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Veränderungsmitteilung

Begonnen von Zazu72, 15. Juli 2022, 19:03:20

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Zazu72

Hallo,
Ich bin vor einiger Zeit zurück in meine Heimat gezogen und habe hier einen Job angefangen.Ich habe dem JC dies über die Veränderungsmitteilung mitgeteilt und mich ab August vom JC abgemeldet.
Das JC will von mir den neuen Mietvertrag,die Meldebescheinigung und die Kündigung der alten Wohnung sehen.
Eigentlich muss ich doch nur die Lohnabrechnung für Juli einreichen,da ich am 15.07. angefangen hab zu arbeiten.
Sonst geht der Rest das JC doch gar nichts an oder?

justine1992

Du hast für Juli noch ALG2 bezogen, aber bereits woanders gearbeitet/gelebt?
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Zazu72

#2
Zitat von: justine1992 am 15. Juli 2022, 21:41:11Du hast für Juli noch ALG2 bezogen, aber bereits woanders gearbeitet/gelebt?

Genau,ich habe am 15.07. angefangen zu arbeiten.Ich werde meine Verdienstbescheinigungen und den Kontoauszug schicken.Mehr will ich nicht zusenden.Es geht das JC doch gar nichts an wo ich jetzt wohne,wie viel die Wohnung kostet oder?Da eh eine Überzahlung statt gefunden hat sollen die das ausrechnen und gut ist.

Yavanna

Wenn du im Juli umgezogen bist, interessiert es das JC schon. Dann werden auch nur die KDU bis zum Umzug berücksichtigt.  Das verringert nochmal den monatlichen Bedarf. Da wirst du wohl zurückzahlen müssen.
Auch wenn der Juli Lohn erst im August zufließen, erlischt beim ursprünglichen Jobcenter der Anspruch, sobald du umzieht. Der gewöhnliche Aufenthalt, und damit örtliche Zuständigkeit, ist nicht mehr gegeben.

Zazu72

Zitat von: Yavanna am 16. Juli 2022, 06:29:56Wenn du im Juli umgezogen bist, interessiert es das JC schon. Dann werden auch nur die KDU bis zum Umzug berücksichtigt.  Das verringert nochmal den monatlichen Bedarf. Da wirst du wohl zurückzahlen müssen.
Auch wenn der Juli Lohn erst im August zufließen, erlischt beim ursprünglichen Jobcenter der Anspruch, sobald du umzieht. Der gewöhnliche Aufenthalt, und damit örtliche Zuständigkeit, ist nicht mehr gegeben.

Ja genau,bis zum Umzug ist es aber noch zuständig.Das ich zurück zahlen muss ist mir klar,hatte ich ja oben geschrieben.
Ich kann mich hier aber erst am 27.07. anmelden da ich vorher keinen Termin bekommen habe.
Warum aber wollen sie die Kündigung der alten Wohnung und den Mietvertrag der neuen sehen?Da das JC durch Umzug eh raus fällt.

Yavanna

Die Ummeldung ist irrelevant. Sie wollen essen, ab wann du tatsächlich aus der alten Wohnung raus bist und in die neue rein.

Zazu72

Zitat von: Yavanna am 16. Juli 2022, 06:52:58Die Ummeldung ist irrelevant. Sie wollen essen, ab wann du tatsächlich aus der alten Wohnung raus bist und in die neue rein.

Da ich eh eine 3 monatige Kündigungsfrist für die alte Wohnung habe,kann ich ja sagen was ich will.
Die Wohnung habe ich zum 31 August gekündigt Da ich anfangs einen anderen Plan hatte.Nämlich dort einr Arbeit anzufangen und näher an die Arbeitsstelle zu ziehen.
Da ich aber derzeit im "Urlaub" bin und sich mir hier eine Wohnung und Job ergeben hat,habe ich diesen hier angenommen.
Der neue Mietvertrag geht sie doch gar nichts an.

Yavanna

Mach, was du denkst. Es zählt der tatsächliche Aufenthalt. Wenn du den nicht nachweisen kannst, wird das JC die gesamte Juli Zahlung zurückfordern. Kannst ja dann in Widerspruch gehen, oder einfach jetzt die Karten auf den Tisch legen.

