Einmalige temporäre Bedarfsgemeinschaft

Begonnen von Sese, 02. August 2022, 19:07:36

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Sese

Hallo,

ich beziehe ALG2, bin geschieden
und meine 9-jährige Tochter wird
im August 18 Tage bei mir leben (Umgangsrecht Ferien).

Kann ich da eine temporäre Bedarfsgemeinschaft anmelden ?

Die Mutter meiner Tochter wird mir ein Schreiben mitgeben, in welchem sie den Zeitraum bestätigt, in dem unsere Tochter bei mir ist.


Sese

Reicht da eine formlose Mitteilung ?

Verlangt das Jobcenter dann eine Erklärung zum Einkommen meiner Tochter, also Kindergeld und Unterhaltsvorschuss, oder ist das irrelevant, da es ja meine Ex bekommt ?


Fettnäpfchen

Sese

:weisnich:  :scratch:

Da würde ich überlegen von der Exfrau Ihrem Anspruch einfach für die 14 Tage halbe halbe zu machen.
Das alles über ein JC mit dem evtl zu erwartenden Komplikationen wäre mir der Streß nicht wert. Sollte halt in bar ablaufen.
Geht natürlich nur wenn die Mutter auch dahingehende Leistungen bezieht.

Ansonsten bleibt nur die Antragstellung die würde ich erst mal über das Formular VÄM machen. Dann bekommst du schon das zugeschickt was das JC gerne hätte, Ausnahme du weißt was man für Formulare nimmt. Ich weiß es nicht sonst hätte ich anders geschrieben.

MfG FN
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violet

nein, kannst du nicht. eine temp. BG setzt Dauerhaftigkeit vor und keine Einmaligkeit

Sese