JC verklagen wg. BK Guthaben

Begonnen von Fettnäpfchen, 28. Mai 2022, 17:27:52

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Flip

Was um alles in der Welt soll es hier denn zum momentanen Zeitpunkt zu klagen geben?!

Ottokar

Über eine Klage würde sich das SG vermutlich schlapp lachen und diese dann mangels Grund abweisen. Schlimmstenfalls dir sogar noch eine Geldstrafe wegen missbräuchlicher Rechtsverfolgung auferlegen.

Mehr als
Zitat von: JensM1 am 31. Mai 2022, 19:26:06Das Guthaben mindert die Kosten der Unterkunft im Folgemonat der Gutschrift (§ 22 Abs. 3 SGB II), also die des Monats Mai 2022. Insofern ist der Bescheid ab 06/22 zumindest bezüglich des Guthabens korrekt.

Im Normalfall kommt irgendwann eine Anhörung zur Überzahlung, danach entweder ein Bescheid inkl Aufrechnung iHv 10 % (wenn du Glück hast), oder 30 % wegen Verletzung Mitteilungspflicht oder Zahlung an Inkasso. Ein Jahr nach Kenntnis verjährt die Geschichte, wenn bis dahin nix passiert, hast du Glück gehabt.
gibt es dazu nicht zu sagen.

Das und wann du das JC informiert hast, dieses also i.S.d. Gesetzes Kenntnis erlangte, kannst nachweisen. Also warte einfach ab.
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Fettnäpfchen

Ottokar

Zitat von: Ottokar am 01. Juni 2022, 12:03:46Das und wann du das JC informiert hast, dieses also i.S.d. Gesetzes Kenntnis erlangte, kannst nachweisen. Also warte einfach ab.
Ja werde ich machen habe ich mir gestern schon überlegt.
Zitat von: Ottokar am 01. Juni 2022, 12:03:46Über eine Klage würde sich das SG vermutlich schlapp lachen
Ja
Zitat von: Fettnäpfchen am 28. Mai 2022, 17:27:52Das SG wird sich schlapp lachen

Zitat von: CCR am 31. Mai 2022, 21:18:55@Fettnäpfchen klagst du wieder? Deine letzte am LSG in Augsburg lief aber nicht so gut.  :nea:
Nein das hat sich nach dem ersten Beitrag erledigt und die Überlegung der Untätigkeitsklage dann etwas später.

Zitat von: JensM1 am 31. Mai 2022, 19:26:06Hat @Flip doch schon erklärt. Das Guthaben mindert die Kosten der Unterkunft im Folgemonat der Gutschrift (§ 22 Abs. 3 SGB II), also die des Monats Mai 2022. Insofern ist der Bescheid ab 06/22 zumindest bezüglich des Guthabens korrekt.
Ja das schon aber blauäugig wie ich bin dachte ich da es im Mai nicht klappen konnte wird das im Juni nachgeholt. Warum das nur für den Mai geht ist mir schleierhaft, bestimmt weil es im § "im Folgemonat" heißt.

MfG FN
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

CCR

Zitat von: Ottokar am 01. Juni 2022, 12:03:46Das und wann du das JC informiert hast, dieses also i.S.d. Gesetzes Kenntnis erlangte, kannst nachweisen. Also warte einfach ab.

ich hatte auch schon so was, bei mir war es ein Nebenjob, von dem die wussten, am Ende meines Bezuges kam dann die Abrechnung korrekt bei mir an, es dauert eben manchmal länger. Danach Vollzeit
Einstiegsgeld und Arbeitgeberzuschuss nicht alles ist schlecht beim JC.

Fettnäpfchen

Hallo Ottokar

Mal aktualisieren es hat sich was getan.
Am 03.05 kam ein Bescheid das ab Juli das NK Guthaben mtl. verrechnet wird. Denn hatte ich aber irgendwie nicht mehr auf dem "Bildschirm" deswegen machte ich nach dem Juliabzug von knapp 45.- eine Anfrage.
Das wurde mit Verweis auf oberen Bescheid erklärt. Also passt und ich habe mich sogar schriftl. bedankt.

Über den Bewilligungsbescheid vom 10.05. habe ich Widerspruch eingelegt
keine Reaktion
Dann kam mein Gasguthaben welches ich gemeldet habe und darauf kam ein neuer Bescheid mit Datum 20.06
Gegen diesen machte ich einen Widerspruch da das Guthaben HK bei den NK berechnet wurde
keine Reaktion

bis die Woche ein Anruf kam den ich ignoriert habe. Erfahrungsgemäß macht das nur Probleme da der RA sich nicht zu schade ist falsche Angaben in die Akte zus schreiben.
Dann kam der neueste Bewilligungsbescheid mit Datum 25.07.
Diesmal mit dem berichtigten Abzug Gas Guthaben bei den HK.

Jetzt haben die aber geschrieben das ich die Nachzahlung (weil ab Juni keine HK bezahlt werden bis zur Vorlage der Jahresendabrechnung) von ca 70.- auf mein Konto bekomme. Okay das wurde mir ja schon vor dem Widerspruch überwiesen, dass werde ich beobachten wenn nichts kommt passte es ja
Aber
in dem neuesten also dritten Bescheid wurde wie beim ersten und zweiten nicht aufgelistet das ab Juli der Einbehalt des BK Guthabens gemacht wird aufgelistet.
Der Einbehalt dürfte drei Monate dauern da es ein Guthaben von ca. 130.- war.

Ich habe kein Problem einen erneuten Widerspruch zu schreiben.
Die Frage ist soll ich es oder einfach mal beobachten wie das weitergeht.
Doof ist halt das nach den drei Monaten und evtl. weiteren Fehlern dann ein Ü- Antrag gemacht werden müsste der deutlich aufwendiger ist als ein Dreizeiler als Widerspruch.

MfG FN
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Fettnäpfchen

Hallo Ottokar

Es geht weiter....voran ist was anderes :zwinker:
Zitat von: Fettnäpfchen am 28. Juli 2022, 16:44:32Über den Bewilligungsbescheid vom 10.05. habe ich Widerspruch eingelegt
keine Reaktion
Gestern kam die Antwort per PZU
Die werde ich als Anhang machen genauso wie den Weiterbewilligungsbescheid und erwähnten Änderungsbescheid
Zitat von: Fettnäpfchen am 28. Juli 2022, 16:44:3203.05 kam ein Bescheid das ab Juli das NK Guthaben mtl. verrechnet wird. Denn hatte ich aber irgendwie nicht mehr auf dem "Bildschirm"

Im Ablehungsbescheid wird unter
"Rein ergänzend ist auf folgendes hinzuweisen"
darauf verwiesen das im Erstattungs.-u. Aufhebungsbescheid vom 03.05. das BK Guthaben im Mai berücksichtigt wurde.
und weil das noch zeitlich vor dem neuen Bewilligungsbescheid war konnte der Widerspruch nicht greifen.
NUR wurde mir der Betrag NICHT im Mai abgezogen.
Allerdings wird dies seit Juni gemacht und das ist im Bescheid vom 03.05 geschrieben worden.

Also alles ein bißerl durcheinander und unverständlich für mich auch weil selbst im aktuellsten Bescheid der Abzug gar nicht aufgelistet ist.
Stellt sich also die Frage ob ich da überhaupt einen Widerspruch machen muss bzw. soll um evtl. Nachteile zu verhindern.

MfG FN



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Ottokar

Das JC konnte das Guthaben bei den KdUH für Mai nicht wie im Gesetz vorgeschrieben mindernd berücksichtigen. Warum ist dabei unrelevant.
Somit bleibt nur die Rückforderung der für Mai i.H. des Guthabens zuviel gezahlten KdUH übrig, was das JC folgerichtig auch tat. Zudem rechnet das JC die Rückforderung mit der laufenden Leistung i.H.v. 10% auf, was insoweit korrekt ist.
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Fettnäpfchen

Ottokar

Dann ist das korrekt wenn es im letzten Bewilligungsbescheid für die Monate Juni bis August nicht aufgelistet wurde?

Ich mach mir da nämlich Sorgen dass dann irgendwann eine Nachforderung kommen könnte weil es da nicht aufgeführt ist.

MfG FN
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Ottokar

Eine Aufrechnung wird ganz zum Schluss unter Zahlungsempfänger aufgeführt.
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Fettnäpfchen

Ottokar

Zitat von: Ottokar am 31. Juli 2022, 13:59:08Eine Aufrechnung wird ganz zum Schluss unter Zahlungsempfänger aufgeführt.
Verstehe ich jetzt nicht wirklich.
Ich bin ja Empfänger also warte ich mal noch den nächsten Monat ab und wenn das JC korrekt gerechnet hat und dann auch aufhört abzuziehen
dann brauch ich ja nix machen und mach dann auch nichts.

Danke Dir und noch einen schönen Restsonntag!
MfG FN
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CCR



777€ denken die du wohnst im Wohnwagen, unfassbar.

Fettnäpfchen

Zitat von: CCR am 31. Juli 2022, 17:21:24777€ denken die du wohnst im Wohnwagen, unfassbar.
Schnapszahlen verfolgen mich schon mein ganzes Leben  :yes:

Ich wohne relativ günstig und da fehlen ja die HK;
jetzt nach Erhöhung mit ca 65.- Euro

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