Zazu72

Zitat von: Yavanna am 16. Juli 2022, 08:16:41Mach, was du denkst. Es zählt der tatsächliche Aufenthalt. Wenn du den nicht nachweisen kannst, wird das JC die gesamte Juli Zahlung zurückfordern. Kannst ja dann in Widerspruch gehen, oder einfach jetzt die Karten auf den Tisch legen.

Kann ich mich jetzt noch vom Juli beim JC abmelden und einfach das ganze Geld zurück zahlen?

Kopfbahnhof

Zitat von: Zazu72 am 16. Juli 2022, 08:19:04Kann ich mich jetzt noch vom Juli beim JC abmelden
Eher nicht, da die Überzahlung ja schon da ist, Rückwirkend geht so etwas nicht.

Zitat von: Zazu72 am 15. Juli 2022, 19:03:20nur die Lohnabrechnung für Juli einreichen,da ich am 15.07. angefangen hab zu arbeiten
Das würde ich Abwarten bis Post vom JC dazu kommt.

Unstrittig dürfte sein, dass du ab 15.07. in der neuen Wohnung lebst.
Außer es wäre möglich gewesen zu Pendeln.

Ansonsten wäre das alte JC bis 14.07. zuständig und wird den Rest zurück fordern.

Zitat von: Zazu72 am 15. Juli 2022, 19:03:20nd mich ab August vom JC abgemeldet.
Damit bist du aus dem Bezug raus und weder das alte, schon gar nicht das neue JC geht es etwas an was den MV angeht.
Als Nachweis evtl. ab wann die alte Wohnung gekündigt ist.
Dafür ist der alte MV aber nicht Notwendig, weil dazu ja gar nichts drin steht.

Außer du möchtest vom neuen JC noch anteilig Leistungen für den Rest Juli und evtl. August haben.
Dafür bräuchte es aber einen komplett neuen Antrag.

Zitat von: Zazu72 am 15. Juli 2022, 19:03:20und habe hier einen Job angefangen.
Damit hättest du evtl. sogar Anspruch auf Unterstützung für den Umzug gehabt.
Rückwirkend geht aber auch das nicht mehr.

Zazu72

@Kopfbahnhof
Danke für deine ausführliche Antwort.
Ich möchte gerne das JC anschreiben und um eine Rückerstattung für den Juli bitten,so daß ich das Geld zurück zahlen kann,aus dem Bezug raus bin und keine Unterlagen mehr einschicken muss.
In der neuen Unterkunft wohne ich Mietfrei als Überbrückung bis ich eine passende Wohnung gefunden habe.
Anmelden kann ich mich erst an dem 27.07. weil ich eher beim Einwohnermeldeamt keinen Termine bekommen habe.
Ich bin mir genehmigten Ortsabwesenheit in den Urlaub gefahren und hier hat sich mir eben der neue Job geboten.
Die OA wurde bis 18.07. genehmigt.Ich habe mich aber bereits am 11 beim JC mit einer Veränderungsmitteilung gemeldet.
Darauf hin bekam ich Post in der steht welche Unherlagen sie alles haben wollen.
Um dies zu umgehen,möchte ich gerne ab Juli auf ALG2 verzichten und das bezahlte Geld zurück zahlen.
Ist dies möglich?

justine1992

Zitat von: Kopfbahnhof am 16. Juli 2022, 16:08:39
Zitat von: Zazu72 am 16. Juli 2022, 08:19:04Kann ich mich jetzt noch vom Juli beim JC abmelden
Eher nicht, da die Überzahlung ja schon da ist, Rückwirkend geht so etwas nicht.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Zazu72


justine1992

Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

rioreisender

@Zazu72

Denk daran, dass Du Lohn/Gehalt vom neuem Arbeitgeber im Regelfall erst am Ende des Arbeitsmonats erhältst. Wenn Du z.B. im August anfängst, wird Lohn/Gehalt erst Ende August überwiesen. Wenn es zudem erst Anfang September auf Deinem Konto ist, hättest Du meiner bescheidenen Meinung nach (Zuflussprinzip) sogar Anspruch auf ALG II für den August.
Meine Beiträge stellen ausnahmslos meine laienhafte Meinung dar, rechtlich verbindliche Aussagen können daraus in keinem Fall abgeleitet werden. Für eine rechtlich verbindliche Aussage wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.