Vermieter zahlt Kaution nicht zurück

Begonnen von Michael14, 05. August 2022, 08:42:13

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Michael14

Guten Tag,

zum 1.2.22 bin ich aus einer Mietwohnung ausgezogen. Die Kaution in Höhe von 1700 € habe ich bis jetzt immer noch nicht zurückerhalten. Der Vermieter ist der Ansicht, dass die Deckenverkabelung eines Zimmers kaputt sei u. das musste er neu machen, weswegen er bis jetzt keine Zeit hatte, die Kaution zurücküberweisen. Von der Kaution in Höhe von 1700 € sei auch wegen der Reparatur (die er alleine durchgeführt habe) nicht mehr viel übrig, wie er mir am Telefon sagte. Zum 1.9.22 wolle er mir nun den geringen Restbetrag rücküberweisen. Er müsse das aber erstmal mit seiner Frau besprechen sagte er. Habe den Eindruck, dass er sich weiter Zeit lassen wolle.
Was würdet ihr in so einem Fall tun?

Lina

Wenn Du die Deckenverkabelung nicht selbst, direkt kaputt gemacht hast, ist das Sache des Vermieters und Du mußte nichts bezahlen. Er muß Dir Deine Kaution zurückzahlen.

Ronald BW

Ich gehe mal davon aus das es ein Kautionskonto gibt
Du musst also der Abhebung zustimmen oder auch nicht.
Nicht zustimmen bedeutet in dem Fall du machst nichts.

Egal wie Er muss belegen und zwar schriftlich warum er was will.
Dem kannst Du zustimmen oder auch nicht.
Wenn Du nicht zustimmst kann er das einklagen.
Was er immer machen kann ist Dir die Zustimmung zur Auflösung des Kontos verweigern,
dann müsstest du klagen, was sich aber nicht lohnt, da ist es dann besser so lange zu warten
bis die Bank bereit ist das auch ohne Zustimmung aufzulösen, Tod des Vermieters, 20 Jahre nichts passiert
und keine amtliche Forderung wären Gründe das aufzulösen.

Es ist für mich schwer vorstellbar das du für diese Deckenverkabelung haftest und selbst wenn
1700 scheint mir stark übertrieben, der will das Geld sonst nichts.
Auf jeden Fall muss er genau, in Scheiben und im Detail schriftlich darlegen warum er was will.

Ratlos

Was steht denn im Übergabeprotokoll zu dem Kabelschaden?

Michael14

Zitat von: Ronald BW am 05. August 2022, 09:19:23Ich gehe mal davon aus das es ein Kautionskonto gibt
Du musst also der Abhebung zustimmen oder auch nicht.



Hallo Ronald. Ich habe dem VM die 1700 € bei Einzug bar übergeben. Das hat er uns quittiert. Ob danach ein Kautionskonto vom VM eingerichtet wurde, weiß ich nicht genau

Ronald BW

Das war Fehler 1
Er hätte dann aber ein Kautionskonto bei einer Bank einrichten müssen
Ein Kautionskonto ist immer ein Und Konto.
Weder Er noch Du kann also alleine darüber verfügen.
Für Abbuchungen oder Auflösung braucht es also immer die Zustimmung des anderen.

Ich würde an deiner Stelle nach diesem Kautionskonto das angelegt sein muss fragen.
Auch wenn die Zinsen auf einem Kautionskonto minimal sind, diese Zinsen stehen Dir zu.
Wir reden da pro Jahr bei 1700 schon von 10-20 Euro, das ist Dein Geld, weise Ihn darauf hin.

Michael14

Zitat von: Ratlos am 05. August 2022, 09:41:21Was steht denn im Übergabeprotokoll zu dem Kabelschaden?

Habe das Protokoll jetzt gerade nicht vorliegen, erst abends.


Aber sinngemäß steht drin: "Deckenverkabelung rausgerissen, muss neu verlegt werden".

Jedenfalls habe ich im Protokoll unterschrieben, dass es den Mangel der kaputten Verkabelung gibt.

Schaue da abends aber nochmal genau rein

OLD-MAN

Geh´ zu einem Rechtsanwalt, laß´ dich beraten und handel´ nach dem, was der RA dir empfiehlt, bzw. laß´ dich von ihm vertreten. Ggf hast du ja sogar Anspruch auf einen Beratungshilfeschein, den du bei deinem zuständigen Amtsgericht beantragen kannst.

Ratlos

Zitat von: Michael14 am 05. August 2022, 10:11:45Aber sinngemäß steht drin: "Deckenverkabelung rausgerissen, muss neu verlegt werden".

Jedenfalls habe ich im Protokoll unterschrieben, dass es den Mangel der kaputten Verkabelung gibt.
Wenn das im Übergabeprotokoll steht das du beim Einzug unterschrieben hast sind das dann Instandhaltungskosten die der VM zu tragen hat.
Hast du dann mit raus gerissenen Deckenkabeln in der Wohnung gelebt?

Steht es aber im Übergabeprotokoll das du beim Auszug unterschrieben hast, würde ich dem Rat von @ OLD-MAN folgen und einen RA beauftragen.
Solche Fälle können sich sehr lange hinziehen.

Michael14

Wie ist das denn mit den §§ 249 BGB und 548 BGB aus? Gibt es nicht die Verjährung von Geldforderungen 6 Monate nach Mietauszug?

Leeres Portemonnaie

Es reicht doch, wenn Du die Ansprüche erstmal geltend machst (schriftlich).

 
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Ratlos

Die § 249 BGB greift hier nicht. Der § 548 liefert nur Ansätze für eine 6-monatige Auszahlfrist.
Es gibt keine gesetzlich geregelte Frist in der die Kaution zurück zu zahlen ist.
Normal wären max. 6 Monate, aber diese Frist kann sich durch die Umstände des Einzelfalles durchaus verlängern.


Michael14

Zitat von: Ratlos am 05. August 2022, 11:59:05Die § 249 BGB greift hier nicht. Der § 548 liefert nur Ansätze für eine 6-monatige Auszahlfrist.
Es gibt keine gesetzlich geregelte Frist in der die Kaution zurück zu zahlen ist.
Normal wären max. 6 Monate, aber diese Frist kann sich durch die Umstände des Einzelfalles durchaus verlängern.



Bis jetzt haben wir noch keine Kautionsverrechnung mit dem Deckenkabelschaden bzw. keine Schadensrechnung vom Vermieter erhalten. Wenn der VM sich jetzt theoretisch gar nicht mehr bei uns meldet (weder schriftlich  noch telefonisch) u. die Kaution einfach einbehält, wie ist der Fall dann gelagert?
Oder anders gefragt: Was wäre, wenn wir uns 2 Jahre nach Auszug melden u. unsere Kaution zurückverlangen, die nie überwiesen wurde u. es wurde auch nie eine Schadensrechnung vom VM gestellt? Könnten wir dann das Geld bekommen? Oder Ein Jahr nach Auszug....

Denn er meinte am Telefon: Bleicht eh nichts mehr viel übrig...lohnt sich gar nicht, dass ihr was zurückbekommt...

Ronald BW

Was Der meint ist vollkommen irrelevant, Er muss euch auch 5 Euro überweisen wenn die übrig sind.

Er muss eine ordentliche Kostenaufstellung erbringen.
Falls Er selbständiger Handwerker ist sollte Er euch nur die Selbstkosten berechnen.
Also nicht zweimal verdienen.
Falls Er selbständiger Elektriker Meister ist auch die Kabel zum Selbstkostenpreis.

Wenn Er nicht abrechnet steht ihm auch nichts zu.
Wenn ich mich nicht irre habt Ihr 30 Jahre Anspruch auf die Kaution
Und vergesst nicht die Abrechnung der Zinsen zu verlangen.
Wenn euer Konto im Minus ist könnt Ihr Ihn darauf hinweisen das Ihr höhere Zinsen wollt wenn Er die Zahlung verzögert, als Beispiel Ihr zahlt 10% Zins Er hält das Geld zurück,
dann könnt Ihr die entsprechende Zins-Summe einfordern.

Und normal ist es ja so das Kabel relativ einfach neu zu ziehen sind, da ist ja alles vorhanden.
Ich finde da 1700 schon arg viel, aus der Ferne grob geschätzt auch bei einem großen Raum 500 eher realistisch, selbst bei 20 Meter Kabel.
Wenn ihr natürlich die Rigipsdecke ramponiert habt ist es anders. 

Ratlos

Zitat von: Michael14 am 05. August 2022, 08:42:13Zum 1.9.22 wolle er mir nun den geringen Restbetrag rücküberweisen. Er
Das ist eine angemessene Frist bei Auszugsdatum 01.02.2022.
Zitat von: Michael14 am 05. August 2022, 13:16:18Denn er meinte am Telefon: Bleicht eh nichts mehr viel übrig...lohnt sich gar nicht, dass ihr was zurückbekommt...
Wie Roland BW schon schrieb: Dann muss er eine punktgenaue Abrechnung senden in der jede noch so kleinste Postition (z.B. Material, vor allem sein Arbeitslohn etc.) aufgegliedert ist.
Diese Abrechnung prüfen wir dann hier nach.
Aber jetzt warte erstmal den 01.09.2022 ab - dann sehen wir weiter.