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Alternative zur Mieterbescheinigung!

Begonnen von FFMYEAH, 18. August 2022, 12:03:37

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FFMYEAH

Hallo, welche Daten werden wirklich gebraucht um den Antrag abschließend bearbeiten zu können? Ich habe privat gemietet und einen ganz einfachen Mietvertrag über eine normale DIN A4 Seite, ohne Anhänge mit den Betriebskosten und so weiter. Zudem habe ich möbliert gemietet, inklusive Strom und Internet. Leider ist gerade Urlaubszeit und meine Vermieter sind jetzt nicht zu erreichen! Hat jemand einen Tipp, eventuell pauschal erst mal etwas abziehen? Jeweils 40 € für Strom und Internet? Für Warmwasser habe ich eine Elektroboiler mit Strom. Hatte einmal eine sehr unangenehme Erfahrung gemacht, weil gerade ältere Vermieter sich nicht durch das Formular kämpfen wollen. Der Mietvertrag ist dann später nicht verlängert worden, bei jedem neuen Bescheid gab es wieder Nachfragen. Oder wenn der Sachbearbeiter gewechselt hatte. Die Frau hatte also regelmäßig Post vom Amt, so alle paar Monate! Der Antrag liegt jetzt fest und kann nicht abschließend bearbeitet werden (Aussage Jobcenter!). Alle anderen Unterlagen liegen mittlerweile vor. Mir geht jetzt langsam das Geld aus, was dort bekannt ist weil die Kontoauszüge ja dort vorliegen. Also noch nicht einmal eine provisorische Bewilligung meinetwegen über drei Monate ist möglich?!

Hary

Wenn dein Vermieter nicht anzutreffen ist, dann muss sich das Jobcenter gedulden. Teile dies so mit und reiche den Mietvertrag ein, vielleicht auch noch Konto Auszüge die zeigen das die Miete gezahlt wird.

Es gibt kein Gesetz welches dem Vermieter die Abwesenheit verbietet. Du hast deine Pflicht erledigt indem du dich gekümmert hast.

Die Leistung kann auch auf Darlehen Basis laufen bis abschließend alles geprüft werden konnte.

FFMYEAH

Der Mietvertrag liegt ja schon vor. Aber privat, einfach eine DIN A4 Seite.
Ohne Aufschlüsselung der einzelnen Posten für Strom, Internet, die Möbel. Es ist die Ausstattung der Wohnung genau beschrieben. Kleiderschrank, Tisch und Bett. Küchenzeile. TV, Gardinen, Spiegelschrank im Bad. Stuhl auf dem Balkon. Es sind keine Profis sondern ein älteres Ehepaar, die privat vermieten. Und das reicht nicht um den Antrag erst mal durch zu winken? Im erleichterten Zugang? Strom und Internet sind dabei und muss abgezogen werden, könnte man pauschal für ein 40 qm 1 Zimmer Apartment ja jeweils 40 € rechnen.

Kopfbahnhof

Zitat von: FFMYEAH am 18. August 2022, 15:07:45Aber privat, einfach eine DIN A4 Seite.
Aus dem MV muss schon ersichtlich sein, was da an Kosten zu zahlen ist.
Entweder eine Pauschale für alles, was hier wohl am besten zu sein scheint.
Oder ein MV mit Aufdröselung aller Kosten, wenn eine BK Abrechnung gemacht werden soll.

Was in der Wohnung an Möbeln steht, ist völlig Egal es reicht Zimmer Möbliert fertig.
Dazu noch welche Räume in der Wohnung mit genutzt werden.

Da der MV hier Unbekannt ist, kann auch nichts genaueres dazu gesagt werden.
Vermutlich reicht er dem JC aber nicht aus, da zu unkonkret.

MAC517

Dein Vermieter ist nicht verpflichtet eine Mieterbescheinigung auszustellen.
Wenn du nicht willst das dein Vermieter erfährt dass du H4 beziehst mußt du ihm das nicht vorlegen.

Das JC sollte genau erklären welche Daten es braucht, du bekommst z.B. für den Boiler, Mehrbedarf dezentrale Warmwasseraufbereitung ca.10€. Wenn der nicht im Mietvertrag steht braucht das JC einen Nachweis. Solange der nicht da ist könnten sie die 10€ zurückhalten, ist aber sicher kein Grund gar nichts zu zahlen.

Wenn deine Pauschalmiete im angemessenen Rahmen liegt muss das JC zahlen, da darf nichts rausgerechnet werden.

Such hier im Forum nach Mieterbescheinigung und Pauschalmiete, da gibt es einige Beiträge die das gut erklären, auch mit §.


Kopfbahnhof

Zitat von: MAC517 am 19. August 2022, 00:12:06Vermieter ist nicht verpflichtet eine Mieterbescheinigung auszustellen.
Darum geht es hier gar nicht, sondern der MV scheint keine brauchbaren Daten für das JC zu enthalten.

CCR

Zitat von: MAC517 am 19. August 2022, 00:12:06Wenn deine Pauschalmiete im angemessenen Rahmen liegt muss das JC zahlen, da darf nichts rausgerechnet werden.

Such hier im Forum nach Mieterbescheinigung und Pauschalmiete, da gibt es einige Beiträge die das gut erklären, auch mit §.
das sollte dann auch im Mietvertrag stehen wie genau die Wohnung ausgestattet ist. Ob Boiler, Nachtspeicherofen, Baujahr des Hauses u.s.w.

FFMYEAH

Ich bin hier in einem großen Objekt aus den siebziger Jahren mit ausschließlich 1 Zimmerwohnungen, dürfte nicht der einzige Kandidat an dieser Adresse sein. Problem ist eben ein einfacher Mietvertrag von einem älteren Ehepaar ohne Details. Allerdings ist die Siedlung dort bekannt und die gut 400 Wohnungen sind alle gleich [klein]. Für die Möblierung sind wohl mit Internet und Strom etwa 250 € aufgeschlagen worden aber das aus gutem Grund nicht explizit ausgeführt. Machen viele die möbliert vermieten. Ich habe die Wohnung sechs Monate im Voraus bezahlt um sie überhaupt zu bekommen. Könnte das eventuell ein Problem sein? Dafür habe ich erst mal Ruhe und man hat mich auch nicht weiter nach Einkommen oder so gefragt. Ich hatte vorher in einer Wohngemeinschaft gewohnt und war mehr oder weniger in einer Notlage und brauchte diese Wohnung unbedingt, ALG Kandidaten hier aus dem Forum haben es auf dem Wohnungsmarkt ja ziemlich schwierig und eine Wohngemeinschaft ist einfacher zu bekommen, aber es war mir einfach zu laut jenseits der 30 und der Studienzeit. 

Kopfbahnhof

Zitat von: FFMYEAH am 23. August 2022, 12:45:02Problem ist eben ein einfacher Mietvertrag von einem älteren Ehepaar ohne Details.
Ohne den MV zu kennen macht es keinen Sinn hier weiter Glaskugel zu kucken.

Zitat von: FFMYEAH am 23. August 2022, 12:45:02und die gut 400 Wohnungen sind alle gleich
Klar und werden alle von dem älteren Ehepaar Vermietet?
Zitat von: FFMYEAH am 23. August 2022, 12:45:02Ich habe die Wohnung sechs Monate im Voraus bezahlt
Ja und stört keinen, so lange du deine Miete zahlst, vom JC kommt da eher nichts dazu.

Primus von Quack

Ruf bei dem für dich zuständigen Sozialgericht an und mach einen Termin aus für die Eröffnung des Eilverfahrens. Mach dich mit deinen ganzen Unterlagen (im Zweifel mit dem 9-Euro-Ticket) auf den Weg zum SG und beantrage im Rahmen des Eilverfahrens die vorläufige Verpflichtung zur Übernahme der Kosten der Unterkunft. Achte darauf, um Hinweis zu bitten, welche Unterlagen zur Glaubhaftmachung der Höhe der KdU nötig sind. Im Rahmen des Verfahrens wird das Sozialgericht die nötigen Unterlagen einfordern. Ergänzend muss das Jobcenter sich dazu äußern, welche Unterlagen nötig sind und warum die bisherigen Unterlagen nicht ausreichen.

FFMYEAH

Besten Dank inzwischen hat der wohl umgeschaltet und möchte das nicht mehr haben und ist auch selbst tätig geworden und hat von seinen Kollegen aus einem anderen Bundesland einen Einstellungsbescheid der Leistungen dort nach meinem Umzug im Juni angefordert, habe heute was in der Post. Man muss eben nur mal eine Klage oder einen Rechtsanwalt möglichst schriftlich in einer E-Mail erwähnen, ansonsten wird man wohl gerne für doof verkauft!! Mal ein Tipp an alle!  :flag:
Jetzt plötzlich so eine Initiative ,,weil es eilig ist habe ich mich selber an die Kollegen gewandt und sie haben demnächst was in der Post" ist doch schon recht bemerkenswert, oder?! ;-))

Fettnäpfchen

Zitat von: FFMYEAH am 24. August 2022, 15:13:46sie haben demnächst was in der Post" ist doch schon recht bemerkenswert, oder?! ;-))
Kommt darauf an was da drin steht.

Zur Pauschale
Zitat von: FFMYEAH am 18. August 2022, 12:03:37Ich habe privat gemietet und einen ganz einfachen Mietvertrag über eine normale DIN A4 Seite, ohne Anhänge mit den Betriebskosten und so weiter. Zudem habe ich möbliert gemietet, inklusive Strom und Internet.
wenn da nur ein Preis steht und nichts getrennt ist hat das JC zu zahlen! Nix mit Abzug wegen Strom oder Internet.
Unterkunftskosten und Urteile
Zitat- Urteil vom 27.02.2008, Az. B 14/7b AS 64/06 R:
Eine Pauschalmiete ist gemäß § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II vom Leistungsträger zu übernehmen.
Zitat- Urteil vom 24.11.2011, Az. B 14 AS 151/10 R:
Keine Minderung des Regelbedarfes bei Pauschalmieten, keine Minderung der Pauschalmiete um den in der Regelleistung enthaltenen Anteil für Haushaltenergie.
Das Leistungssystem des SGB II lässt eine individuelle Bedarfsermittlung bei den in der Regelleistung enthaltenen Bedarfen grundsätzlich nicht zu. Die von der Rechtsprechung entwickelte Behandlung der Kosten der Warmwasserbereitung, die der Gesetzgeber mit § 20 Abs 1 Satz 1 SGB II nF ("... ohne die auf die Heizung und Erzeugung von Warmwasser entfallenden Anteile ...") fortentwickelt hat, ist auf die Stromkosten als Bestandteil einer Inklusivmiete nicht übertragbar.
(Anm. Ottokar: damit hat das BSG seine in B 14/7b AS 64/06 R vertretene Rechtsauffassung zum Abzug von Haushaltenergie bei Pauschalmieten aufgegeben.)

MfG FN
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