Sozialzentrum fordert Stundennachweise über geleistete Arbeit als Aufstocker

Begonnen von Jondalarus, 04. August 2022, 12:41:12

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Jondalarus

Hallo zusammen,

Mein Problem ist, dass das Sozialzentrum von mir einen Stundennachweis verlangt, wegen Schwankendem Einkommen. Ich führe aber kein Buch über meine Stunden, da ich pro Woche nur 30 Stunden arbeite. Ich arbeite in einem Pflegeheim in der Küche. Dort arbeiten wir nach einem monatlichen Dienstplan. Sollten tatsächlich einmal Überstunden anfallen, werden sie Zeitnah als Freizeitausgleich abgegolten. Das Schwankende Einkommen entsteht durch die Sonn.-und Feiertagszuschläge, aber nicht durch Überstunden. Die Stunden kann man auch auf der Monatlichen Lohnabrechnung ersehen, trotzdem soll ich einen Nachweis erbringen. Nun meine Frage, kann ich das SZ an meinem Arbeitgeber verweisen ? Der Arbeitgeber ist ja verpflichtet Stundennachweise zu führen.

PetraL

Zitat von: Jondalarus am 04. August 2022, 12:41:12Die Stunden kann man auch auf der Monatlichen Lohnabrechnung ersehen,
Dann sollten die Lohnabrechnungen eigentlich reichen.
Vielleicht hat der/die/das zuständige Sachbearbeiter(in) das ja auch nur "übersehen" ...  :zwinker:

Fettnäpfchen

Jondalarus

Die werden auch immer fauler wenn es aus den Abrechnungen ersichtlich ist dann mache sie darauf aufmerksam. Aktenstudium ist u.a. der Job eines SB.
Wenn du einen draufsetzen willst dann schreibe noch dazu das Ihr Vorgesetzte/r sie doch mal auf einen Lehrgang schicken soll wenn sie keine Lohnabrechnung (richtig) lesen kann.

MfG FN
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Hary

Die Lohnabrechnung ist ausreichend. Da steht alles drauf wie der Betrag zustande gekommen ist.

Ginsu

Zitat von: Jondalarus am 04. August 2022, 12:41:12dass das Sozialzentrum von mir einen Stundennachweis verlangt
Das nennt man dann Lohnabrechnung.
Erst kommt das Fressen, dann kommt die Moral.
Berthold Brecht

Leeres Portemonnaie

Lohnabrechnung und Stundennachweis sind nicht dasselbe. *klugscheiß*  :cool: 

Ich kenne diese Nachweise schon ewig von meiner Arbeit, quasi die "manuelle" Stechuhr, die dann durch die tatsächliche Zeiterfassung abgelöst wurde.

In Aufstocker-Zeiten dann handschriftliche Zettel, das (kommunale) JC verlangte das mal von einer Kollegin für die vergangenen drei Monate.  Natürlich, wie wir alle, hatte die Kollegin schon lange keine Zettel mehr ausgefüllt.  :schock:  Naja, der Dienstplan half, alles aufzulisten. Und die genaueren Tätigkeiten weiß man meist auch so ...  :scratch:   

Der Zettel ist seit 01.07.2022 Pflicht, hier ist der Arbeitgeber angesprochen, und deshalb würde ich auch bei eben diesem vorsprechen und die Lage schildern.  :zwinker:

Edit.: Gerade nochmal gelesen, das mit der Pflicht steht bereits im Eingangspost.

Meine Frage: Was zum Geier ist ein Sozialzentrum, wenn es nicht der Arbeitgeber ist? Sowas wie JC?
Und falls nicht, warum wollen die das?
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧


Jondalarus

Bei und nennt sich die Arge Sozialzentrum und wird anders wie in anderen Regionen, eigenständig vom Kreis verwaltet, und nicht vom Arbeitsamt.

PetraL

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 06. August 2022, 07:39:50Der Zettel ist seit 01.07.2022 Pflicht
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 06. August 2022, 07:39:50Und die genaueren Tätigkeiten weiß man meist auch so
Aber wozu braucht das JC diesen Zettel?
Und rein interessehalber: Wozu soll dieser Zettel überhaupt gut sein? Ist ja was ganz neues und ich kenne sowas deshalb  nicht.
Was für "genauere Tätigkeiten"? 20 Gläser und 30 Tassen gespült? Oder wie kann ich mir das als Laie so vorstellen?
Und welche dringenden Informationsbedarf kann das JC aus so einem Zettel befriedigen, wenn doch die Anzahl der Stunden schon in der Einkommensabrechnung aufgeführt ist? Was braucht das JC denn darüber hinaus? :weisnich:

Primus von Quack

Dass die Forderung rechtswidrig sein dürfte, liegt auf der Hand.
Dennoch würde in solchen Fällen immer einen auf "Doofi" machen und antworten, dass man den Grund für die Forderung nicht versteht und man doch bitte für ganz doofe erklären soll, warum und für welchen Zweck dies erforderlich ist.

Etwas formeller:

Zunächst möchte ich auf die umfassende Beratungs- und Auskunftsplficht nach den §§ 14 u. 15 SGB I hinweisen Danach besteht eine Verpflichtung der Vermittlung von umfassenden Informationen und Wissen, die ich zur Wahrnehmung meiner eigenen Rechte und Verpflichtungen benötige.

Ich möchte beraten werden.

Die Notwendigkeit der Stundenzettel erschließt sich mir nicht. Reichen die vorgelegten Unterlagen für die Ermittlung des Einkommens nicht aus? Zu welchem Zweck genau werden die Stundenzettel benötigt? Welche leistungserheblichen Erkenntnisse erhofft man sich aus dieser Datenerhebung? Ist die Forderung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen vereinbar?

Ich möchte Sie bitten, meine Fragen umfassend zu beantworten und nicht nur pauschal auf die allg. Mitwirkungspflichten zu verweisen.

Leeres Portemonnaie

Zitat von: PetraL am 15. August 2022, 15:45:40Aber wozu braucht das JC diesen Zettel?

Das war bei uns (also so erklären sie es) deshalb, damit überprüft werden kann, ob wir wirklich xy Stunden für die Tätigkeiten brauchen und wann wir gearbeitet haben. Also 8-18 oder 7-11 usw.
Ob man evtl. Arbeiten verrichtet, die einen höheren Lohn oder Zulagen erfordern, ob man nur alles in die Länge zieht, ob einen die Firma nicht ausnutzt, ob man an Tagen mehr arbeitet als überhaupt gestattet ist, usw usf. Einfach eine Kontrolle.
Vielleicht auch, ob man demnach noch Zeit hätte für andere Erwerbstätigkeiten.  :mocking:  :weisnich:
Ob einem das sinnvoll erscheint oder nicht, sei dahingestellt.


Zitat von: PetraL am 15. August 2022, 15:45:40Und rein interessehalber: Wozu soll dieser Zettel überhaupt gut sein? Ist ja was ganz neues und ich kenne sowas deshalb  nicht.
Was für "genauere Tätigkeiten"? 20 Gläser und 30 Tassen gespült? Oder wie kann ich mir das als Laie so vorstellen?


Wie gesagt, sowas wie eine manuelle Stechuhr, und etwas ausführlicher.
Kommt ja auf die Tätigkeit und die Firma an.
Ich kenne es so (tabellarisch): z. B.
07.00Uhr -08.30Uhr Dienstberatung = 1,5 Std.
08.30Uhr - 08.45Uhr Frühstück
08.45Uhr bis 12.00Uhr 27 Zähler überprüft = 3,25 Std.
Gesamtarbeitszeit: 4,75 Std.
Usw. für die gesamte Woche.
Da kann man auch mal eher gehen und nacharbeiten bzw. vorarbeiten, Hauptsache, die WAZ stimmt. Ist zwar bissel lästig, aber der AG weiß halt, wie man die Zeit vertrödelt hat.  :mocking: 
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

PetraL

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 15. August 2022, 18:29:26Ich kenne es so (tabellarisch): z. B.
07.00Uhr -08.30Uhr Dienstberatung = 1,5 Std.
08.30Uhr - 08.45Uhr Frühstück
08.45Uhr bis 12.00Uhr 27 Zähler überprüft = 3,25 Std.
Gesamtarbeitszeit: 4,75 Std.
Usw. für die gesamte Woche.
Ach du meine Güte! Das kommt mir fast vor, wie 30 oder 40 Jahre in der Zeit zurück gereist ...  :nea:
Aber naja, wenn der AG das (z.B. "aus gegebenem Anlaß"  :zwinker: ) verlangt, kann ich das ja noch irgendwie nachvollziehen.
Bloß, was das JC mit sowas will, das erschließt sich mir überhaupt nicht - vielleicht bin ich ja zu "doof" um das zu kapieren?  :scratch:  :weisnich:

