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Bürgergeld und Bundesfreiwilligendienst

Begonnen von Torsten37, 02. Juli 2024, 06:35:40

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Torsten37

Hallo! Ich (40) beziehe zur Zeit Bürgergeld ohne einen Nebenjob oder so. Jetzt bin ich am überlegen ob ich einen Bundesfreiwilligendienst mache. Man darf ja bis zu 250 € anrechnungsfrei als Freiwilliger dazuverdienen(Taschengeld).Was würde den passieren wenn es einen doch nicht gefällt und man die Stelle vorzeitig kündigen würde. Würde  man für eine selbstgekündigte Bundesfreiwilligendienststelle eine Sanktion vom Jobcenter bekommen? :scratch: Weiß das jemand?

Pyramus

Zitat von: Torsten37 am 02. Juli 2024, 06:35:40Hallo! Ich (40) beziehe zur Zeit Bürgergeld ohne einen Nebenjob oder so. Jetzt bin ich am überlegen ob ich einen Bundesfreiwilligendienst mache. Man darf ja bis zu 250 € anrechnungsfrei als Freiwilliger dazuverdienen(Taschengeld).Was würde den passieren wenn es einen doch nicht gefällt und man die Stelle vorzeitig kündigen würde. Würde  man für eine selbstgekündigte Bundesfreiwilligendienststelle eine Sanktion vom Jobcenter bekommen? :scratch: Weiß das jemand?

Zählt der Bundesfreiwilligendienst zu den Ehrenamtlichen Jobs?

Generell gilt bei Kündigung ohne triftigen Grund gibt es für einen Monat 10% Sanktion der Beihilfe, wenn ein Job gekündigt wurde um höhere Leistungen zu erhalten.
Bei Sozialversicherungspflichtigen Jobs sogar noch eine Sperrzeit.

Quelle: https://www.buergergeld.org/kuendigung-arbeitsvertrag-bei-buergergeld/#Keine-Buergergeld-Sanktion-bei-Kuendigung-%E2%80%A6

Was ich nicht gefunde habe, ist wie es aussieht bei ehrenamtlichen Tätigkeiten.

LG

OLD-MAN

Zitat von: Pyramus am 02. Juli 2024, 10:21:18Was ich nicht gefunde habe, ist wie es aussieht bei Ehrenamtlichen tätigkeiten.

Dann halt doch einfach die Finger still!

anne

Es gibt doch auch im Freiwilligendienst eine Probezeit.
Der Bundesfreiwilligendienst ist auch kein Arbeitsverhältnis.
Wie sollte dich das Jobcenter da sanktionieren?

https://www.bundesfreiwilligendienst.de/bundesfreiwilligendienst/a-bis-z

Emule72

Frag doch einfach mal bei dem Träger des BFD nach, wenn du dich dort informierst über angebotene Stellen. Mir persönlich wurde gesagt, das ich dann von heute auf morgen auf hören kann.

Gekündigt habe ich einen BFD schon mal, da ich umgezogen bin in eine andere Stadt, da gab es keine Probleme.

Kopfbahnhof

Zitat von: Torsten37 am 02. Juli 2024, 06:35:40Was würde den passieren wenn es einen doch nicht gefällt und man die Stelle vorzeitig kündigen würde
Von seiten des JC's Nichts.

Aber besser vorher beim Träger genau Nachfragen um welche Tätigkeiten es geht.

Für den Träger wäre der Platz dann nämlich weg, da er nicht so schnell nachbesetzt werden könnte.

Oder man nutzt die 14 Tage Probezeit.

Hary

Zitat von: Kopfbahnhof am 13. Juli 2024, 16:23:51Von seiten des JC's Nichts.
Doch, du würdest eine Sanktion bekommen, da du deine Hilfsbedürftigkeit erhöhst. Ich hatte damals das gleiche Problem bei einem FÖJ. Zuerst hatte ich den normalen Freibetrag zzgl. Fahrtkosten in Höhe von monatlich 130 Euro, dann wurde es nach einen halben Jahr korrigiert auf 60 Euro Taschengeld und Fahrtkosten waren mein Problem. Da konnte ich mich nur das letzte halbe Jahr krankschreiben lassen, weil ich nicht rausgenommen bin. Zum einen die Kündigungsfrist, zum anderen hätte ich eine Sperre bekommen.

Kopfbahnhof

Zitat von: Hary am 15. Juli 2024, 12:04:32Doch, du würdest eine Sanktion bekommen, da du deine Hilfsbedürftigkeit erhöhst.
Wenn, dann würde ich sofort zum SG damit marschieren!

Es ist ein Ehrenamt und kann die Hilfsbedürftigkeit gar nicht erhöhen, wenn man das hinschmeißt.

Hary

Zitat von: Kopfbahnhof am 15. Juli 2024, 16:48:37Wenn, dann würde ich sofort zum SG damit marschieren!
Mag ja sein, dass ein Gericht dies auch so sieht. Die Sanktion mit den verbundenen Problemen hättest du aber im Zweifel trotzdem erst einmal. Dann wäre Recht vor Gericht nur ein kleiner Trost.

Kopfbahnhof

Zitat von: Hary am 15. Juli 2024, 23:37:15Die Sanktion mit den verbundenen Problemen hättest du aber im Zweifel trotzdem erst einmal
Mir ist kein Fall bekannt, wo es da eine Sanktion gegeben haben soll, wenn man den BufDi Job beendet.

Andersherum schon, wenn man einen Job deswegen nicht annimmt, denn das geht vor BufDi.

Hary

Zumindest bei mir war es damals noch so, dass ein BFD ein wichtiger Grund war eine Stelle nicht anzunehmen.

Milla

Zitat von: Hary am 16. Juli 2024, 23:18:19dass ein BFD ein wichtiger Grund war eine Stelle nicht anzunehmen.

Das ist auch immer noch so. Man muß keine Arbeitsangebote annehmen bzw. kann sie ablehnen ohne Sanktionen befürchten zu müssen.
https://www.bfd-kultur-bildung-hh.de/der-bfd/a-z-zum-bfd/
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