Aufforderung zur Kostensenkung nach Erhöhung der Nebenkosten

Begonnen von jordon, 16. Juli 2022, 15:12:47

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Steve79

Diese Preise sind schon so niedrig, da gibt es nichts günstigeres. Kann man also getrost ignorieren.

Ich habe jetzt wieder knapp 600€ Nachzahlung und letztes Jahr war es noch höher. Bisher wurde alles übernommen.
Die Nachzahlungen jetzt beziehen sich aber noch auf die alten Preise. Ob im nächsten Jahr dann 2000 oder 3000€ oder noch mehr übernommen wird ist fraglich.
Aber noch günstiger wohnen sowas gibt es nicht.

Fettnäpfchen



Zitat von: PetraL am 17. Juli 2022, 11:42:44Es kann doch nicht sein, dass Leistungsempfänger dem völlig hilf- und wehrlos ausgeliefert sind?! Vor allem, wenn es um Preiserhöhungen (auch Mehrwertsteuer) o.a. Faktoren geht, die ja gar nichts mit dem Verbrauch zu tun haben und die der Leistungsempfänger überhaupt nicht beeinflussen kann???? :teuflisch:
Doch das ist sogar so. Ich möchte gar nicht wissen wie viele Bezieher die Mehrkosten selber bezahlen weil Ihnen nicht bewusst war und auch vom SB nicht gesagt wurde, das man da seine "Möglichkeiten" hat die jetzt das Nachsehen haben
und wie von
Zitat von: Yavanna am 17. Juli 2022, 12:48:33hat man die Kostensenkung akzeptiert. Am Ende kommt evtl die dicke Nachzahlung, die dann nicht übernommen wird.
beschrieben ist es auch eine Tatsache.
Hätte ich ebenso so beantwortet.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Quizchampion

Schreib denen auch einen Brief:

Aufforderung zur Mitwirkung:

Weiterbildung der Mitarbeiter dringend erforderlich...

jordon

Hallo,

danke, für die vielen Antworten und Entschuldigung, dass ich mich jetzt erst wieder melde, bei meiner Oma war gestern noch der ärztliche Notdienst, sie hat vermutlich eine Covid-19 Infektion.

Meine Oma ist 75 Jahre alt und hat eine Reihe von Erkrankungen u.a. Anämie, bekommt zweimal im Jahr Bluttransfusionen, daher hat Sie auch oft im Sommer noch die Heizung an, da Sie immer so friert.
Die ´erhöhten´ Kosten werden bis Februar übernommen, der beiliegende Bescheid bewilligt die Grundsicherung nur bis Ende des Jahres, also kann ich vermutlich erst Widerspruch gegen den folgenden Bescheid erheben, oder?

Die 276,30 EUR stimmen, laut Veröffentlichung im Internet.
Wenn aber zur Bruttokaltmiete nur die kalten Nebenkosten und das kalte Wasser zählen, unser Vermieter aber Kalt-, Warmwasser und Heizung als ein Posten ansieht, da er dies auf Rückfrage nicht einzeln aufschlüsseln kann, kann man hier vielleicht ansetzen?

Die 5 EUR würde meine Oma zur Not selber tragen, das Problem ist nur, nächstes Jahr ist die Nachzahlung dann bestimmt noch höher und diese würde da dann nicht mehr vom Sozialamt übernommen, daher müssen wir die Aufforderung irgendwie zu Fall bringen, falls das nicht klappt, aus letzten Ausweg dann evtl. doch den Vermieter fragen, ob man die Erhöhung verringern kann.

Im Moment bin ich ein wenig Ratlos, meine Oma wohnt auch noch keine vier Jahre in der Wohnung, aus Ihrer alten ein Raum Wohnung musste Sie ausziehen, das diese zu drei und vier Raum Wohnungen umgebaut wurden.



[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Fettnäpfchen

jordon

Deiner Oma wünsche ich gute Besserung!

