Kind Freibetrag

Begonnen von Fred, 19. August 2022, 16:18:13

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PetraL

Zitat von: Yavanna am 23. August 2022, 16:48:40Ist Einkommen.
Dachte ich mir.

Zitat von: Yavanna am 23. August 2022, 16:48:40Jugendweihe (k.A. Was das ist)
Das ist sowas ähnliches wie Konfirmation, aber ohne Kirche.
Allerdings gibt's da wohl auch Höchstbeträge, oder?

Zitat von: Yavanna am 23. August 2022, 16:48:40da "geldeswert" gestrichen wurde
Echt jetzt? Ist mir bisher entgangen. Oder gilt das nur für U18?

Yavanna

Zitat(1) Als Einkommen zu berücksichtigen sind Einnahmen in Geld abzüglich der nach § 11b abzusetzenden Beträge mit Ausnahme der in § 11a genannten Einnahmen. Dies gilt auch für Einnahmen in Geldeswert, die im Rahmen einer Erwerbstätigkeit, des Bundesfreiwilligendienstes oder eines Jugendfreiwilligendienstes zufließen...

Also nicht ganz weg  aber eingeschränkt.

Freibetrag für Schenkungen zu o.g. Ereignissen ist 3.100 Euro,ob das durch §67 ausgehebelt wird, kann ich nicht beantworten

PetraL

Zitat von: Yavanna am 23. August 2022, 19:00:29Freibetrag für Schenkungen zu o.g. Ereignissen ist 3.100 Euro
Dann wäre doch für das Baby eine Schenkung der Großeltern zur Taufe in der Höhe möglich, ohne dass es als Einkommen angerechnet wird?  :scratch:

P.S.: Oder gilt das nicht für Taufe?

Yavanna


Ottokar

Zitat von: Fred am 21. August 2022, 17:14:19Kind ist jetzt 14 Monate alt. Von Anfang an war kein Vermögen vorhanden. Aber Omas und Opas haben halt ca. 1.000 Euro gespart, dass sie jetzt gern auf ein Sparbuch fürs Kind anlegen möchten.
Damit dies beim JC nicht als als Einkommen gewertet werden kann, gibt es nur eine Lösung: ein Vertrag zugunsten Dritter
=> https://www.sparkasse.de/service/finanzlexikon/vertrag-zugunsten-dritter.html
Die Großeltern bestimmen, wann der Begünstigte darüber verfügen darf (Bsp. Volljährigkeit o.ä.) und bleiben so lange Eigentümer und Verwalter dieses Vermögens. Und ohne Verfügungsgewalt ist es im SGB II weder Einkommen noch Vermögen des Begünstigten.
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