Im Gespräch bereits schon Einwände erklären oder einfach ruhiger sein

Begonnen von kazuni, 30. Juli 2022, 08:50:11

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Simone-

Zitat von: Fettnäpfchen am 04. August 2022, 15:53:40wenn allerdings der VA ins Gespräch kommt wird weiter argumentiert und macht SB trotzdem einen VA daraus bleibt einem eLB ja nichts anderes übrig als dagegen vorzugehen.
Sollte ein/e SB tatsächlich zum Termin einen VA erlassen - trotz aller Vorsicht (zum Inhalt die Klappe halten, in Sicherheit wiegen, usw.) - würde ich eine FAB schreiben. Verhandlungsphase geht vor.

Im Übrigen würde ich NIEMALS im Gespräch eine EGV verhandeln. Meiner Erfahrung nach bringt das nix. SB möchte so, der LB so, aber SB rückt nicht vom Plan ab. Ich habe eine SB mal gefragt, warum sie überhaupt nach meinen Vorschlägen fragt, wenn sie es dann doch genau so schreibt, wie es zu Anfang des Gespräch ihr Wunsch war. Da hat sie dumm geschaut.

Selbst mit Beistand und wenn man mitschreibt, heißt es oft noch, das habe man (mitsamt Beistand) missverstanden. Auch meine Erfarhung.

Wenn man wirklich im Gespräch die EGV verhandeln möchte, müsste man sämtliche Paragraphen und Urteile für alle Eventualitäten mit Nummer und Aktenzeichen direkt parat haben, um seinen Standpunkt mit Rechtsgrundlagen untermauern zu können. Dann hätte man vielleicht eine Chance.

"Alles was die weise Frau lernte schrieb sie in ihr Buch, und als die Seiten schwarz vor Tinte waren, nahm sie weiße Tinte und begann von vorne."

Fettnäpfchen

Simone-

Zitat von: Fettnäpfchen am 04. August 2022, 15:53:40Dem ist nicht hinzuzufügen habe mach ich selber so auch schon erlebt. Am Schluss haben wir das selbe JC  :mocking:

MFG FN
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hotwert

Mein SB wollte auch das ich gleich unterschreibe, und meinte direkt wenn ich das nicht tue macht er nen Verwaltungsakt draus und dann wäre ich dran gebunden.

Gut, war wohl ein Standard Satz denn er immer sagt, das war direkt nach meiner Rentenablehnung, und in der EGV stand eig. nichts. Ich musste keine Bewerbungen schreiben, noch zu Maßnahmen.

Trotzdem hab ich dann gesagt ich nimm das mit heim und schau es nochmal durch. Hat den garnicht gepasst, er wollte das bis Ende der Woche wieder auf dem Schreibtisch.
Ich hab dann nur weil ich das Verhalten so abartig fand nen Brief geschrieben dass ich mind. 3 Wochen brauche das prüfen zu lassen, und das dann extra 3 Wochen daheim liegen lassen und danach unterschrieben zurück geschickt.

Die kriegen wohl ne Schulung wie sie jemanden aufdrängen die EGV gleich zu unterschreiben. Anders kann ich mir das nicht erklären.

Ich frag mich ob man da dann eine 2 Wöchentliche Wiederufsfrist hat? Ist ja ein normaler Vertrag, und die 2 Wochen sind gesetzlich verankert und müssen nicht extra im Vertrag stehen, oder?