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Antrag Erstausstattung - dann Abmeldung vom JC

Begonnen von rioreisender, 20. Juli 2022, 14:41:04

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rioreisender

Wenn ein LE Antrag auf Erstausstattung nach einem Hausbrand stellt und während der Antragsbearbeitung und bevor der Antrag beschieden ist, eine sozialversicherungspflichtige Arbeit aufnimmt und sich vom JC abmeldet, was passiert dann mit dem Antrag?
Meine Beiträge stellen ausnahmslos meine laienhafte Meinung dar, rechtlich verbindliche Aussagen können daraus in keinem Fall abgeleitet werden. Für eine rechtlich verbindliche Aussage wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

Ghostrider89

Wenn du eine Arbeit aufgenommen hast und dich abmeldest vom Jobcenter, dann fällst du nicht mehr in den Leistungsbereich. Weshalb solltest du dann noch eine Erstausstattung bekommen.
Das würde ja sonst jeder machen können, dann bräuchte man als normalo gar keine Versicherung mehr und geht einfach zum Amt.

Du kriegst wahrscheinlich einen Brief nach Hause, dass deine Leistungen eingestellt werden.
Anders sieht es aus, wenn du einen Mini-Job annehmen würdest und aufgestockt Arbeitslosengeld 2 bekommst.
Wenn ich dich richtig verstanden habe oben.

rioreisender

Zitat von: Ghostrider89 am 20. Juli 2022, 16:07:27Wenn du eine Arbeit aufgenommen hast und dich abmeldest vom Jobcenter, dann fällst du nicht mehr in den Leistungsbereich. Weshalb solltest du dann noch eine Erstausstattung bekommen.
Der Bedarf auf eine Erstausstattung ist während des Bezugs von ALG II entstanden. BSG, Urteil vom 06.08.2014 - B 4 AS 57/13 R: Der Anspruch auf eine Erstausstattung ist bedarfsbezogen, nicht zeitbezogen zu verstehen.

Daher die Frage, wie der Antrag behandelt wird. Denn nur durch die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit ist noch lange keine Erstausstattung vorhanden.
Meine Beiträge stellen ausnahmslos meine laienhafte Meinung dar, rechtlich verbindliche Aussagen können daraus in keinem Fall abgeleitet werden. Für eine rechtlich verbindliche Aussage wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

Leeres Portemonnaie

Im Leistungsbezug zu stehen ist Voraussetzung für einen positiven Bescheid.
So habe ich auch das o. g. Urteil verstanden.

Ähnlich (oder gleich) wie mit einer Nebenkostenabrechnung, die wird nach Ende des LBezugs  auch nicht mehr übernommen. Auch wenn die Kosten während des LB entstanden sind. 
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Yavanna

Hattest du nicht in einem anderen Faden geschrieben, dass das JC Nachweise über den Brand angefordert hat. Und darüber, dass die betroffene Person danach nur möbliert gewohnt hat? Oder verwechselt ich das jetzt?  :scratch:

Liegt denn alles vor? Ich denke nicht, dass das JC den Antrag Verschleppung darf  um jetzt zu sagen, Pech gehabt.

Da sollte der Betroffene nachhaken und auf einen rechtsmittelfähigen Bescheud bestehen.

rioreisender

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 21. Juli 2022, 13:54:35Im Leistungsbezug zu stehen ist Voraussetzung für einen positiven Bescheid.
So habe ich auch das o. g. Urteil verstanden.

Wo liest Du das in dem o.g. Urteil?
Und wenn es so sein sollte, dann wäre ja die Hinhalte- und Verschleppungstaktik des JC am Schluss erfolgreich. Das kann nicht im Sinne des Gesetzgebers sein.
Meine Beiträge stellen ausnahmslos meine laienhafte Meinung dar, rechtlich verbindliche Aussagen können daraus in keinem Fall abgeleitet werden. Für eine rechtlich verbindliche Aussage wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

Leeres Portemonnaie

Wenn ich #4 richtig verstehe, gibt es schon eine Vorgeschichte , wenn von Verschleppungstaktik die Rede ist (siehe auch  Wohngeld -Thread letztens und Rückzahlung nach dessen Erhalt nach zu langer Bearbeitungszeit, also ähnlich gelagert). Und dann ist das schon wieder was anderes als die Eingangsfrage vermuten lässt.

Aus dem Urteil habe ich entnommen, die Person, um die es da geht, ist noch HartzIV- Empfänger.
Bei Dir ging es darum, wenn man sich abgemeldet hat.

Wenn man sich die Mühe hier macht :mail: und dann fehlt noch dort eine Hintergrund-Info und da gab es schon einen Thread vom TE und  kein Verweis darauf, das finde ich kontraproduktiv.
Klar, das dann auch unklare oder nicht passende Antworten kommen, wenn man von nichts weiß, was noch dazu gehört.
Seitenlange Threads und dann kommt deshalb nicht viel raus dabei.  :mail:
Das wollte ich loswerden. Überhaupt nicht zielführend.
Schade drum.
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

rioreisender

Zitat von: Yavanna am 21. Juli 2022, 15:13:37Liegt denn alles vor? Ich denke nicht, dass das JC den Antrag Verschleppung darf  um jetzt zu sagen, Pech gehabt. Da sollte der Betroffene nachhaken und auf einen rechtsmittelfähigen Bescheud bestehen.

Das Problem besteht darin, dass das Jobcenter sich bekanntlich bis zu 6 Monate Zeit lassen kann für einen Bescheid. Die betroffene Person wird sehr wahrscheinlich vor Ablauf der 6 Monate eine Arbeit aufnehmen und sich dann vom JC abmelden (müssen). Hier wäre es interessant zu wissen, ob sich die Abmeldung auf den zuvor(!) angefallenen Anspruch auf eine Erstaustattung auswirkt, und wenn ja, wie.
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Fettnäpfchen

Zitat von: rioreisender am 21. Juli 2022, 20:14:08Das Problem besteht darin, dass das Jobcenter sich bekanntlich bis zu 6 Monate Zeit lassen kann für einen Bescheid.
Wie kommst du darauf dass das für einen Antrag Erstausstattung gilt. Du meinst also jeder der eine Ausstattung braucht kann sechs Monate und mehr warten bis er ein Bett hat und Kochen kann also durchaus auch mit Kleinkindern.

Aber User Leeres Portemonnaie hat schon recht mit seinem Beitrag.

Ein schönes WE
FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

rioreisender

Zitat von: Fettnäpfchen am 22. Juli 2022, 14:05:21Wie kommst du darauf dass das für einen Antrag Erstausstattung gilt. Du meinst also jeder der eine Ausstattung braucht kann sechs Monate und mehr warten bis er ein Bett hat und Kochen kann
Nein. Ich möchte einfach vermeiden, dass das SG den Antrag zurückweist, weil die 6 Monate Bearbeitungszeit noch nicht voll sind. Hat jemand eine Formulierungshilfe, wie der entsprechende Antrag beim Sozialgericht zu stellen wäre?
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Ratlos

Zitat von: rioreisender am 22. Juli 2022, 14:38:38Hat jemand eine Formulierungshilfe, wie der entsprechende Antrag beim Sozialgericht zu stellen wäre?
Ja, sicher. Aber da fehlt noch Hintergrundwissen für einen substantiierten Sachvortrag beim SG

Fettnäpfchen

Zitat von: Ratlos am 22. Juli 2022, 14:44:09Ja, sicher. Aber da fehlt noch Hintergrundwissen für einen substantiierten Sachvortrag beim SG
:sehrgut:
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