Reiner1970

Was geht das JC interne Abläufe in einem Unternehmen an? Gibt man sowas weiter, kann man sich wahrscheinlich sogar eine Abmahnung einfangen

Leeres Portemonnaie

Zitat von: Reiner1970 am 15. August 2022, 18:42:06Was geht das JC interne Abläufe in einem Unternehmen an? Gibt man sowas weiter, kann man sich wahrscheinlich sogar eine Abmahnung einfangen

Nein, nicht immer.
Wenn das JC z. B. eine Maßnahme finanziert, bei uns war es eine Komm-Kom (Kommunale Kombi-Maßnahme), die über 3 Jahre ging, und wir "richtig" entlohnt wurden (also kein 1€-Job), dann möchte es gern wissen, wie "sein" Geld verbraten wird.
Es spielt auch eine Rolle, ob man gleichwertig ggü. den fest angestellten Mitarbeitern arbeitet, das wäre dann ein ausnutzen, und dann müsste sich die Firma eher mal einen neuen Mitarbeiter leisten und keine vom Amt (unterstützt) finanzierten Aushilfen.
Der Gedanke dabei ist nicht schlecht, finde ich.
Außerdem bekommt das der Vorgesetzte zur Kenntnisnahme.

Natürlich sind wir uns wohl einig, dass das so nicht wirklich klappt, Mitarbeiter weiterhin ausgenutzt werden und das JC wegschaut.
Aber der Grundgedanke, wie gesagt, ist nicht schlecht.
 
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

PetraL

Zitat von: Jondalarus am 04. August 2022, 12:41:12Nun meine Frage, kann ich das SZ an meinem Arbeitgeber verweisen ? Der Arbeitgeber ist ja verpflichtet Stundennachweise zu führen.
Ja, würde ich machen. Entweder sowas wie @Primus von Quack in #9 vorgeschlagen hat

oder eine Formulierung (ich glaube so ähnlich von @Ottokar in einem Beitrag vorgeschlagen) in dieser Art:
"... Oder aber Ihre Aufforderung zur Mitwirkung ist missverständlich/falsch formuliert.
Dann bitte ich gem. § 67a Abs. 3 SGB X darum, mir den konkreten und korrekten Grund für ihre Datenerhebung zu nennen, da ich ohne diesen nicht erkennen und prüfen kann, ob tatsächlich eine Mitwirkungspflicht besteht, oder ob es sich um eine unzulässige Datenerhebung handelt.

In der derzeitigen Form ist ihre Datenerhebung jedenfalls unbegründet und damit ohnehin unzulässig."
Den Originaltext von Ottokar finde ich leider nicht wieder, den hatte meine Tochter im Juni angepasst an das JC geschickt, daraufhin hat sie nichts mehr von denen gehört.

P.S.:
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 15. August 2022, 19:02:38Wenn das JC z. B. eine Maßnahme finanziert, bei uns war es eine Komm-Kom (Kommunale Kombi-Maßnahme), die über 3 Jahre ging, und wir "richtig" entlohnt wurden (also kein 1€-Job), dann möchte es gern wissen, wie "sein" Geld verbraten wird.
Ja, ok, aber das ist ja ein ganz anderer Sachverhalt. Da hat das JC als Quasi-/Mit-Arbeitgeber selbstverständlich ein völlig legitimes Interesse daran zu wissen, was die Arbeitnehmer so die ganze Zeit tun. Ist ja (früher?) bei diesen "Ausbildungsnachweisen" bei Auszubildenden auch so ähnlich gewesen, allerdings ohne die Zeiten, da ging es ja nur um die Tätigkeiten an sich. Sowas ist ja alles ok, meiner Meinung nach.

Aber hier geht es ja um ein völlig anderes Arbeitsverhältnis, wenn ich das aus dem Eingangsbeitrag richtig verstanden habe?
@Jondalarus:
Oder ist bei dir auch das JC Quasi-/Mit-Arbeitgeber bei dem Pflegeheim, deine Arbeitsstelle vom JC gefördert oder sonst irgendwie sowas?