Bitte um Hilfe ALG I bzgl. Nebenkosten u.a

Begonnen von Eric, 08. August 2022, 13:19:59

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Eric

Hallo, liebe Gemeinde!

Ich benötige dringend Euren Rat und Hilfe bezüglich meines Anliegens.

Ich wohne in Essen im Ruhrgebiet und beziehe derzeit noch bis einschließlich September ALG I über die dafür zuständige Agentur für Arbeit.
Da ich zuvor nur recht wenig verdient habe, erhalte ich auch nur monatlich 955 Euro.
Abzüglich der warmen Mietkosten in Höhe von derzeit (noch) 522,69 Euro verbleiben mir daher 432,31 Euro. Also sogar noch etwas weniger als der derzeitige Hartz4 Satz von 449 Euro.
Meine Wohnung umfasst 51qm und die Nettokaltmiete nebst Betriebskosten liegt bei ca. 440 Euro. Das Wohngeld bei Hartz4 beträgt hier in Essen derzeit für die Nettokaltmiete nebst Betriebskosten 416 Euro, somit läge ich dann ab Oktober, sollte ich dann in Hartz 4 rutschen, "nur" etwa 24 Euro darüber.
Ich schreibe dies hier auf damit sich etwaige Ideengeber hier ein besseres Bild meiner Situation machen können.
Nun bekam ich vergangenen Donnerstag ein Schreiben meines Vermieters mit der Mitteilung das ich binnen 4 Wochen eine Energiekostennachzahlung von knapp 330 Euro zu leisten habe. Zudem wurde mir auch mitgeteilt das meine Miete sich ab dem 01.10 auf 50 Euro in den Nebenkosten erhöhen wird, aufgrund der erhöhten Heizkosten der derzeitigen Energiekrise.
Nun habe ich gelesen das Empfänger von Hartz 4 im Juli/August eine einmalige Pauschale von 200 Euro erhalten sollen, Bezieher von ALG I, wie ich es noch einer bin, nur 100 Euro.
Da ich ja, wie oben von mir aufgeführt, mit meinem derzeitigen ALG I Satz nur in etwa soviel monatlich zur Verfügung habe wie jene die Hartz4 beziehen, stünde mir da nicht mehr zu?
Beziehungsweise, gäbe es nicht die Möglichkeit zu beantragen das die von mir geforderte Nachzahlung seitens meines Vermieters vom Amt übernommen werden könnte? Ich weiß im Moment nicht wo ich das Geld dafür hernehmen soll!
Soweit ich selber in Erfahrung bringen konnte besteht ja die Möglichkeit für Hart4 Empfänger die Nachzahlungen der Nebenkosten sich vom Amt/Jobbörse erstatten zu lassen, sofern der Verbrauch angemessen war.
Was habe ich da für Möglichkeiten? An wen könnte ich mich da wenden, an die Agentur für Arbeit oder die Jobbörse?

Und noch eine Frage,
sollte ich dann ab Oktober diesen Jahres in Hart4 rutschen werden ja dann meine Wohnverhältnisse überprüft.
Wie ich ja weiter oben schon beschrieben habe lebe ich in einer 51qm Wohnung deren Nettokaltmiete plus Betriebskosten etwa 440 Euro monatlich betragen. Das Jobcenter hier in Essen bezahlt davon nur 416 Euro, somit besteht eine Differenz von 24 Euro. Hinzu bezahlt das Amt ja auch die warmen Nebenkosten, sofern letztere angemessen sind. Man sagt so pi mal Daumen 50-60 Euro.
Damit läge ich bei meiner Wohnung derzeit etwas drüber, aber ich hatte in der Vergangenheit einkalkuliert das ich diese überschaubare Differenz auch von dem Regelsatz bezahlen könnte.
Aber was ist nun wenn meine Heizkosten ab dem Oktober um 50 Euro monatlich steigen?
Dies betrifft ja Angesichts der derzeitigen Energiekrise ja nicht wenige.
Paßt die Jobbörse dieses dann an? Gibt es hierzu schon Erkenntnisse?

Ist alles ein bißchen lang geworden, bitte entschuldigt, aber ich weiß ansonsten nicht wen ich in meiner Sache sonst fragen könnte.

Vielen Dank für Euer Bemühen im voraus!

Eric

Leeres Portemonnaie

Du kannst ergänzend ALGII beantragen, wenn ALGI nicht ausreicht.
Ich habe selbst auch schon beides bekommen, weil ALGI zu niedrig war. 
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

CCR

Wohngeld beantragen würde dasselbe rauskommen.Das ist auch vorrangig zu beantragen.

https://www.wohngeld.org/wohngeldrechner/

Leeres Portemonnaie

Würde ich persönlich jetzt nicht mehr machen, je nachdem, wie lange die Bearbeitung dauert, ist TE ins ALGII gekommen und dann wird die Nachzahlung ohnehin verrechnet.
Viel Aufwand für wenig ...  :schaem:
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Fettnäpfchen

Eric

Zitat von: Eric am 08. August 2022, 13:19:59Da ich ja, wie oben von mir aufgeführt, mit meinem derzeitigen ALG I Satz nur in etwa soviel monatlich zur Verfügung habe wie jene die Hartz4 beziehen, stünde mir da nicht mehr zu?
In deiner Konstellation nicht.

Zitat von: Eric am 08. August 2022, 13:19:59Beziehungsweise, gäbe es nicht die Möglichkeit zu beantragen das die von mir geforderte Nachzahlung seitens meines Vermieters vom Amt übernommen werden könnte? Ich weiß im Moment nicht wo ich das Geld dafür hernehmen soll!
Wenn du einen ALG 2 Antrag stellst ja, beim Wohngeld weiß ich es nicht.

Zitat von: Eric am 08. August 2022, 13:19:59sollte ich dann ab Oktober diesen Jahres in Hart4 rutschen werden ja dann meine Wohnverhältnisse überprüft.
Jein
Zur Zeit bis 31.12. nicht weil > Änderungen des SGB II durch das Sozialschutz-Paket
und bei Erstbezug ALG 2 hat das JC das erste halbe Jahr zu übernehmen. Erst dann kann/könnte eine Kostensenkungsaufforderung kommen.

Zitat von: Eric am 08. August 2022, 13:19:59Aber was ist nun wenn meine Heizkosten ab dem Oktober um 50 Euro monatlich steigen?
Gilt das selbe wie oben und was ab Januar ist steht noch in den Sternen.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Eric

Ersteinmal vielen Dank an Euch alle für Eure Antworten!

@Leeres Portmonnaie
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 08. August 2022, 15:42:06Würde ich persönlich jetzt nicht mehr machen, je nachdem, wie lange die Bearbeitung dauert, ist TE ins ALGII gekommen und dann wird die Nachzahlung ohnehin verrechnet.
Viel Aufwand für wenig ...  :schaem:

Was meinst Du mit der Abkürzung "TE"?
Und wie meinst Du das mit das die Nachzahlung ohnehin verrechnet wird?
Bedeutet das wenn ich diese Nachzahlung jetzt irgendwie hinbekomme zunächst aus eigener Tasche zu bezahlen, daß ich diese dann ab Oktober, sobald mein Anspruch auf Hartz4 beginnt, ich diese dann nachträglich erstattet bekomme, oder wie?
Sorry, bin in diesen Dingen leider nicht so bewandert.

Zitat von: CCR am 08. August 2022, 15:04:03Wohngeld beantragen würde dasselbe rauskommen.Das ist auch vorrangig zu beantragen.

@CCR
https://www.wohngeld.org/wohngeldrechner/

Ab wann bzw. ab welchem Einkommen kann/darf man dieses beantragen?


@Fettnäpfchen

Verstehe ich das jetzt richtig, da ich ja jetzt in etwa ähnlich viel(oder wenig) Geld monatlich zur Verfügung habe wie bei Hartz4, jetzt diese Nachzahlungsaufforderung gekommen ist, ich einen Antrag zur Erstattung dieser beim Jobcenter machen könnte?


MfG Eric


CCR

Zitat von: Eric am 08. August 2022, 16:46:39Ab wann bzw. ab welchem Einkommen kann/darf man dieses beantragen?
dein Einkommen beträgt ja wie angegeben 955 € nach dem Rechner würdest du um die ca.416-440  65€ Wohngeld und 270€ einmalig Energiepauschale erhalten.

Yavanna

Die 200 kannst du vergessen,  weil da der Anspruch im Juli bestanden haben muss. Da du keinen Antrag gestellt hast, ist der Zug abgefahren.

Wohngeld ist eine vorrangige Leistung und daher zunächst zu prüfen.

Eric

Zitat von: Yavanna am 08. August 2022, 17:15:48Die 200 kannst du vergessen,  weil da der Anspruch im Juli bestanden haben muss. Da du keinen Antrag gestellt hast, ist der Zug abgefahren.

Wohngeld ist eine vorrangige Leistung und daher zunächst zu prüfen.

@Yavanna

Entschuldige, daß verstehe ich jetzt nicht. Was heißt Anspruch im Juli?
Habe ich jetzt, im August, keinen Anspruch mehr?

@CCR

Heißt das etwa ich hätte in der ganzen Zeit in welcher ich ALG I bezogen habe einen Anspruch auf Wohngeld gehabt hätte???

Leeres Portemonnaie

Zitat von: Eric
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 08. August 2022, 15:42:06Würde ich persönlich jetzt nicht mehr machen, je nachdem, wie lange die Bearbeitung dauert, ist TE ins ALGII gekommen und dann wird die Nachzahlung ohnehin verrechnet.
Viel Aufwand für wenig ...  :schaem:

Was meinst Du mit der Abkürzung "TE"?
Und wie meinst Du das mit das die Nachzahlung ohnehin verrechnet wird?
Bedeutet das wenn ich diese Nachzahlung jetzt irgendwie hinbekomme zunächst aus eigener Tasche zu bezahlen, daß ich diese dann ab Oktober, sobald mein Anspruch auf Hartz4 beginnt, ich diese dann nachträglich erstattet bekomme, oder wie?


TE = Thread-Ersteller, also Du.  :smile: 
Da ich meine Antwort auf den vorherigen Beitrag bezogen begonnen habe, habe ich praktisch von Dir in dritter Person gesprochen.  :zwinker: 

Ich meine es so: Wenn Du jetzt noch Wohngeld beantragen würdest, bekommst Du es bestenfalls im August oder September bewilligt und ausgezahlt für diese beiden Monate. Ab Oktober dann das ALGII.
Erfahrungsgemäß ist die Wohngeldstelle aber sehr überlastet  :mail:  und es kann sein, die brauchen bis Oktober.  :coffee: 
Dann würde die Nachzahlung des Wohngeldes als Zufluss vom Jobcenter gewertet und 1:1 mit dem ALGII verrechnet, so dass Du mit +- 0 aus der ganzen Geschichte rausgehst. Also das Geld jetzt nicht zur Verfügung hast und später auch nicht, da es Dir wieder abgezogen wird.

Da Du bis jetzt "durchgehalten" hast ohne Wohngeld, würde ich den Papierkrieg nicht auf mich nehmen für die zwei Monate.
Das ist aber nur meine persönliche Ansicht.  :zwinker: 
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Yavanna

Die Sonderzahlung gab es für LE, die im Juli eine Anspruch hatten und im Betug waren. Da du für jetzt anfragst, bin ich davon  ausgegangen, dass kein ALG II Antrag im Juli gestellt wurde. Daher sind die 200 Euro für dich nicht mehr relevant.

Fettnäpfchen

Eric

Zitat von: Eric am 08. August 2022, 16:46:39Verstehe ich das jetzt richtig, da ich ja jetzt in etwa ähnlich viel(oder wenig) Geld monatlich zur Verfügung habe wie bei Hartz4, jetzt diese Nachzahlungsaufforderung gekommen ist, ich einen Antrag zur Erstattung dieser beim Jobcenter machen könnte?
Dazu braucht es aber den ALG 2 Antrag und der muss bewilligt werden.
Allein durch die Nachzahlung fällst du ja schon unter den Bedarf der im ALG 2 für dich in Summe Euro berechnet werden würde.
Natürlich nicht wenn die Forderung von Juni wäre, Ende Juli würde gehen. Je nach dem wie das Schreiben inhaltlich gehalten ist

Und du solltest dann bald einen Antrag stellen denn dieser wirkt zum Anfang August zurück.

MfG FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

CCR

#12
Zitat von: Eric am 08. August 2022, 13:19:59Nun habe ich gelesen das Empfänger von Hartz 4 im Juli/August eine einmalige Pauschale von 200 Euro erhalten sollen, Bezieher von ALG I, wie ich es noch einer bin, nur 100 Euro.

was nicht geht Nachzahlung Juli 100 € ALG I, dann im August ALG II 200 € und Lohnsteuerausgleich 2023 300 € nochmal die Pauschale kassieren.  :grins:

Zitat von: Eric am 08. August 2022, 18:02:58@CCR

Heißt das etwa ich hätte in der ganzen Zeit in welcher ich ALG I bezogen habe einen Anspruch auf Wohngeld gehabt hätte???
lass dich bei deinem Amt in Essen ausführlich beraten.

ZitatDurch den § 28 SGB X gibt es jedoch noch weitere Möglichkeiten das Wohngeld rückwirkend zu beantragen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Ihr Antrag auf BAB, BAföG oder Hartz IV abgelehnt wurde und Sie nur deshalb keinen Antrag auf Wohngeld eingelegt haben.

Zitat von: Yavanna am 08. August 2022, 17:15:48Da du keinen Antrag gestellt hast, ist der Zug abgefahren.
so ist es.