Scheidung vom Ehepartner / Konsequenzne Bedarfsgemeinschaft

Begonnen von plushundert, 09. August 2022, 15:34:02

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

plushundert

Hallo allerseits,

wie geht man den bei einer Scheidung dem Jobcenter gegenüber vor? Zum Trennungsjahr müssen ja getrennte Wohnungen vorhanden sein. Heißt das, ich informiere das JC, dass wir uns trennen und suche mir dann eine neue Wohnung? Was passiert mit der ehemaligen gemeinsamen? Weil die ja wahrscheinlich für eine Einzelperson über der KDU liegt. Muss das JC erstmal weiterbezahlen und ggf. eine Aufforderung schicken sich etwas günstigeres zu suchen? Wieviel Zeit hat man da i.A.?
Was gilt es noch zu beachten? Danke im Voraus.

Gruß
P.

Yavanna

Trennung ist auf jeden Fall ein Umzugsgrund. Beziehen nach der Trennung beide ALG II?

plushundert

Zitat von: Yavanna am 09. August 2022, 15:36:46Trennung ist auf jeden Fall ein Umzugsgrund. Beziehen nach der Trennung beide ALG II?
Ja.

Hary

Aus eigener Erfahrung:

Trennung mitteilen, Antrag zur Zusicherung der Kostenübernahme für die Wohnung, Angebote beilegen. Mit dem Tag des Auszugs endet die Bedarfsgemeinschaft. Einen neuen Antrag muss derjenige stellen der nicht der Antragsteller der laufenden Leistung ist, dieser teilt nur für Änderung mit.

Yavanna

Im Moment sollte es auch für den Verbleibenden in der zu teuren Wohnung keine Aufforderung zur Kostensenkung geben