeigneten Therapie Platz wegen meiner Sozialphobie zu finden.
Wegen diesen Punkten wurde uns der Umzug als Notwendigkeit anerkannt.


Birgit63

Du hast eine Schwester. Die kann doch auf eure Tochter aufpassen. Vielleicht hat sie ja auch einen Partner oder Freunde, die euch behilflich sein können.

Emaliya

Zitat von: Birgit63 am 11. Juli 2022, 07:48:36Du hast eine Schwester. Die kann doch auf eure Tochter aufpassen. Vielleicht hat sie ja auch einen Partner oder Freunde, die euch behilflich sein können.

Genau genommen ist es die Schwester meines Mannes, aber das ist ja recht irrelevant.  :smile:
Fakt ist das diese nicht helfen kann weil sie im Urlaub ist und diesem auch nicht abbrechen wird nur weil wir umziehen, was ich auch vollkommen verstehen kann.


Birgit63

Ich habe hier den Eindruck, dass du dir gar nicht helfen lassen willst. Du möchtest einfach, dass dir das JC ein Umzugsunternehmen bezahlt.

Kopfbahnhof

Zitat von: Emaliya am 10. Juli 2022, 19:45:53wurde uns der Umzug als Notwendigkeit anerkannt.
Genehmigung für den Umzug und Notwendigkeit ist aber etwas verschiedenes, nicht das hier etwas falsch Verstanden wurde.
Notwendig ist er z.B. durch Arbeitsaufnahme weit weg oder Eigenbedarfskündigung durch den VM usw. usw.

Eure Begründungen dürften die JC relativ oft zu hören bekommen.
Ob die in eurem Fall Ausreichend sind, muss das JC Entscheiden.

Ich sehe hier bisher nur private Gründe und da muss jeder ohne JC, auch selbst dafür Aufkommen.

Fettnäpfchen

Emaliya

Zitat von: Emaliya am 10. Juli 2022, 19:45:53Wegen diesen Punkten wurde uns der Umzug als Notwendigkeit anerkannt.
Dann fehlt leider immer noch der schriftliche Bescheid?

In dem Fall würde ich mal mit dem SG und einem zuständigen Rechtspfleger Kontakt aufnehmen und ihn um Unterstützung bitten und ob eine Klage sinnvoll ist. Ein guter Rechtspfleger leitet alles in die Wege was auch notwendig wäre da es zum Umzug ja nicht mehr lange ist.

Alternativ und oder zusätzlich evtl auch mal schauen was der Chef vom JC unternimmt wenn er darauf hingewiesen wird das ohne Bescheid einfach so vom SB gehandelt wurde wie er eben gehandelt hat.

Ich selber würde alles was mir in den Sinn kommt unternehmen um das geregelt zu bekommen.

MfG FN
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talokatel823

Zitat von: Birgit63 am 11. Juli 2022, 11:08:36Ich habe hier den Eindruck, dass du dir gar nicht helfen lassen willst. Du möchtest einfach, dass dir das JC ein Umzugsunternehmen bezahlt.
Es gibt nunmal Menschen, die keine Hilfe von Freunden oder Verwandten bekommen, selbst, wenn sie welche haben.
Ich bin auch schon auf 580 Euro Umzugsfirma mit Helfern sitzengeblieben, weil das JC mir einfach nicht glauben wollte, dass ich zu dem Zeitpunkt weder Familie noch Freunde hatte und selbst keine schweren Sachen tragen kann.

Kopfbahnhof

Zitat von: talokatel823 am 14. Juli 2022, 09:54:39dass ich zu dem Zeitpunkt weder Familie noch Freunde hatte und selbst keine schweren Sachen tragen kann.
Allerdings muss das JC, allein deswegen, auch noch lange keine Umzugskosten Übernehmen.

PetraL

Zitat von: Kopfbahnhof am 14. Juli 2022, 17:50:00
Zitat von: talokatel823 am 14. Juli 2022, 09:54:39dass ich zu dem Zeitpunkt weder Familie noch Freunde hatte und selbst keine schweren Sachen tragen kann.
Allerdings muss das JC, allein deswegen, auch noch lange keine Umzugskosten Übernehmen.
Mag ja sein - aber, wer soll die Kosten denn dann übernehmen? Der/die Leistungsempfänger mit ihren (teilweise) sowieso schon viel zu niedrigen Leistungen? Vom Regelsatz ansparen, wie es so schön heißt???  :scratch:  :weisnich:
Die wenigsten Menschen ziehen ja aus Spaß und Freude am Umziehen um, sondern weil sie müssen bzw. weil sich gezwungen sehen (auch wenn ihnen objektiv gesehen niemand tatsächlich die Pistole auf die Brust gesetzt hat, aber so richtig "freiwillig" ist das - zumindest bei Hilfebedürftigen - wohl eher selten) ...