Keinen Bescheid - Amt reagiert nicht

Begonnen von nikki74, 01. August 2022, 07:30:34

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CCR

Zitat von: Ratlos am 07. August 2022, 14:39:12Mein Vater war 40 Jahre Mitglied im VdK. Als ich den Verein für ihn einmal gebraucht hätte, hat der elegante Herr Rechtsrat oder wie man den Typen bezeichnen mag, abgelehnt.
Ich habe das Ganze dann selbst in die Hand genommen und das Verfahren gewonnen.
Es geht auch ohne VdK. Ich halte nichts von dieser Institution.
Was bedeutet die Abkürzung "VdK"?

Der Verbandsname "VdK" war ursprünglich eine Abkürzung: Gegründet wurde der Sozialverband VdK Deutschland im Jahr 1950 unter dem Namen

Verband der Kriegsbeschädigten, Kriegshinterbliebenen
und Sozialrentner Deutschlands e. V.
https://www.vdk.de/deutschland/pages/der_vdk/9958/was_heiszt_vdk?dscc=ok

Im ALG II braucht keiner so einen Verein außer man ist Ehrenamtlich dabei.

Ratlos

Ichhabe auf den Beitrag von @ Fettnäpfchen geantwortet. Geht eigentlich klar daraus hervor.

CCR

und ich habe auf deine Antwort geantwortet.

oldhoefi

@nikki74,

fordere (nicht bitten) den Bewilligungsbescheid ab 07/2022 in Schriftform gem. § 33 Abs. 2 S. 2 SGB X beim Leistungsträger ein.

Ergänzend würde ich angeben, dass Du diesen schriftlichen Bescheid als Nachweis auch für andere Behörden und Institutionen dringend benötigst.

Zitat§ 33 SGB X Bestimmtheit und Form des Verwaltungsaktes

(2) [...] 2Ein mündlicher Verwaltungsakt ist schriftlich oder elektronisch zu bestätigen, wenn hieran ein berechtigtes Interesse besteht.
--> https://dejure.org/gesetze/SGB_X/33.html