Guthaben Nebenkosten

Begonnen von Sylvie 46, 31. Juli 2022, 19:14:00

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Sylvie 46

Hallo, bekomme seit 2,5 Jahren Rente auf Zeit und ergänzend Geld vom Jobcenter. Die Miete beträgt ca.550 Euro wovon ich 520 Euro selbst von der Rente zahle.
Hab jetzt ein Guthaben von ca.300 Euro und das Jobcenter will es mir abziehen. Habe aber doch die Miete selbst bezahlt und die Rente wurde mir ja schon vom Geld abgezogen was mir zusteht.
Letztes Jahr wurde mein Guthaben von 150 Euro auch nicht abgezogen.
Lese dazu verschiedene Aussagen, entweder es steht mir zu und dann lese ich wieder das Urteil wurde gekippt und deswegen wird mir das doch als Einkommen angerechnet bzw. kann angerechnet werden.
Habe von dem Geld eine Waschmaschine gekauft und wenn mir das jetzt abgezogen wird weiß ich nicht wie ich den Monat dann leben soll.
Danke im voraus

justine1992

Zitat von: Sylvie 46 am 31. Juli 2022, 19:14:00Habe aber doch die Miete selbst bezahlt und die Rente wurde mir ja schon vom Geld abgezogen was mir zusteht.
Welches Geld meinst Du hier?

Zitat von: Sylvie 46 am 31. Juli 2022, 19:14:00ergänzend Geld vom Jobcenter
Werden Deine Kosten der Unterkunft hier komplett berücksichtigt?

Zitat von: Sylvie 46 am 31. Juli 2022, 19:14:00Lese dazu verschiedene Aussagen, entweder es steht mir zu und dann lese ich wieder das Urteil wurde gekippt und deswegen wird mir das doch als Einkommen angerechnet bzw. kann angerechnet werden.
Vergleiche mal die Voraussetzungen: Waren die KdU komplett anerkannt, in den Fällen, in denen Nebenkostenguthaben LE behalten konnte?

Zitat von: Sylvie 46 am 31. Juli 2022, 19:14:00Habe von dem Geld eine Waschmaschine gekauft und wenn mir das jetzt abgezogen wird weiß ich nicht wie ich den Monat dann leben soll.
Du kannst auch um Ratenzahlung bitten.

Zitat von: Sylvie 46 am 31. Juli 2022, 19:14:00Letztes Jahr wurde mein Guthaben von 150 Euro auch nicht abgezogen.
Suche doch mal die Unterlagen raus und vergleiche. Wirklich nicht?
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

OLD-MAN

Zitat von: Sylvie 46 am 31. Juli 2022, 19:14:00Die Miete beträgt ca.550 Euro wovon ich 520 Euro selbst von der Rente zahle.

So ausgedrückt ist das falsch.

Du bekommst "Rente X" und dazu "aufstockende Sozialleistungen Y" = beides zusammen dein Bedarf. In diesem Bedarf sind auch deine "KdU = Kosten der Unterkunft (Miete)".

Du bezahlst nicht die Miete von der Rente, sondern erstmal von den Sozialleistungen!

Nur wenn das Guthaben höher als die Sozialleistung ist, hast du Anspruch auf die Differenz.

Sylvie 46

Ich bekomme ergänzend vom Jobcenter 200 Euro im Monat insgesamt und der Rest ist Kindergeld, Unterhalt vom Kindesvater sowie Rente.

Leeres Portemonnaie

Sieh mal hier:
Sie dürfen diesen Dateianhang nicht ansehen.

https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/tag/22-sgb-ii/

Der kopierte Abschnitt kommt unten in dem Link.

Wenn sie nur 200€ an Dich zahlen, können sie auch nur eine tlw. Verrechnung vornehmen. 

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Sylvie 46

Vielen Dank für den Link, werde ich kopieren und mir zum Jobcenter schicken.