Erben während ALG2-Bezug

Begonnen von klimfan, 02. Dezember 2022, 15:40:49

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

klimfan

Hallo,

eine kurze Frage zum Thema Erben und Schenkung: was passiert, wenn eine Person, die aufstockend ALG2 erhält, während eines Bewilligungszeitraumes bspw. 100.000 Euro vererbt oder geschenkt bekommt? Bedeutet das dann nur, dass keine Bedürftigkeit mehr vorhanden ist, das ALG2 komplett gestrichen wird und die Person somit nicht mehr beim JC geführt wird (und ggf. nach Verbrauch des Geldes einen neuen Antrag aus ALG 2 stellen müsste)?

Und wie sieht es beim Bürgergeld aus, besteht da ein Unterschied zwischen Schenkung und Erbschaft (Einkommen oder Vermögen)?

NRWMaster

Würde mich auch interessieren, nicht als Aufstocker sondern als normaler SGB II Bestandskunde

Kopfbahnhof

Wenn ich 100.000€ Erbe, dann melde ich mich vom JC ab.

ganz einfach, gehe ich dann eben für längere Zeit ins Ausland fertig.

Yavanna

Dann bist du erstmal wegen Vermögen raus. Wenn du schon vor Corona im Bezug warst, musst du dann entweder mindestens 3 Jahre davon leben, damit die Karenzzeit wieder beginnt oder auf 15.000 +x runter. (Abhängig von der Anzahl der BG Mitglieder)
Wobei beim Verbrauch auch darauf geachtet wird,  dass die Kohle nicht verschleudert und somit mutwillig wieder Hilfebedürftigkeit herbei geführt wurde.

klimfan

Also das JC kann aber nicht - auch bei hohen Erbschaften, bspw. mehreren hunderttausend Euro - irgendwelche Zahlungen zurückfordern (außer denen des Monats, in dem das Erbe zugeflossen ist), oder? Und bei einer Schenkung verhält es sich genauso?


terrier

die Hörigkeit des deutschen Michel gegenüber der Obrigkeit, hier gegenüber dem JC.

Wenn ich erbe oder eine Schenkung erhalte, im Lotto gewinne oder eine Bank überfalle verzichte ich schlicht und ergreifen beim JC auf weitere Unterstützung. Punkt, aus. Die wollen zwar dann ganz vieles von dir wissen, warum wieso weshalb, aber sie kriegen nix zu wissen. Ich scheide schlicht und ergreifend aus dem Leistungsbezug aus aus eigenem Wunsch und aus die Maus. Dem JC werde ich über die Gründe keine Rechenschaft ablegen.
-Terriermentalität-
Ironie ist mein Schild

klimfan

Zitat von: terrier am 02. Dezember 2022, 17:12:41die Hörigkeit des deutschen Michel gegenüber der Obrigkeit, hier gegenüber dem JC.

Wenn ich erbe oder eine Schenkung erhalte, im Lotto gewinne oder eine Bank überfalle verzichte ich schlicht und ergreifen beim JC auf weitere Unterstützung. Punkt, aus. Die wollen zwar dann ganz vieles von dir wissen, warum wieso weshalb, aber sie kriegen nix zu wissen. Ich scheide schlicht und ergreifend aus dem Leistungsbezug aus aus eigenem Wunsch und aus die Maus. Dem JC werde ich über die Gründe keine Rechenschaft ablegen.

naja, es st ja ein Unterschied, ob Du während eines laufendes Bezuges erbst/etwas geschenkt bekommst oder DANACH. Wenn es nach einem Bewilligungszeitraum stattfindet, ist es klar,dass es das JC nichts mehr angeht.

Und genau darum geht es mir ja auch bzw. deshalb frage ich: läuft es auf dasselbe raus, wenn eine Person bis zu dem Zeitpunkt, wo  sie erbt oder eine Schenkung (in so hoher Summe, dass sie zu fast 100%iger Wahrscheinlichkeit nie wieder aufs JC angewiesen sein wird, also bspw. 500.000 Euro), ALG2 oder Bürgergeld erhält, als wenn sie mehrere Monate vorher den Bezug auslaufen lässt und keine WBA stellt?

NRWMaster

Hier gehts doch nichts ums abmelden
Es gibt auch kleine Schenkungen von paar tausend EUR

Es ist ja dann Vermögenszufluß. Also so das man in diesen 15.000 EUR Rahmen bleibt

klimfan

Nein, ich rede von einem großen Betrag, wie in meinem Beitrag geschrieben.

Fettnäpfchen

klimfan

Zitat von: klimfan am 02. Dezember 2022, 16:54:01irgendwelche Zahlungen zurückfordern (außer denen des Monats, in dem das Erbe zugeflossen ist), oder? Und bei einer Schenkung verhält es sich genauso?
Ab dem Zufluß Erbe/Schenkung bist du raus und du musst nicht die Monate davor zurückbezahlen.
Erben als ALG II Empfänger

Zitat von: klimfan am 02. Dezember 2022, 17:27:56als wenn sie mehrere Monate vorher den Bezug auslaufen lässt und keine WBA stellt?
Wenn du nicht im Bezug bist geht das JC dein Leben ein sc... d..ck an!

Zitat von: NRWMaster am 02. Dezember 2022, 17:43:22Es gibt auch kleine Schenkungen von paar tausend EUR

Es ist ja dann Vermögenszufluß. Also so das man in diesen 15.000 EUR Rahmen bleibt
Falsch das ist Einkommen und wird so berechnet.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

klimfan

@Fettnäpfchen:

Dann ist es also im Prinzip egal, ob man direkt bis zur Erbschaft/Schenkung ALG 2 bzw. Bürgergeld bezieht oder ob man es hat vorher auslaufen lassen?

Hat denn das JC noch Einsichtsrechte oder man selber Verpflichtungen gegenüber dem JC, wenn die Erbschaft/Schenkung zugeflossen ist, man kein ALG" mer erhält, aber der ursprüngliche Bewilligungszeitraum noch nicht abgelaufen ist?

Yavanna

Wenn der BWZ vorläufig ist, ja. Hier werden alle  Einnahmen erst am Ende verrechnet.
Auch wenn das Erbe nicht als Einkommen zählt,  muss das angegeben werden

Fettnäpfchen

klimfan

Zitat von: klimfan am 03. Dezember 2022, 06:55:48Dann ist es also im Prinzip egal, ob man direkt bis zur Erbschaft/Schenkung ALG 2 bzw. Bürgergeld bezieht oder ob man es hat vorher auslaufen lassen?
Eigentlich ja
denn
Zitat von: klimfan am 02. Dezember 2022, 18:06:09Nein, ich rede von einem großen Betrag, wie in meinem Beitrag geschrieben.
bei so Summen läuft auch der vorläufige Bescheid aus und du bist immer noch zu reich für einen Anspruch.
und wenn nur noch 39 999.- übrig wären wärst du auch für einen Neuantrag zu reich, außer wir schreiben dann das Jahr 2026 o.s.ä.  je nach Zufluss des Kapitals.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.