Aufforderung zur Kostensenkung nach Erhöhung der Nebenkosten

Begonnen von jordon, 16. Juli 2022, 15:12:47

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jordon

Hallo,

meine Oma muss für 2021 knapp 160 EUR nachzahlen, dies haben wir zur Übernahme beim Sozialamt eingereicht, zusammen mit dem Bescheid, dass die Nachzahlung übernommen wird, erhielt meine Oma die Aufforderung zur Kostensenkung.
Aktuell bezahlt meine Oma 220,99 EUR Grundmiete, 46,01 EUR Nebenkosten und 55,00 EUR Kalt-Warmwasser und Heizung, diese Vorauszahlung für Wasser und Heizung, soll ab 01.09.2022 um 18,00 EUR auf 73,00 EUR erhöht werden, laut Sozialamt sind aber nur bis zu 67,88 EUR zulässig.
Die Bruttokaltmiete darf 276,30 EUR nicht übersteigen.

Was ist denn alles in der Bruttokaltmiete enthalten?
Einzige Lösung ist wohl nur, den Vormieter zu bitten, die Vorauszahlung nur um 10,00 EUR zu erhöhen, oder was meint Ihr?

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180

Hallo,
die spinnen vom Sozialamt und leben hinterm Mond.
Bei den Kostensteigerungen von Energie, dürften fast alle Kunden den "zulässigen" Rahmen sprengen.

Da hilft nur Widerspruch einlegen (mit Verweis auf die steigenden Preise) und die Wohnungssuche simulieren. Immer schön die Announcen abfotografieren, Screenshots von Websites anfertigen, usw.
Dann eine Tabelle anlegen und dokumentieren, wo man sich beworben haben und dass es eine Absage gab. Falls es Zusagen für schlechtere Wohnung gibt, diese einfach unter den Teppich kehren und das Sozialamt nicht darüber informieren.

So lange die Oma keine billigere und bessere Wohnung findet, muss das Sozialamt die Kosten weiterübernehmen. Sie muss sich nur bemühen.  :zwinker:

Spritzenhalter


Ratlos

Es kommt auch auf das Alter der Oma an und ob bzw. an welchen Krankheiten sie leidet.
Es kommt also darauf an ob ein Umzug alters- und krankheitsbedingt überhaupt noch zumutbar ist.
Da kann ganz schnell ein Härtefall gegeben sein

Kopfbahnhof

Zitat von: lappa am 16. Juli 2022, 15:21:00und die Wohnungssuche simulieren.
Wozu soll das gut sein??
Erstens ist die Miete offenbar schon sehr günstig und zweitens, ist die Oma sicher nicht mehr die Jüngste.

Zitat von: jordon am 16. Juli 2022, 15:12:47die Aufforderung zur Kostensenkung.
Ich würde da ein saftiges Schreiben zurück schicken.
Der Verbrauch hat sich nicht wesentlich geändert, für die Preisexplosionen ist die Politik verantwortlich zu machen.
Auf keinen Fall der Mieter der dem hilflos Ausgesetzt ist.
Somit eine Kostensenkung auch Unmöglich ist, ein Umzug völlig Nutzlos, weil alle das gleiche Problem haben.

Also Widerspruch gegen die Forderung die kosten zu senken.

Zitat von: jordon am 16. Juli 2022, 15:12:47Die Bruttokaltmiete darf 276,30 EUR nicht übersteigen.
Auch das ist nicht in Stein gemeißelt und kann sich Ändern.

Bruttokalt ist die reine Miete + die kalten Betriebskosten. inkl. Wasser Winterdienst usw.

WW und Heizung z.B. sind die warmen BK.

OLD-MAN

Wo wohnt die Oma denn und stimmt das Bruttokalt dieser Gemeinde mit 276,30 €.

Falls ja, würden die angemessenen Kosten sich nur um 5,12 € erhöhen und dafür eine Kostensenkungsaufforderung zu senden ist unsinnig!

Ich würde auch das Sozialamt anschreiben und um Aufklärung bitten.

PetraL

 :wand:
Ganz abgesehen von dem Grundsätzlichen (da schließe ich mich @OLD-MAN an):
Warum soll deine Oma den Vermieter zur Senkung der MIETE auffordern, wenn doch die Miete sogar noch unter der "zulässigen" Miete liegt?
Hier sind es doch nur die Heizkosten, die auch nur ein paar Euro "zu hoch" sind? (Und hier haben wir jetzt die Realität, inwieweit die Mitarbeiter einer Behörde - hier Sozialamt - tatsächlich auf die aktuelle Situation der Inflation und Preisexplosion reagieren ...  :no:  :no:  :no: )

Zitat von: OLD-MAN am 16. Juli 2022, 16:07:50Ich würde auch das Sozialamt anschreiben und um Aufklärung bitten.
Kommt drauf an, ob's da eine Rechtsbehelfsbelehrung gibt in dem Bescheid. Möglicherweise muss sie auch direkt Widerspruch einlegen.

Zitat von: jordon am 16. Juli 2022, 15:12:47Einzige Lösung ist wohl nur, den Vormieter zu bitten, die Vorauszahlung nur um 10,00 EUR zu erhöhen, oder was meint Ihr?
Dann muss sie nachzahlen und alles auf einen Streich bezahlen - auch nicht das Wahre, oder?

Zitat von: Kopfbahnhof am 16. Juli 2022, 15:41:21Somit eine Kostensenkung auch Unmöglich ist, ein Umzug völlig Nutzlos, weil alle das gleiche Problem haben.
Und bestimmt auch nicht wirtschaftlich - jedenfalls nicht bei den paar Euro!!!
Und je nach Alter und Gesundheitszustand der Oma auch nicht zumutbar - aber das nur am Rande.

Darf ich feststellen, dass diese Kostensenkungsaufforderung das aller-hinrissigste ist, das ich in der letzten Zeit gesehen habe? Oder ist das schon Beleidigung oder sowas?  :weisnich:

Kopfbahnhof

Zitat von: PetraL am 16. Juli 2022, 16:23:03das aller-hinrissigste ist, das ich in der letzten Zeit gesehen habe?
Sehe ich genauso.

Man sollte den MA vom Soz. Amt mal eine Führung auf den Kirchturm Anbieten.
Vielleicht hört er dann ja den Gong :grins:

Jetzt noch mit einem längst hinfälligem Heizkostenspeigel zu Winken ist Erbärmlich.
Ebenso alte Menschen um den Schlaf zu bringen, mit dem Müll der Umzugsforderung.

Fettnäpfchen

jordon

Zitat von: jordon am 16. Juli 2022, 15:12:47oder was meint Ihr?
Ein, wie vorgeschlagen, Widerspruch ist bei einer Kostensenkungsaufforderung nicht möglich!
Unterkunftskosten und Urteile
Zitat- 15.06.2016, B 4 AS 36/15 R     
Eine Kostensenkungsaufforderung stellt keinen anfechtbaren Verwaltungsakt dar.
Vorrang bei einer Kostensenkungsaufforderung hat eine Anfechtungs- und Leistungsklage gegen die Kostensenkung (Grundsatz der Subsidiarität der Feststellungsklage).
Findet die angekündigte Kostensenkung nicht statt, ist (erst dann) eine Feststellungsklage zulässig, da dann effektiver Rechtsschutz allein durch eine Feststellungsklage gewährt werden kann, denn es ist den Hilfebedürftigen (auch wenn existenzsichernde Leistungen im Streit stehen) nicht zumutbar, stets weiter abzuwarten, ob und wann das Jobcenter tatsächlich eine Kostensenkung vornimmt.
Das dafür erforderliche Feststellungsinteresse setzt jedoch voraus, dass der "Dialog" zwischen Leistungsberechtigtem und Jobcenter nach der Einwendung gegen die Kostensenkungsaufforderung beendet ist, ohne dass das Jobcenter die Kosten weiterhin für angemessen erklärt.

In der Regel hält man sich an das was im "Formblatt zur Wohnungssuche" steht.
Ist das JC damit nicht zufrieden schaut man nach der Gesamtangemessenheit und muss das über das SG regeln
und
wenn das nicht geht macht man es über die Wirtschaftlichkeitsprüfung.

Zitat von: Spritzenhalter am 16. Juli 2022, 15:21:25Es geht los!
:scratch:
Hoffentlich kommen da entsprechende Änderungen bzw BSG Urteile.

MfG FN

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
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Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Kopfbahnhof

Zitat von: Fettnäpfchen am 16. Juli 2022, 18:35:29wie vorgeschlagen, Widerspruch ist nicht möglich!

Warum kann man dem Schreiben nicht widersprechen?
Klar ist es möglich zu schreiben, das man damit auf keinen Fall Einverstanden ist und notfalls dagegen vor gehen wird.
Gegen die Kürzung der KdU nur bei der Heizung durch das Soz. Amt.
Vermutlich sind die Gesamtkosten hier sogar noch im Limit, trotz Erhöhung der Vorauszahlung für die HK.


PetraL

Zitat von: Fettnäpfchen am 16. Juli 2022, 18:35:29Findet die angekündigte Kostensenkung nicht statt, ist (erst dann) eine Feststellungsklage zulässig, da dann effektiver Rechtsschutz allein durch eine Feststellungsklage gewährt werden kann, denn es ist den Hilfebedürftigen (auch wenn existenzsichernde Leistungen im Streit stehen) nicht zumutbar, stets weiter abzuwarten, ob und wann das Jobcenter tatsächlich eine Kostensenkung vornimmt.
DAS verstehe ich jetzt nicht ...  :scratch:
Es ist doch nicht das JC bzw. hier ja Sozialamt, das irgendwelche Kosten senken soll und dies angekündigt hat, sondern die OMA soll die Kosten senken???  :weisnich:

Und es muss doch möglich sein, gegen eine ungerechtfertigte Kostensenkungsaufforderung vorzugehen?
Auch wenn man keinen regulären "Widerspruch" im eigentlich (rechtlichen) Sinne einlegen kann, da es sich nicht um einen "Verwaltungsakt" im rechtlichen Sinne handelt (um was denn bitte handelt es sich bei so einem "Pamphlet"?), muss es doch dem Betroffenen möglich sein, sich gegen das mit diesem Schreiben eingeleitete "Kostensenkungsverfahren" zu wehren????
Ok, bei dem geringen Betrag sollte es für die Oma sicher keine allzu große Schwierigkeit darstellen, die 5 Euro irgendwas selber dazu zu zahlen - aber, das ist ja auch für andere Leistungsbezieher ein SEHR heißes Thema, und da geht es dann vielleicht nicht um 5 sondern um 50 oder sogar um mehrere Hundert Euro ...
Und die Zahl der von solchen "Kostensenkungsverfahren" betroffenen Menschen dürfte sich jetzt durch die Energiekriese, Inflation und exhorbitanten Preissteigerungen in rasantem Tempo drastisch erhöhen!!
Deshalb halte ich das für eine grundsätzlich enorm wichtige Frage: Wie kann man sich gegen dieses Kostensenkungsverfahren, das mit der Kostensenkungsaufforderung angestoßen wird, denn überhaupt wehren?
Oder wie kann man sich grundsätzlich gegen solche Schreiben wehren, die nicht Verwaltungsakt sind?

Irgendeine Möglichkeit muss es doch da für Betroffene geben?

Fettnäpfchen

Kopfbahnhof

Zitat von: Kopfbahnhof am 16. Juli 2022, 19:15:49Warum kann man dem Schreiben nicht widersprechen?
Ich kann nix dafür, dass haben die beim BSG geurteilt.
Wäre ich RA dann wüsste ich es vllt. aber dann wäre ich nicht hier weil das dann bestimmt verboten wäre.

Zitat von: Kopfbahnhof am 16. Juli 2022, 19:15:49Klar ist es möglich zu schreiben, das man damit auf keinen Fall Einverstanden ist und notfalls dagegen vor gehen wird.
Dürfte aber niemand interessieren und wenn man nicht wie im Formblatt vorgeht und seine Bemühungen nachweist hat man die A-Karte weil das ja im Schreiben erwähnt wurde.

Zitat von: PetraL am 16. Juli 2022, 19:58:16Es ist doch nicht das JC bzw. hier ja Sozialamt, das irgendwelche Kosten senken soll und dies angekündigt hat, sondern die OMA soll die Kosten senken???  :weisnich:
Die ist ja damit gemeint.

Zitat von: PetraL am 16. Juli 2022, 19:58:16die 5 Euro irgendwas selber dazu zu zahlen
Das ist für mich der falsche Ansatz. Da stimme ich mit allen überein die schreiben das die Oma nichts dafür kann sondern die Preissteigerungen.
Die haben weiter zu zahlen aber man muss leider "seinen Teil" dazu mit einbringen.
Zitat von: PetraL am 16. Juli 2022, 19:58:16Wie kann man sich gegen dieses Kostensenkungsverfahren, das mit der Kostensenkungsaufforderung angestoßen wird, denn überhaupt wehren?
Zitat von: Fettnäpfchen am 16. Juli 2022, 18:35:29In der Regel hält man sich an das was im "Formblatt zur Wohnungssuche" steht.
+ Ratgeber Angemessenheit der Kosten der Unterkunft
Zitat von: PetraL am 16. Juli 2022, 19:58:16Oder wie kann man sich grundsätzlich gegen solche Schreiben wehren, die nicht Verwaltungsakt sind?
ZitatWäre ich RA dann wüsste ich es vllt. aber dann wäre ich nicht hier weil das dann bestimmt verboten wäre.

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MfG FN
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PetraL

Zitat von: Fettnäpfchen am 16. Juli 2022, 20:20:21
Zitatdie 5 Euro irgendwas selber dazu zu zahlen
Das ist für mich der falsche Ansatz. Da stimme ich mit allen überein die schreiben das die Oma nichts dafür kann sondern die Preissteigerungen.
Die haben weiter zu zahlen aber man muss leider "seinen Teil" dazu mit einbringen.
Das meine ich auch gar nicht, da habe ich mich wahrscheinlich missverständlich ausgedrückt.
Selbstverständlich kann die Oma nichts dafür. Genauso wenig wie andere Leistungsempfänger.
Was ich meinte ist, dass man bei 5-6 Euro durchaus noch dem Jobcenter oder wie hier Sozialamt einfach "den Stinkefinger zeigen" und diese Kostensenkungsaufforderung dahin drücken kann, wo sie hingehört: in die Tonne. (Ok, ich weiß natürlich auch wie es ist, wenn genau diese 5 oder 6 Euro am Ende des Monats fehlen, um z.B. die Zuzahlung für ein dringend benötigtes Medikament leisten zu können. Da tun auch 5 Euro weh, klar.)
Aber ich mein so rein theoretisch. Bei 50 oder 60 oder noch mehr Euro - und die werden bei vielen kommen! - sieht das um einiges dramatischer aus.

Deshalb meinte ich ja, dass es doch irgendeine Möglichkeit geben muss, wie man sich gegen solche ungerechtfertigten Kostensenkungsaufforderungen und damit Kostensenkungsverfahren wehren und schützen kann!
Es kann doch nicht sein, dass Leistungsempfänger dem völlig hilf- und wehrlos ausgeliefert sind?! Vor allem, wenn es um Preiserhöhungen (auch Mehrwertsteuer) o.a. Faktoren geht, die ja gar nichts mit dem Verbrauch zu tun haben und die der Leistungsempfänger überhaupt nicht beeinflussen kann???? :teuflisch:

Ich setze es mal als selbstverständlich voraus, dass kein Gericht die Oma dazu verurteilen würde, sich wegen 6 Euro Heizkosten im Monat eine neue Wohnung suchen zu müssen, zumal die Wohnungsmiete auch noch unter der "Angemessenheitsgrenze" liegt. Alleine die Aufforderung, wegen der Heizkostenerhöhung eine Mietsenkung vom Vermieter zu fordern ist doch voll plemplem !!  :wand:  :wand:  :wand:
Aber alleine der Stress und die Aufregung, die solche Schreiben zwangsläufig verursachen, sind doch schon unzumutbar! Und - sorry - je nach gesundheitlicher Verfassung des Leistungsempfängers sogar schon an der Grenze zur Körperverletzung!  :teuflisch:  :teuflisch:  :teuflisch:

Wenn der TE das Schreiben nicht fotografiert hätte, würde ich das ganze für einen sehr bösen und makabren und absolut geschmacklosen Scherz halten!

Yavanna

Das Problem hat ja noch einen Rattenschwanz...
Wenn es mit den 6 Euro mehr im Monat getan ist, man diese selbst bezahlt, hat man die Kostensenkung akzeptiert. Am Ende kommt evtl die dicke Nachzahlung, die dann nicht übernommen wird. Daher würde ich empfehlen, gegen die Kostensenkung vorzugehen. In der Anhörung schon dagegen argumentieren.

Bundspecht

Mal ganz davon abgesehen, dass man auf die Nebenkosten so gut wie keinen Einfluss hat ! Einzig beim Wasser und der Heizung  kann man sparen.

Aber das sind ja keine Nebenkosten
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !