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Ein-Euro-Job bisher erfolgreich abgewendet. Wegen drei Tagen da noch hin?

Begonnen von Mutz, 13. August 2022, 11:43:29

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Mutz

Ich hätte eigentlich am 1. März einen Ein-Euro-Job antreten müssen. Ich war ab dem ersten Tag krank geschrieben, war bis heute nicht dort, habe also auch nichts unterschrieben. Die Sache endet am 31. August. Bis zum 28. August bin ich noch krank geschrieben, eine Verlängerung wird es definitiv nicht geben. Da bleiben also noch drei Arbeitstage, an denen ich wohl eigentlich noch erscheinen müsste. Wie sollte ich mich jetzt verhalten? Vor allem der Arbeitsvermittlerin gegenüber? Der traue ich zu, dass sie den "Job" gleich noch um ein halbes Jahr verlängert. Eine Ablehnung dürfte ja im Moment keine Konsequenzen haben, oder? Und weiß jemand, ob so "sinnvolle" Maßnahmen wie der Ein-Euro-Job beim Bezug von Bürgergeld auch noch vorgesehen sein werden?

Steve79

Ab in die Maloche würde ich sagen. Die drei Tage atmest du doch weg

Mutz

Und wenn die es wirklich noch für ein halbes Jahr verlängern?

PetraL

Zitat von: Mutz am 13. August 2022, 12:53:41Und wenn die es wirklich noch für ein halbes Jahr verlängern?
Das wäre dann Pech - aber dann kannst du ja immer noch ablehnen. Hast aber auf jeden Fall deinen "guten Willen" gezeigt  :zwinker:

Kommt halt auch drauf an, was das für 1-Euro-Dingen ist (Dachte, 1 Euro gibt's gar nicht mehr sondern 1,50 oder 2 Euro?  :scratch: ). Vielleicht ist das ja gar nicht so übel, macht vielleicht sogar auch Spaß, evtl. lernt man nette Leute kennen. Und es gibt Geld dafür ...  :weisnich:

Kopfbahnhof

Zitat von: Mutz am 13. August 2022, 11:43:29Da bleiben also noch drei Arbeitstage
Eigentlich solltest du hier schon lange aus der Maßnahme raus sein.

Ich würde mir die 3 Tage sparen und der Träger, sieht das sicherlich auch so.
Wegen 3 Tagen werden die sich nicht so viel Arbeit machen, mit dem ganzen Bürokram.

Ruf doch einfach mal dort an.


Mutz

@Kopfbahnhof Das dachte ich mir eigentlich auch. Ich werde dort natürlich anrufen, aber erst kurz vorher. Jetzt haben die erstmal meine neue AUB bekommen.

Kopfbahnhof

Ja evtl. haben sie ja gar nichts mehr von dir, weil eben die Maßnahme nicht Angetreten.
Ansonsten müssten die ja alles erst Anleiern, was dazu gehört. (z.B. Fahrtkosten Belehrungen usw.)

Wegen 3 Tagen tun die sich das wohl eher nicht an und Sinn machen die 3 Tage eh nicht, für keinen.

jens123

Wenn du tatsächlich ab Tag 1 AU und bislang keinen einzigen Tag dort warst, bist du auch kein Teilnehmer der Maßnahme. Denn du hast sie aus gesundheitlichen Gründen garnicht antreten können. Teilnehmer kann (logisch) nur sein, wer teilnimmt.

Der Antritt der Maßnahme ist dadurch garnicht zustande gekommen, du stehst mit dem Träger in keinerlei Rechtsverhältnis. Höchstwahrscheinlich würde dein Erscheinen dort für große Augen sorgen und sinnlos sein, weil die dich längst ausgebucht haben. Normalerweise fliegt man aus den Dingern nach 2-4 Wochen Krankheit auch automatisch raus, weil die an dir kein Geld verdienen.

Mutz

@jens123 Ich war tatsächlich keinen einzigen Tag dort. Als ich am ersten Tag dort anrief und mitteilte, dass ich nicht kommen werde und erstmal zum Arzt gehe, bat mich die "Chefin", ihr ein Foto der AUB für ihre Unterlagen zu schicken. Das machte ich auch und machte es mit allen folgenden AUBs genauso. Mir ist bekannt, dass man bei den anderen sinnlosen Maßnahmen nach einigen Wochen Krankheit rausfliegt, wie das bei Ein-Euro-Jobs ist, war mir unklar.
Ich hatte ja auch gehofft, dass irgendwann ein Brief vom JC kommt, in dem man mir mitteilt, dass sich die Sache erledigt hat.
Was würdest du jetzt tun?

180

Es gibt keinen Grund Kontakt mit dem MT oder JC aufzunehmen/anzurufen oder gar dort zu erscheinen.
Bis Juni 2023 gilt das Sanktionsmoratorium. Es kann nichts passieren, wenn du eine Maßnahme (eine AGH ist eine Maßnahme) ignorierst. Einfach die AGH komplett ignorieren, abwarten und Tee trinken.

Falls das JC stress macht, verweist du auf die Beratungspflicht und bestehst darauf, dass der/die SB dir ausführlich das Sanktionsmoratorium von A bis Z erklärt.

Fettnäpfchen

Mutz

Mal rein reichen für das nächste Mal!ALG2-FAQ
Bei den Zitaten den Button "erweitern" drücken!
ZitatWoran erkenne ich, ob ein 1 Euro Job zulässig ist?
Eine Zuweisung zu einer AGH ist nur dann hinreichend bestimmt und damit zulässig, wenn sie enthält:
- die Art der Tätigkeit,
- den Arbeitsort,
- den zeitliche Umfang,
- die zeitliche Verteilung,
- die Höhe der Mehraufwandsentschädigung.
Außerdem muss der Betroffene erkennen können, ob diese Tätigkeit "zusätzlich" und damit rechtmäßig ist.
Im Streitfall muss die ARGE zudem den Sinn der Maßnahme nachweisen, also welches Eingliederungskonzept mit der Maßnahme verfolgt wird. Ohne Eingliederungskonzept keine AGH.
Soweit die bundesweit einheitliche Rechtsprechung zu AGHs, welche auch die Bundesagentur für Arbeit in ihrer "Arbeitshilfe AGH" (=> Downloads) als Mindestvoraussetzung vorschreibt.

MfG FN
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