Krankenakte verlangen?

Begonnen von tsumo, 01. August 2022, 17:52:38

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Ratlos

Jede einzelne Behandlung und jedes Rezept ist bei der Rechnungsstelle der Krankenkasse gespeichert und abrufbar.
Diese Unterlagen anfordern und die Beweise liegen schwarz auf weiß vor.
Zeugen dagegen können sich nach so langer Zeit irren, die Abrechnungsunterlagen aber nicht.

Sollte dein Vater bei der AOK versichert gewesen sein, so hat diese KK ein Portal das sich "Was hat mein Arzt abgerechnet" nennt und für jeden Versicherten einsehbar ist.

tsumo

Zitat von: Ratlos am 21. Februar 2023, 10:21:47Jede einzelne Behandlung und jedes Rezept ist bei der Rechnungsstelle der Krankenkasse gespeichert und abrufbar.
Diese Unterlagen anfordern und die Beweise liegen schwarz auf weiß vor.
Zeugen dagegen können sich nach so langer Zeit irren, die Abrechnungsunterlagen aber nicht.

Sollte dein Vater bei der AOK versichert gewesen sein, so hat diese KK ein Portal das sich "Was hat mein Arzt abgerechnet" nennt und für jeden Versicherten einsehbar ist.

Der Anwalt hat mir soeben den verfassten Brief zukommen lassen. Packe ich hier mit rein hedoch später da ich zum Termin muss. Melde mich sobald ich wieder zuhause bin. Danke für den Tipp mit dem Abrechnen.

tsumo

Der Vermerk von ihm:

Gespräch mit Herrn XX am 20. 02. 2023. Herr XX teilt mit, dass die
Behandlungsunterlagen nicht vollständig sind. So fehlt Z. B. ein Eintrag über die Behandlung
einer Corona-Infektion  im November 2021, hier erinnert er sich noch genau an das Datum
22. 11. 2021. Ab April 2022 wird es wichtig. Wir sollen den Rest noch anfordern. Im April 2022
hat Herr XXX zusammen mit seinem Vater Herrn Kropp aufgesucht. Herr XXX litt
unter Husten, den man zunächst auf eine chronische Bronchitis zurückgeführt hat. Tatsächlich
wurde festgestellt, dass es sich hier wohl um ein kardiales Geschehen handelt, man sprach
von "Herzhusten". Herr XXX hatte dem keine große Bedeutung beigemessen, ein Hinweis
auf  die Notwendigkeit einen Kardiologen aufzusuchen und geschweige denn eine
Überweisung an  den  Kardiologen  erfolgte  nicht.  Ende  April/  Anfang  Mai  traten  dann
Erschöpfungszustände,  Appetitlosigkeit  und  ein  deutlich  stärkerer  Husten  verbunden  mit
würgen hinzu. Weiter gab es keinerlei Hinweise auf ein kardiales Geschehen.
Herr XXX ist dann letztlich am 22. 06. 2022 verstorben,  ohne dass er in ein Krankenhaus
gekommen ist.
Ein Erbschein ist beantragt, die Erbschaft richtet sich wohl nach türkischem Recht.
Ich  weise darauf hin, dass hier  bei  Erhalt der  Unterlagen letztlich der  Ersatz der
Beerdigungskosten in Rede steht. Ich bitte um Hergäbe der entsprechenden Unterlagen. Ich
weise weiter darauf hin, dass es um das Schmerzensgeld  des Verstorbenen  Herrn  XXX
geht, beide Positionen werden durch die Erbengemeinschaft  geltend gemacht.  Jeder einzelne
der Erbengemeinschaft kann dann noch ein Hinterbliebenengeld geltend  machen.
Herr XXX weist darauf hin, dass die AOK ja auch Hinweise drauf haben müsste, welche
Behandlungen zu welchen Zeitpunkt durchgeführt worden sind.
Ich bitte  Herrn  XXX,  mir schriftliche  Bestätigungen  seiner Familienmitglieder  zugeben,
insbesondere  auch über die Besuche bei Herrn Kropp nach dem Tod von Herrn XXX. Auch
hierüber müsste in den Behandlungsunterlagen etwas enthalten sein.
Ich will jetzt die Behandlungsunterlagen  herausverlangen und Herrn Kropp eine kurze Frist
setzen.



An den Arzt:

Sehr geehrter Herr Kropp,
in vorbezeichneter Angelegenheit bedanke ich mich für die mir
übersandten Behandlungsunterlagen  des Herrn XXX,
geb. am  XXX
Die Behandlungsunterlagen  sind allerdings nicht vollständig. Die
Dokumentation  endet  auf Seite  24  unter  dem  08. 04. 2021.  Der
Sohn von Herrn XXX erinnert, dass Herr XXX in Ihrer Praxis
vorstellig wurde  zur  Behandlung einer Corona-lnfektion im
November 2021.  Des  Weiteren  wurde  Herr  XXX  bei  Ihnen
vorstellig zur  Behandlung des  starken Hustens im  April  2022.
Letztlich sind  diese Behandlungsunterlagen von besonderem
Interesse.  Auch  darüber  hinaus  irritiert  mich,  dass  keinerlei
Eintragungen zu  finden  sind  über  die  Vorstellung der  Familie
XXX in Ihrer Praxis zur Herausgabe der
Behandlungsunterlagen. Üblicherweise schließt die
Dokumentation  ab mit der Feststellung,  dass ich im Auftrag der
Familie  die  Behandlungsunterlagen heraus  verlangt  habe  und
diese mir übergeben worden sind.
Dies alles fehlt in Ihren Unterlagen.
Ich setze Ihnen nunmehr eine Frist bis zum 07. 03. 2023 zur Übersendung der vollständigen
Behandlungsunterlagen. Würde ich diese  bis zu diesem  Zeitpunkt  nicht erhalten  haben.
werde  ich ohne weitere  Korrespondenz  den Anspruch  meiner  Mandantschaft  gerichtlich
durchsetzen.  Ich erlaube  mir auch den Hinweis,  dass über die Krankenkasse  des Herrn
XXX ohne Weiteres  Behandlungsdaten im Einzelnen  zu erhalten  sind, sodass  im
Streitfall ohne Weiteres nachweisbar ist, dass über den April 2022 hinaus eine Behandlung
stattgefunden hat.
Mit freundlichen Grüßen

Ottokar

Zitat von: tsumo am 22. Februar 2023, 03:26:21sodass  im
Streitfall ohne Weiteres nachweisbar ist, dass über den April 2022 hinaus eine Behandlung
stattgefunden hat.
Korrekt wäre April 2021, dein Schreibfehler oder der des Anwalts?
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Ratlos

Zitat von: tsumo am 22. Februar 2023, 03:26:21"Herzhusten". Herr XXX hatte dem keine große Bedeutung beigemessen, ein Hinweis
auf  die Notwendigkeit einen Kardiologen aufzusuchen und geschweige denn eine
Überweisung an  den  Kardiologen  erfolgte  nicht.
Darin liegt der 1. Behandlungsfehler!
Herzhusten weist immer auf Herzerkrankungen hin. Dabei handelt es sich meisten um eine Linksherz- oder Mitralinsuffizienz. Gestaute Lunge kommt auch noch als Ursache in Frage. Hier ist eine sofortige Überweisung in die Kardiologe besser in ein Fach-Krankenhaus ärztliche Sorgfaltspflicht
Zitat von: tsumo am 22. Februar 2023, 03:26:21Die
Dokumentation  endet  auf Seite  24  unter  dem  08. 04. 2021.
24 lausige Seiten bei jahrelanger Behandlung? Unmöglich.Und welche Behandlung erfolgte bis zum Todestag 22.06.? = rd. 2 1/2 Monate!
Zitat von: tsumo am 22. Februar 2023, 03:26:21Ende  April/  Anfang  Mai  traten  dann
Erschöpfungszustände,  Appetitlosigkeit  und  ein  deutlich  stärkerer  Husten  verbunden mit würgen hinzu.
Ursache des "würgens" dürfte eine Stauungslunge gewesen sein und die Erschöpfungszustände deuten auf eine nicht komplette Durchblutung hin, d.h. das Herz ist zu schwach in seiner Leistung um alle Organe korrekt mit Blut zu versorgen.
Weiterhin vermisse ich die sehr wichtige Feststellung des Kalium- und Magnesiumwertes. Fehlendes kann Herzrythmusstörungen auslösen.
Ebenso fehlt der BNP-Wert (proBNP) und der hätte zwingend festgestellt werden müssen.
Bei diesen Herzsymptomen war auch ein Troponintest angesagt der (vereinfacht ausgedrückt) darauf hinweist ob ein Infarkt droht. Das ist ein Test zur sofortigen Diagnose als Teil einer gesamten Laboranalyse.

In kardiologischer Behandlung oder auch mit intensiver medizinischer Betreuung im Krankenhaus könnte dein Vater wohl noch am Leben sein
= nur meine Meinung wenn ich diese ärztlichen Unterlassungen lese.
@ tsume - ich habe das alles schon persönlich hinter mir.




tsumo

Ich bin auch einfach nur baff. Ich habe jedoch angst dass es am Ende wegen Kosten scheitern wird. Wenn das alles vor gericht geht.. wie soll ich die kosten davon nur stemmen? meine versicherung übernimmt nur die beratung.

Ratlos

In deinem Fall dürftest du PKH bekommen. Wenn nicht gibt es noch die Prozesskosten-Finanzierer die gegen prozentualer Beteiligung im Gewinnfall arbeiten.
Bei Prozessverlust dagegen zahlst du nichts.
Damit prüfen die dann auch die Erfolgsaussichten gleich 200 %ig !! denn die setzen kein Geld in den Sand.

tsumo

Zitat von: Ratlos am 22. Februar 2023, 15:25:29In deinem Fall dürftest du PKH bekommen. Wenn nicht gibt es noch die Prozesskosten-Finanzierer die gegen prozentualer Beteiligung im Gewinnfall arbeiten.
Bei Prozessverlust dagegen zahlst du nichts.
Damit prüfen die dann auch die Erfolgsaussichten gleich 200 %ig !! denn die setzen kein Geld in den Sand.

Zu beantragen beim Amtsgericht? (Falls es soweit kommt)

Ratlos

Nein. Das geht per Privatvertrag

tsumo

Zitat von: Ratlos am 22. Februar 2023, 15:56:49Nein. Das geht per Privatvertrag

Ok, danke dir.

Das mit der AOK und was wurde abgerechnet klappt nur, wenn man ein Online Konto bei der AOK hatte, oder? Kann ich das evtl auch persönlich bei der AOK erfahren?

Ratlos

Zitat von: tsumo am 22. Februar 2023, 16:10:58Kann ich das evtl auch persönlich bei der AOK erfahren?
Du wohl nicht, deine Mutter dagegen sicher. Aber etliche Unterlagen dürften ausgelagert sein.
Richte dir doch einfach einen Online-Zugang ein. Habe ich auch gemacht.

tsumo

Zitat von: Ratlos am 22. Februar 2023, 16:13:29
Zitat von: tsumo am 22. Februar 2023, 16:10:58Kann ich das evtl auch persönlich bei der AOK erfahren?
Du wohl nicht, deine Mutter dagegen sicher. Aber etliche Unterlagen dürften ausgelagert sein.
Richte dir doch einfach einen Online-Zugang ein. Habe ich auch gemacht.

Wird das noch im nachhinein gehen?

Ratlos

Wenn du Kopien der Abrechnungen haben willst, ist es besser wenn dein RA die anfordert.
Ansonsten empfehle ich erstmal den online Zugang einzurichten. Darauf wird dich mit Sicherheit auch die KK verweisen

tsumo

Zitat von: Ratlos am 22. Februar 2023, 17:28:44Wenn du Kopien der Abrechnungen haben willst, ist es besser wenn dein RA die anfordert.
Ansonsten empfehle ich erstmal den online Zugang einzurichten. Darauf wird dich mit Sicherheit auch die KK verweisen

Kann ich das denn für meinen Papa im nachhinein noch machen?

Ratlos

Ja freilich aber mit den Daten deines verstorbenen Vaters. Sonst wird es wieder umständlich wegen Datenschutz.
Probiere es einfach. Wenn es nicht geht soll dein RA die Unterlagen anfordern.
In einem möglichen Prozess müssen sie auch an deinen RA raus gegeben werden.