Fallmanagerin ignoriert hartnäckig ärztliches Gutachten

Begonnen von Sommerkind, 13. Juli 2022, 11:18:25

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Sommerkind

Zitat von: BigMama am 19. Juli 2022, 18:50:47Ich kann nachvollziehen, dass die Vermittlerin im AGS versucht, dich so schnell wie möglich in Arbeit zu bringen. Du hast die von dir gewünschte Qualifizierung in Teilzeit erhalten und Ende Juni erfolgreich abgeschlossen. Die Integrationschancen nach einer Weiterbildung sind unmittelbar im Anschluss am Größten. Daher ist die Entscheidung zur Ablehnung der OAW verständlich und die Gründe rechtlich sauber.

Ob die AV zwangsversetzt wurde, ihren Job gerne macht oder nicht, ist nicht von Belang. Sie erfüllt ihren Auftrag, nämlich Kunden des JC zu betreuen in dem sie zu offenen Stellen von Arbeitgebern informiert und passende VV zusendet.
Was die Zumutbarkeit von VV angeht, wurde ja schon einige geschrieben. Ich empfehle hierzu als Grundlage die Fachliche Hinweise zu § 10 SGB II.

Aus meiner Sicht ist die Erwartungshaltung des JC an dich auch sehr gut nachvollziehbar. Du hast eine teure Weiterbildung erhalten, deren Ziel es ganz sicher war, direkt im Anschluss eine möglichst bedarfsdeckende Beschäftigung in diesem Bereich aufzunehmen. Und dann ist der runde Geburtstag als Grund für die OAW auch nicht als wichtig anzuerkennen. 



Ich kann die Erwartungshaltung des JC auch nachvollziehen, ich schreibe auch Bewerbungen, bisher war bei den VV der SB nichts dabei, was mit dem ärztlichen Gutachten zusammenpasst und/oder es waren Minijobs, obwohl das in der Eingliederungsvereinbarung vereinbart wurde: Aufnahme sv-pflichtigen Beschäftigung.
Bisher ist auf meine Bewerbungen auf selbstgesuchte offene Stellen keine Reaktion gekommen, also heisst es nach wie vor abwarten.

Die OA habe ich nicht aufgrund des runden Geburtstags beantragt, sondern weil ich 9 Monate ohne Unterbrechnung täglich Montag bis Freitag in der Weiterbildung war und besonders in Verbindung mit dem ärztlichen Gutachten ist es aus meiner Sicht absolut legitim, dass ich danach gern mal 14 Tage ein wenig ausgeruht hätte. Dass mein Geburtstag nun in die 14 Tage fällt, war ein (glücklicher) Zufall.
Und ich muss mir auch nicht von ihr sagen lassen: "Wenn Sie das alles nicht können, dann frage ich mich, warum Sie die Weiterbildung bekommen haben"
Mein bisheriger SB fand es sehr sinnvoll, dass ich die Weiterbildung mache deshalb hat er mir die bewilligt. Und er hätte mir im Übrigen auch die OA genehmigt, ist einfach einer Frage der Menschlichkeit und hat mit Empathie zu tun, für mich ein zentraler Punkt für eine gute Zusammenarbeit in der Vermittlung und da hapert es leider bei meiner SB. Und wie Fettnäpfchen schrieb, es ist eine Ermessensentscheidung und sie hat zu meinem Nachteil "ermessen".

Vielen Dank für den Tipp und Link zu den Fachlichen Weisungen zu §10 SGB II, die werde ich mir jetzt anschauen.  :sehrgut: