Antrag auf Mehrbedarf immer sinnvoll?

Begonnen von Taxima, 18. Juli 2022, 22:36:56

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Taxima

Hallo,

ich wollte mal fragen, ob ein Antrag auf Mehrbedarf immer sinnvoll ist oder man es manchmal lieber sein lassen sollte, weil dies nachher Negative auswirken haben kann.
Wenn man z.B. mehr für Medikamente ausgeben muss. Wenn das Jobcenter das weiß, was man hat, können die ja vielleicht einen irgendwann zu einer entsprechenden Therapie zwingen um alles Mögliche zu tun um die Kosten nicht mehr übernehmen zu müssen oder sonst wenn man damit nicht einverstanden ist, dass die mit Sanktionen oder Streichungen drohen? Oder kann man denn sagen, dass man fortan für die Medikamente wieder selbst aufkommen möchte und alles bleibt beim Alten?


JensM1

#1
Für Medikamente gibt es keinen Mehrbedarf, dazu bekommt das JC auch keine Unterlagen. Mehrbedarfe bekommt man für verschiedene Erkrankungen, die ärztlich bescheinigt werden müssen. Dabei folgt das JC den Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e. V. Einfach mal Mehrbedarfe Deutscher Verein googeln und dort den Link zu deren Empfehlungen anklicken.

Edit: Mehrbedarf gibt es bei Erkrankungen, die zu einer kostenaufwendigen Ernährung führen, die "Katalogerkrankungen" sind beim Deutschen Verein aufgelistet,müssten aber auch in den fachlichen Weisungen zu § 21 SGB II stehen. Bei einer hohen krankheitsbedingten Gewichtsveränderung in einem kurzem Zeitraum könntest du zusätzlich eine Erstaustattung für Bekleidung beantragen. Zur Antragstellung benötigst du ein aktuelles Formular MEB, dass u. a. auch vom behandelnden Arzt auszufüllen ist. Angaben zu Medikamenten werden dort nicht gemacht.

Taxima

Zitat von: JensM1 am 18. Juli 2022, 22:51:11Für Medikamente gibt es keinen Mehrbedarf, dazu bekommt das JC auch keine Unterlagen. Mehrbedarfe bekommt man für

Gibt es. Sollten die Ausgaben für Medikamente auf das Jahreseinkommen (Regelsatz+Zuverdienste) berechnet mehr als 2% betragen, kann man einen Mehrbedarf beantragen.

"Hartz-4-Empfänger müssen Medikamente genauso wie andere Versicherte nur bis zu einer bestimmten Belastungsgrenze selbst bezahlen. In einem Kalenderjahr sollten nicht mehr als zwei Prozent vom Einkommen (Brutto) für Medikamentenzuzahlungen geleistet werden.

Bei schwerwiegenden Krankheiten, Dauerbehandlung oder chronischer Erkrankung gilt eine Grenze von einem Prozent der Bruttoeinnahmen (sogenannte: Chronikerregelung). Was ist also mit Zuzahlungen, die Hartz-4-Empfänger für Medikamente leisten müssten, obwohl sie es nicht können?

Hier gilt: Wer Sozialleistungen bezieht, bei dem wird die Belastungsgrenze auf Grundlage des Regelsatzes des Haushaltsvorstandes für die gesamte Bedarfsgemeinschaft ermittelt. Freibeträge können dabei aber nicht geltend gemacht werden."

Link: https://www.hartz4.org/medikamente/


Hier der Rechner: https://www.hartz4.org/zuzahlungsbefreiung/






Hary

Wenn es einen Grund gibt der einen Mehrbedarf begründet, dann wäre es Quatsch diesen nicht auch zu beantragen. Auch ohne Antrag bist du ohnehin dazu verpflichtet alles zu Unternehmen im Vermittlungshemnisse zu beseitigen. Davon abgesehen sollte es ja auch in deinem Sinne sein alles gut deine Gesundheit zu tun.

Davon abgesehen kann ein Antrag auch bei berechtigten Bedarf durchaus langwierig werden, vor allem in Situationen wo der tatsächliche Bedarf nicht dem in Listen entspricht. Dann bleibt nur der Weg über das Gericht. Wobei das nicht immer trivial ist. Beispiel Ernährung wären 300 Euro notwendig, dann ist dein Bedarf die 300 Euro abzüglich dem für Lebensmittel enthaltenen Satz im Regelsatz.

Yavanna

Für Medikamente gibt es KEINEN Mehrbedarf. Wird die Belastungsgrenze überschritten, beantragt man die Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse.

justine1992

Zitat von: Taxima am 19. Juli 2022, 00:41:37Sollten die Ausgaben für Medikamente auf das Jahreseinkommen (Regelsatz+Zuverdienste) berechnet mehr als 2% betragen, kann man einen Mehrbedarf beantragen.
Wie kommst Du darauf? Dein Zitat hat damit jedenfalls nichts zu tun. "Ausgaben für Medikamente" ist was völlig anderes als Zuzahlungen. Dass die Krankenkasse dann auf Zuzahlungen verzichtet, hat nichts mit einem gewährten Mehrbedarf durch das JC zu tun.

Woher hast Du das Wort "Zuverdienste"? Ich bin mit ziemlich sicher, dass niemand (außer evtl. gebürtige Hartzis) von "Zuverdienst" spricht, wenn es um Einkommen geht, das durch ALG2 aufgestockt werden muss.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Leeres Portemonnaie

Zitat von: Taxima am 18. Juli 2022, 22:36:56Hallo,

ich wollte mal fragen, ob ein Antrag auf Mehrbedarf immer sinnvoll ist oder man es manchmal lieber sein lassen sollte, weil dies nachher Negative auswirken haben kann.
Wenn man z.B. mehr für Medikamente ausgeben muss. Wenn das Jobcenter das weiß, was man hat, können die ja vielleicht einen irgendwann zu einer entsprechenden Therapie zwingen um alles Mögliche zu tun um die Kosten nicht mehr übernehmen zu müssen oder sonst wenn man damit nicht einverstanden ist, dass die mit Sanktionen oder Streichungen drohen? Oder kann man denn sagen, dass man fortan für die Medikamente wieder selbst aufkommen möchte und alles bleibt beim Alten?



Quasi das passende raussuchen je nach Situation ... finde ich jetzt nicht so optimal.  :scratch:
Zudem weiß ja dann das JC um die Erkrankungen, auch wenn dann wieder selbst bezahlt wird. Das vergessen die doch deshalb nicht.

#2 die Links sind gut, man muss halt schauen, was für eine Erkrankung man zur Anerkennung bringen will und danach den Antrag bei JC oder KK stellen.

Allerdings gibt es auch Medikamente, die aus allem rausfallen und die man so oder so selbst zahlen muss.
Bsp.: Vitamin D für Frauen, die es benötigen wg. Osteoporosegefahr, einige Schmerzmittel ... naja alles ohne rosa Rezept eben. 


Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Taxima

Achso. Jetzt bin ich mir auch nicht mehr so sicher. Vielleicht geht es wenn man für blaue Rezepte zu viel zahlt, vielleicht auch nicht.

Glaub werde das beim JC auch nicht beantragen.