Der Aufenthalt meiner Mutter soll aufgehoben werden

Begonnen von tsumo, 17. August 2022, 11:45:21

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tsumo

soll sie mit 77 jetzt arbeiten gehen und wenn nicht ciao ab in die türkei dann oder wie? sie kann nicht mehr arbeiten das land muss ihr doch helfen.

Bundspecht

Zitat von: tsumo am 22. August 2022, 19:13:17sie kann nicht mehr arbeiten das land muss ihr doch helfen.

Aber auf welcher Grundlage ? Sie hat auf alle Rechtsmittel verzichtet, und wenn die Aufenthaltsgenehmigung abläuft ..... :nea:
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

tsumo

Zitat von: Bundspecht am 22. August 2022, 19:29:22
Zitat von: tsumo am 22. August 2022, 19:13:17sie kann nicht mehr arbeiten das land muss ihr doch helfen.

Aber auf welcher Grundlage ? Sie hat auf alle Rechtsmittel verzichtet, und wenn die Aufenthaltsgenehmigung abläuft ..... :nea:

sie ist doch rentnerin und wenn die rente nicht reicht hat sie anspruch auf hilfe. werde diese woche mal zum fachmann mal sehen was er sagt.

Leeres Portemonnaie

Anspruch auf Hilfe hat sie eben nicht. Nur wenn sie ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten kann, kann sie bleiben ... - so steht es doch in dem Schreiben.  :scratch: 

Allerdings kann sie das doch, wenn 215€ bleiben, das ist nicht üppig, aber auch nicht unmöglich, manch einer hat weniger im Monat zur Verfügung.
Und da ihr zusammen wohnt, esst ihr auch gemeinsam, da kann man was draus machen.  :sehrgut:
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

tsumo

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 22. August 2022, 23:16:49Anspruch auf Hilfe hat sie eben nicht. Nur wenn sie ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten kann, kann sie bleiben ... - so steht es doch in dem Schreiben.  :scratch: 

Allerdings kann sie das doch, wenn 215€ bleiben, das ist nicht üppig, aber auch nicht unmöglich, manch einer hat weniger im Monat zur Verfügung.
Und da ihr zusammen wohnt, esst ihr auch gemeinsam, da kann man was draus machen.  :sehrgut:



meine eltern haben doch seit 20jahren GruSi bekommen weil nie die rente gereicht hat. laut dem typen ist es weiterhin ok da sie zu alt ist für arbeit. wie gesagt werde mich da beraten lassen.

Leeres Portemonnaie

Dann lies noch mal den letzten Satz in dem Schreiben, da steht es eindeutig: "... keinen Anspruch auf Verlängerung ..., wenn ich meinen Lebensunterhalt zum Zeitpunkt der Verlängerung nicht selbständig bestreiten kann ..."

Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

tsumo

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 22. August 2022, 23:34:29Dann lies noch mal den letzten Satz in dem Schreiben, da steht es eindeutig: "... keinen Anspruch auf Verlängerung ..., wenn ich meinen Lebensunterhalt zum Zeitpunkt der Verlängerung nicht selbständig bestreiten kann ..."



ja ich weiß. der typ meinte zu mir ich soll mich wegen dem letzten satz nicht wundern. das gilt für leute die in der lage sind zu arbeiten. ihre mutter ist seit jahren in rente und das würde sie nicht betreffen. das hat er dann nochmal extra in ihre akte reingeschrieben als bestätigung bzw nachweis.

Ratlos

Zitat von: tsumo am 23. August 2022, 00:54:36ihre mutter ist seit jahren in rente und das würde sie nicht betreffen.
Na sowas? Dann fragt man sich schon wozu er einen Rechtsmittelverzicht will / braucht?

Informierst du uns mal über das Ergebnis des anonymen Telefonats deiner AWO-Beraterin mit dem Amt? -
Würde mich sehr stark interessierenQ

tsumo

Zitat von: Ratlos am 23. August 2022, 09:37:30
Zitat von: tsumo am 23. August 2022, 00:54:36ihre mutter ist seit jahren in rente und das würde sie nicht betreffen.
Na sowas? Dann fragt man sich schon wozu er einen Rechtsmittelverzicht will / braucht?

Informierst du uns mal über das Ergebnis des anonymen Telefonats deiner AWO-Beraterin mit dem Amt? -
Würde mich sehr stark interessierenQ

ich gebe doch nur das weiter was uns gesagt wurde..

ja schreibe ich später hier rein

Ratlos

Es zählt immer nur das was schriftlich vorhanden ist. Mündliche Aussagen haben keinen Stellenwert, sind quasi Schall und Rauch

tsumo

waren mittlerweile bei einer beratungsstelle vor ort. auch wurde ein anwalt hinzugezogen. wir werden kommende tage erneut hingehen und alles nötige in die wege leiten.

tsumo

Guten Morgen Herr XXX,

ich habe die Auskunft erhalten, dass der Paragraphenwechsel so in Ordnung ist. Da Ihr Vater verstorben ist und die eheliche Gemeinschaft nicht mehr besteht, erhält Ihre Mutter vor dem Gesetz den Paragraphen 31, das sei rechtens. Die Verzichtserklärung gehöre beim Abtreten von §30 (Familienzusammenführung/Nachzugsparagraph) dazu. Die Verlängerung läge im Ermessen des Sachbearbeiters, ob es ein Jahr sei oder drei Jahre sind. Der Rechtsanwalt rät dazu, dass Ihre Mutter einen unbefristeten Aufenthalt beantragen soll, die sogenannte Niederlassungserlaubnis, später evtl. auch die Einbürgerung. Da ihre Mutter Grundsicherung bezieht, Ihr Alter im Seniorenbereich ist, wird für die Niederlassungserlaubnis auch kein Sprachtest erforderlich sein, meinte dieser. Sie brauchen sich also keine großen Sorgen machen, dass es nicht rechtens war. Bei weiteren Fragen oder Hilfe bei der Antragsstellung hat sich Herr RA Wübbolt (Adolfstraße 15, Tel: 0451 71501)bereit erklärt Sie zu unterstützen.

Alles Gute Ihnen und Ihrer Mutter.

Mit freundlichen Grüßen


Das kam soeben als antwort.

Ratlos

Daarauf kann man kaum mehr was antworten, weil keiner von uns den Inhalt der Aufenthaltserlaubnis deiner Mutter kennt.
§ 30 AufenthG ist sehr weit gefasst.

tsumo

Zitat von: Ratlos am 08. September 2022, 16:02:09Daarauf kann man kaum mehr was antworten, weil keiner von uns den Inhalt der Aufenthaltserlaubnis deiner Mutter kennt.
§ 30 AufenthG ist sehr weit gefasst.

Hmm, wie bekomme ich das raus? Die von der Ausländerbehörde hat mich kaum bis gar nicht in Mamas Akte blicken lassen. Oder gibt es eine Alternative?

Ratlos

Du benötigst eine Vollmacht deiner Mutter für eine Akteneinsicht