Zitat von: jordon am 17. Juli 2022, 14:42:52Die 5 EUR würde meine Oma zur Not selber tragen, das Problem ist nur, nächstes Jahr ist die Nachzahlung dann bestimmt noch höher und diese würde da dann nicht mehr vom Sozialamt übernommen, daher müssen wir die Aufforderung irgendwie zu Fall bringen, falls das nicht klappt, aus letzten Ausweg dann evtl. doch den Vermieter fragen, ob man die Erhöhung verringern kann.
Im Prinzip steht da schon alles was machbar ist. Wenn du zur "Ruhe" gekommen bist liest du am besten nochmal das ganze Thema durch.

Fragen falls etwas unklar ist ist ja auch kein Problem, sind ja einige User im Thema dabei.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Kopfbahnhof

Zitat von: jordon am 17. Juli 2022, 14:42:52kann man hier vielleicht ansetzen?
Warum, willst du das der VM irgendwo die Kosten senken soll?
Vermutlich wir das kaum ein VM machen, erst recht nicht jetzt, wo keiner weiß wo das noch alles hin geht.

Zitat von: jordon am 17. Juli 2022, 14:42:52Die 5 EUR würde meine Oma zur Not selber tragen
Besser nicht, wie @Yavanna schon richtig erkannt hat.

Ich würde hier mir dem veralteten Heizkostenspiegel um die Ecke kommen.
Erstens ist der sowas von nicht mehr Aktuell und zweitens tönen die Politiker ständig rum, keiner wird bei den Heizkosten allein gelassen.
Abgesehen davon, kann man als Mieter eh kaum was Einsparen, wenn der Verbrauch insgesamt in Ordnung ist.
Man kann ja den Teil der auf alle Umgelegt wird gar nicht Beeinflussen.

Was das Soz. Amt hier macht ist absolut Unterirdisch, daher muss man auch dagegen vor gehen.
Wenn es auch erst mal nur Vorsorglich ist, damit sie Wissen hier wehrt sich jemand gegen solchen Unsinn.
Die schreiben doch das es einen neuen Bescheid geben soll, wann soll der kommen?
Geben muss es ja einen, weil so geht es sicherlich nicht.

Alte Leute zum Umzug zwingen und völlig zu Verunsichern.
Die machen es sich hier sehr Einfach.

PetraL

Erstmal gute, schnelle und vollständige Genesung an die Oma!

Zitat von: Yavanna am 17. Juli 2022, 12:48:33Wenn es mit den 6 Euro mehr im Monat getan ist, man diese selbst bezahlt, hat man die Kostensenkung akzeptiert. Am Ende kommt evtl die dicke Nachzahlung, die dann nicht übernommen wird. Daher würde ich empfehlen, gegen die Kostensenkung vorzugehen. In der Anhörung schon dagegen argumentieren.
Ja, natürlich sollte jeder gegen eine Kostensenkungsaufforderung vorgehen, ganz besonders in der aktuellen Situation - mein Reden!
Aber WIE denn?
Widerspruch geht nicht, da kein Verwaltungsakt.
Wie also sonst???
Zitat von: Fettnäpfchen am 16. Juli 2022, 20:20:21Kopfbahnhof

ZitatWarum kann man dem Schreiben nicht widersprechen?
Ich kann nix dafür, dass haben die beim BSG geurteilt.
Wäre ich RA dann wüsste ich es vllt. aber dann wäre ich nicht hier weil das dann bestimmt verboten wäre.
Zitat von: Fettnäpfchen am 16. Juli 2022, 20:20:21
ZitatKlar ist es möglich zu schreiben, das man damit auf keinen Fall Einverstanden ist und notfalls dagegen vor gehen wird.
Dürfte aber niemand interessieren und wenn man nicht wie im Formblatt vorgeht und seine Bemühungen nachweist hat man die A-Karte weil das ja im Schreiben erwähnt wurde.
Zitat von: Fettnäpfchen am 17. Juli 2022, 14:15:55
ZitatEs kann doch nicht sein, dass Leistungsempfänger dem völlig hilf- und wehrlos ausgeliefert sind?! Vor allem, wenn es um Preiserhöhungen (auch Mehrwertsteuer) o.a. Faktoren geht, die ja gar nichts mit dem Verbrauch zu tun haben und die der Leistungsempfänger überhaupt nicht beeinflussen kann???? :teuflisch:
Doch das ist sogar so.

Also, WIE kann sich ein Leistungsempfänger gegen solche Kostensenkungsaufforderung und das damit eröffnete Kostensenkungsverfahren wehren? Und solche KSAs wird es jetzt in nächster Zeit hageln!!  :no:  :no:  :no:
Mal ganz abgesehen davon, dass eine KSA (eigentlich) nur zulässig ist, wenn eine Kostensenkung auch tatsächlich möglich und zumutbar ist.
Dieses Sozialamt schert sich da ganz offensichtlich einen Dreck drum - die meisten JC sowieso...

Aber irgendeine Möglichkeit muss es doch geben, um sich gegen eine solche Willkür zur Wehr setzen zu können???  :weisnich:

Günni

Nach Rechtsprechung des BSG ist die Kostensenkungsaufforderung die Aufforderung der Behörde in einen Dialog über die Angemessenheit einzutreten:

ZitatNach der gefestigten Rechtsprechung des BSG erfordert eine wirksame Kostensenkungsaufforderung die Bezeichnung der angemessenen Aufwendungen für die Unterkunft durch das Jobcenter und stellt ein "Angebot" dar, in einen Dialog über die angemessenen Aufwendungen einzutreten

https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2019/2019_01_30_B_14_AS_11_18_R.html

Die Betroffene oder eine von ihr bevollmächtigte Person sollte daher eine Stellungnahme fertigen, wieso die Miete weiterhin angemessen ist (Alter, Gesundheit, Umzug teurer als Einsparungen, Nebenkosten werden wegen der Energiekrise sowieso teurer etc.).

Damit kann unter Umständen die Absenkung in 6 Monaten verhindert werden. Wenn nicht, kann dann gegen den Bescheid, der die Absenkung verfügt, in Widerspruch gegangen werden.

PetraL

Zitat von: Günni am 17. Juli 2022, 20:39:44Dialog über die Angemessenheit
:lachen:  :lachen:  :lachen:
Behörde: Unangemessen. Du bekommst nur noch soundsoviel. Spare.
Betroffener: Aber ich spare doch schon dies und das und dort und hier und ...
Behörde: Unangemessen. Du bekommst nur noch soundsoviel - 5 %. Spare mehr.
Betroffener: Aber ...
Behörde: Unangemessen. Du kriegst nicht mehr. Spare eben viel mehr oder zieh um...
...
Toller Dialog ...  :zwinker:

Jaja, diese wunderbare "Angemessenheit"... Wer die erfunden hat, sollte zu 60 Jahren Hartz-4 beim schlimmsten JC Deutschlands verurteilt werden (achne, schade, Hartz4 wird ja abgeschafft - so ein Jammer)...  :blum:

Aber der Rest klingt zumindest in der Theorie soweit gut  :ok:

Quizchampion

Wer das erfunden hat, muss 24/7 sich Richterin Barbara Salesch und Richter Alexander Hold gleichzeitig anschauen.  :lol:  :lol:

hotwert

Die 5€ die man selbst zahlen muss sind ja nicht so schlimm, aber wenn eine Nachzahlung ansteht wird man nichts mehr bekommen.

Auf jedenfall würde ich auf das Schreiben Antworten, und erwähnen dass die Energiepreise überall gestiegen sind, und es deshalb nicht möglich ist eine billigere Wohnung zu finden. Wenn deine Oma schon Jahrzehnte in der Wohnung wohnt würde ich das mit erwähnen, man könnte ja nicht nach 30 Jahren Mietverhältnis einen Umzug verlangen.

Natürlich wissen die das beim Sozialamt selbst, da arbeiten ja nicht nur Sonderschüler die nichts im Kopf haben. Die mussten wahrscheinlich die Aufforderung senden, weil sie nicht mit anderen zahlen arbeiten können als im System stehen.
Das sind ja auch nur Standard Textbausteine die in den Schreiben stehen.
Vll gibt's noch ein paar § die dir bei der Angemessenheit der Wohnung unter die Arme greifen, ich hab da nie geschaut weil mich das Problem wahrscheinlich nie trifft.

Bei uns kostet in der Stadt eine 1 Zimmer Wohnung warm ca 500€, das Sozialamt soll doch froh sein überhaupt so billig wegzukommen.

jordon

Hallo,

ich danke euch vielmals, werde eine Stellungnahme verfassen und an das Sozialamt senden, der beiliegende Bescheid b´bewilligt die Leistungen bis Dezember, einen förmlichen Widerspruch kann ich demnach erst gegen den Bescheid ab Januar 2023 einlegen, da dieser dann die Kürzung beinhaltet, sollte ich mit der Stellungnahme nicht für ein umdenken beim Sozialamt gesorgt haben.

Ich gebe dann hier Rückmeldung :)

Fettnäpfchen

PetraL

Zitat von: PetraL am 17. Juli 2022, 20:14:01Aber WIE denn?
Widerspruch geht nicht, da kein Verwaltungsakt.
Wie also sonst???
ZitatAlso, WIE kann sich ein Leistungsempfänger gegen solche Kostensenkungsaufforderung und das damit eröffnete Kostensenkungsverfahren wehren?
Steht jetzt schon öfers und wurde von Dir sogar mit ins Zitat gesetzt klick einfach auf den folgenden Link und lies die zwei Seiten > "Formblatt zur Wohnungssuche" steht auch im Ratgeber Angemessenheit der Kosten der Unterkunft und da auch noch ein bißerl mehr.

Zitat von: PetraL am 17. Juli 2022, 20:14:01Mal ganz abgesehen davon, dass eine KSA (eigentlich) nur zulässig ist, wenn eine Kostensenkung auch tatsächlich möglich und zumutbar ist.
Dies kann aber erst im laufenden Verfahren festgestellt werden, also dem
Zitat von: Günni am 17. Juli 2022, 20:39:44Nach Rechtsprechung des BSG ist die Kostensenkungsaufforderung die Aufforderung der Behörde in einen Dialog über die Angemessenheit einzutreten:
Dialog und dazu steht auf dem Formblatt zweite Seite dieses wichtige Detail sogar in rot markiert.
Darüber hinaus gibt es noch einige BSG Urteile die auch im KdU Ratgeber verlinkt sind. Da kommt man da > Unterkunftskosten und Urteile raus.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Kopfbahnhof

Zitat von: jordon am 18. Juli 2022, 14:20:17sollte ich mit der Stellungnahme nicht für ein umdenken beim Sozialamt gesorgt haben.
Genau deswegen sollst du diesem Schreiben ja auch widersprechen bzw. Kontra geben.

Damit haben die gleich Klarheit, bleibt es bei der Kürzung im neuen Bescheid gibt es definitiv einen Widerspruch und je nach Ausgang auch eine Klage.

So mit alten Menschen umzugehen geht gar nicht.
Noch dazu auch mal gleich in Fettschrift zu drohen.

@Fettnäpfchen

Wozu soll man sich hier um eine andere Wohnung bemühen?
Momentan geht es um ca. 5 € da ist jeder Umzug völlig Unwirtschaftlich, sollte es hier tatsächlich noch günstigere Wohnungen geben.
Evtl. sind die Gesamtkosten sogar noch im Rahmen, was Aktuell bei den meisten kaum noch so sein dürfte.

Fettnäpfchen

Kopfbahnhof

Zitat von: Kopfbahnhof am 18. Juli 2022, 16:02:47Wozu soll man sich hier um eine andere Wohnung bemühen?
Momentan geht es um ca. 5 € da ist jeder Umzug völlig Unwirtschaftlich, sollte es hier tatsächlich noch günstigere Wohnungen geben.
Evtl. sind die Gesamtkosten sogar noch im Rahmen, was Aktuell bei den meisten kaum noch so sein dürfte.
ja ist mir klar ist auch verständlich.
Macht man aber nichts dann kann man nichts vorlegen und dann hat man nicht mitgewirkt..... Jeder hier weiß was dann passiert.
Aber im Dialog hat man ja die Möglichkeit die Punkte die nichts mit Wohnungssuche zu tun haben zu klären und so etwa schon Erfolg haben, dann hat sich die Suche erledigt. Wobei günstigeren Wohnraum zu finden fast unmöglich sein dürfte also die Suche theoretisch nur aus Angeboten abheften besteht.
Okay in diesem "Einzelfall" dürfte auch (ohne Suche) theoretisch das dann zuständige Gericht dem Kläger, also der Oma, recht geben.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.