Grundfreibetrag - muss das auf einem Konto geparkt sein?

Begonnen von katarina, 24. Juli 2022, 17:18:33

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katarina

Hallo,
ich werde demnächst Alg2 beantragen und habe eine kleine Rücklage, unter dem Grundfreibetrag und 2 Fragen dazu.
1. Muss das Geld auf einem Konto o.ä. geparkt sein? Bisher habe ich es in bar zu Hause.
2. Kann ich meine Rücklage während des Alg Bezuges dafür verwenden, mir Dinge zu kaufen, die ich zur Erhaltung und Verbesserung meiner Gesundheit benötige? Ich würde also mehr Ausgaben als Einnahmen haben und frage mich, ob das JC das akzeptieren wird.

jens123

zu 1. Wo du dein Geld aufbewahrst, ist deine Sache. Bargeld würde ich dem JC gegenüber grundsätzlich eher nicht angeben oder nur einen symbolischen Betrag, falls jemand neugiergig ist (z. B. 21,69€). Dies ist vom JC nicht überprüfbar.

zu 2. Dein Geld kannst du ausgeben, für was du willst. Das JC könnte höchstens Rechenschaft darüber verlangen, ob übernommene Leistungen wie Miete an den Vermieter ordnungsgemäß gezahlt wurden.

Ratlos

Zitat von: katarina am 24. Juli 2022, 17:18:33Ich würde also mehr Ausgaben als Einnahmen haben und frage mich, ob das JC das akzeptieren wird.
Du musst ja deine Mehrausgaben nicht mit der Karte bezahlen. Bares ist wahres und nicht überprüfbar und deine Kontoauszüge bleiben "sauber"

katarina

Leider bekomme ich die Dinge nur online. Sonst würde ich es liebend gern über Barzahlung kaufen.
Wenn ich eure Antworten richtig verstehe, liegt es in meinem Ermessen mein Angespartes während des Alg2 Bezuges auf- oder teilaufzubrauchen, richtig?

jens123

Zitat von: katarina am 24. Juli 2022, 18:39:27Leider bekomme ich die Dinge nur online. Sonst würde ich es liebend gern über Barzahlung kaufen.
Wenn ich eure Antworten richtig verstehe, liegt es in meinem Ermessen mein Angespartes während des Alg2 Bezuges auf- oder teilaufzubrauchen, richtig?
Da von deinem Angesparten niemand weiß und es keine Rechtsvorschriften gibt, wie H4-Menschen ihr Geld ausgeben können bzw. müssen, ist das so.

Vorsicht ist allerdings geboten, dieses Geld dann irgendwann (z. B. wegen notweniger Ausgaben) auf ein eigenes Konto einzuzahlen. In dem Fall könnte es zu Nachfragen kommen, woher die Mäuse plötzlich kommen.

katarina

Ja genau, ich müsste das notwendige Geld immer vorher einzahlen auf mein Konto. Und auf Nachfrage sagen, dass es aus meinem Erspartem ist. Was ja auch stimmt. Wäre es evtl. sinnvoller, eine bestimmte Summe schon jetzt auf mein Konto einzuzahlen? Zwar wird das JC auch das über meine Kontoauszüge einsehen können, aber ich habe mein Erspartes eben bisher auf keinem Konto und irgendwie muss es ja dahin kommen, eben durch meine Einzahlung. Das dürften die dann doch nicht beanstanden, oder?

PetraL

Zitat von: katarina am 24. Juli 2022, 19:03:10Ja genau, ich müsste das notwendige Geld immer vorher einzahlen auf mein Konto. Und auf Nachfrage sagen, dass es aus meinem Erspartem ist. Was ja auch stimmt. Wäre es evtl. sinnvoller, eine bestimmte Summe schon jetzt auf mein Konto einzuzahlen? Zwar wird das JC auch das über meine Kontoauszüge einsehen können, aber ich habe mein Erspartes eben bisher auf keinem Konto und irgendwie muss es ja dahin kommen, eben durch meine Einzahlung. Das dürften die dann doch nicht beanstanden, oder?
Da es immer problematisch werden kann (kann, nicht muss! - das kommt auf das JC an bzw. auf den SB und wie der grad drauf ist oder dich mag oder auch nicht), wenn du während deines ALGII-Bezuges Bareinzahlungen auf dein Konto vornimmst, würde ich tatsächlich eher dazu raten, rechtzeitig vor dem Monat der Antragstellung das Geld auf das Konto einzuzahlen. Dann ist es Vermögen und du musst es angeben, aber du bist auf der sicheren Seite, wenn du davon Überweisungen (z.B. für Online-Käufe) tätigst.

Wie gesagt: es kann sein, dass du Glück hast und dein(e) Leistungs-SB(in) nicht weiter nachfragt, wenn da die Hunderter auf dein Konto hüpfen - erfahrungsgemäß ist es aber leider meistens nicht so und es wird dir dann ganz schnell ein "Einkommen" untergeschoben, mit den entsprechenden unangenehmen Folgen ...

katarina

#7
Lieben Dank für eure Tipps  :smile: , Petra, Jens und Ratlos!
Es könnten wahrscheinlich trotzdem Nachfragen kommen, wenn ich, sagen wir mal 800€ im Monat vor Antragstellung auf mein Konto einzahle. Aber dann werde ich erklären, dass es aus meinem Barvermögen ist. Zusätzlich werde ich noch eine Summe als Barvermögen angeben. So sollte es glaubhaft sein. Und ich hoffe auf einen normalfreundlichen Sachbearbeiter.
Einfacher wäre es wirklich, wenn es dafür klare Vorgaben gäbe. Dann bräuchte man nicht so rumzuwurschteln.

Fettnäpfchen

katarina

Zitat von: katarina am 24. Juli 2022, 21:28:55Einfacher wäre es wirklich, wenn es dafür klare Vorgaben gäbe. Dann bräuchte man nicht so rumzuwurschteln.
Gibt es und du brauchst auch nicht rumwurschteln.

Gib im Antrag die Wahrheit an und parke das Geld so wie du willst.

Alles aufs Konto ist der einfachste Weg, eine Mischung oder nur als Barvermögen angegeben musst du halt bei jedem Antrag wo SB die Kontoauszüge der letzten drei Monate sieht und Geldbewegungen sieht die sie sich nicht erklären kann dann  kommen natürlich nachfragen. Dann musst du das auch begründen. Das ist die Vorgabe.

MfG FN
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katarina

Danke FN  :ok: ! Ja, manchmal kommt man nicht auf einfache Lösungen. Ich wusste halt nicht, ob ich mein Erspartes verbrauchen darf während des Leistungsbezuges.

PetraL

Zitat von: katarina am 25. Juli 2022, 18:59:15Danke FN  :ok: ! Ja, manchmal kommt man nicht auf einfache Lösungen. Ich wusste halt nicht, ob ich mein Erspartes verbrauchen darf während des Leistungsbezuges.
Natürlich darfst du das. Noch lieber wäre es allerdings dem Jobcenter, du hättest soviel Gespartes zum Verbrauchen, dass du gar keine Leistungen mehr benötigst  :zwinker: