Kosten für Rechtsanwalt im Antragsverfahren vor einem Bescheid oder Widerspruch

Begonnen von FFMYEAH, 02. August 2022, 11:31:33

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FFMYEAH

Hallo, die Kosten für einen Rechtsanwalt und einem eventuellen Prozess werden erst nach einem Bescheid über einen Beratungsschein ersetzt. Wie ist die Situation wenn Probleme auftauchen... bevor es zu einem Bescheid kommt. Man muss die nicht unerheblichen Kosten selbst tragen um dann bei den momentanen Preiserhöhungen wo man sowieso sparen muss einen Bescheid zu bekommen, der sich am Existenzminimum orientiert. Also für das Existenzminimum davon dann noch mal schnell 500 € investieren!! Ist da irgendwie eine Lücke, funktioniert ja rein gedanklich und von der Logik nicht und Probleme können ja auch vorher mitten im Antragsverfahren auftauchen!
Die Rechtsanwälte in den Beratungsstellen verlangen selbst aus der Privatwohnung tätig die gleichen Gebühren wie ein niedergelassener Anwalt für Sozialrecht mit Homepage und entsprechenden Briefkopf (was im Schriftverkehr mit Ämtern eventuell nicht unwichtig ist — oder irre ich mich da?) in einer größeren Sozietät. Ist es dann in dem Fall empfehlenswert gleich einen Fachanwalt über den Berufsverband auszuwählen — oder die Idealisten aus der Privatwohnung, die in den Beratungsstellen zunächst mit Idealismus kostenlose Vorgespräche anbieten? Abgerechnet wird in jedem Fall über die Gebührenordnung und das ist echt kein Pappenstiel!!

Ratlos

Zitat von: FFMYEAH am 02. August 2022, 11:31:33Wie ist die Situation wenn Probleme auftauchen... bevor es zu einem Bescheid kommt.
Welche Probleme sind denn aufgetreten oder ist das alles nur hypothetisch?

FFMYEAH

War vor dem Umzug in einem akuten Notfall auf der Kardiologie und mir geht es gesundheitlich nach dem Umzug und mit einer Wohnung direkt unter dem Dach bei den momentanen Temperaturen gesundheitlich nicht gut.
Konnte die geforderten Unterlagen nicht komplett beibringen; der Antrag, Mietvertrag und die Kontoauszüge liegen dort vor.
Eine Vermieterbescheinigung und eine Abmeldebescheinigung vom Jobcenter in Niedersachsen werden noch gefordert. Beides ist Schikane, diese Info habe ich schon aus anwaltlicher Beratung im kostenlosen Beratungsgespräch! Da ich keinen Kontakt zu meiner Vermieterin möchte, werde ich eine Vermieterbescheinigung nicht einreichen! Es bewegt sich seit Einzug im Juni nichts, ich war also auf einer Beratungsstelle aber auch dort ist ein Anwalt nur gegen Cash tätig. Die Frage ist jetzt konkret, gibt es keinen Rechtschutz?! Das wäre ja eine echte Lücke im System!! Die zweite Frage ob dann direkt zu einem Profi für Sozialrecht über den Berufsverband der Anwälte, oder einen Idealisten der kostenlos Vorgespräche in einer ALG2 Beratungsstelle anbietet. Aber nach der gleichen Gebührenordnung arbeitet, ohne eine große Sozietät im Hintergrund!!

Ratlos

Zitat von: FFMYEAH am 02. August 2022, 12:08:15Beides ist Schikane, diese Info habe ich schon aus anwaltlicher Beratung im kostenlosen Beratungsgespräch!
Dann mach einfach eine schriftliche Beschwerde an den Teamleiter oder gleich an die Direktion und fordere sofortige Bearbeitung.
Dein Antrag wird wegen fehlender Unterlagen nicht bearbeitet für die es keine gesetzliche Grundlage gibt.
Was soll denn ein RA dabei tun? Was versprichst du dir davon?
Ein Rechtsstreit über fehlende Unterlagen (egal ob zu Recht oder Unrecht) bringt es dir nicht.
Eine Vermieterbescheinigung ist nicht zwingend erforderlich.  Die haben ja deinen Mietvertrag
Erforderlich wäre da eine Feststellungsklage nach § 55 SGG

justine1992

Zitat von: FFMYEAH am 02. August 2022, 11:31:33die Kosten für einen Rechtsanwalt und einem eventuellen Prozess werden erst nach einem Bescheid über einen Beratungsschein ersetzt.
Wie kommst Du darauf?
Ich würde nie etwas unterschreiben, das zu bezahlen ich mir nicht leisten kann. Den Beratungsschein solltest Du tunlichst vor dem ersten Gespräch vorlegen.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Lina

Ehe ich einem Rechtsanwalt alles erklärt habe und dieser im Endeffekt nicht das gewünschte Resultat erzielt, lese ich mich notgedrungen in die Materie ein, und schreibe meine Briefe selbst. Ich kann und will nicht viel Geld für einen Anwalt ausgeben.

Yavanna

Ein Einstellungbescheid ist keine Schikane, da du von einer Optionskommune zu einer anderen umzieht. Da gibt es kein deutschlandweites System. Die wollen nunmal eine Doppelzahlung vermeiden.

Kopfbahnhof

Zitat von: Yavanna am 02. August 2022, 16:34:50Ein Einstellungbescheid ist keine Schikane
Ist es sehr wohl, da es schlicht keinen Anspruch auf so einen Bescheid gibt.

Egal ob einheitliches System oder nicht.

Yavanna

Zitat von: Kopfbahnhof am 02. August 2022, 16:56:53
Zitat von: Yavanna am 02. August 2022, 16:34:50Ein Einstellungbescheid ist keine Schikane
Ist es sehr wohl, da es schlicht keinen Anspruch auf so einen Bescheid gibt.

Egal ob einheitliches System oder nicht.

Den Grund für die Anforderung habe ich jetzt mehrfach genannt und dieser ist bei Optionskommunen auch legitim.

FFMYEAH

Hab mich mittlerweile auch in die Thematik eingelesen. Und deswegen mal offline! Einen Beratungsschein bekomme ich jetzt nicht, mein Personalausweis ist beim Umzug verloren gegangen. Zurück zum Thema. Eine Anwältin aus einer Beratungsstelle möchte nach einstündigen kostenlosen Vorgespräch knapp 500 € und jetzt zumindest eine Anzahlung damit sie jetzt vor einem Bescheid tätig wird und telefonisch und auch per Brief Kontakt mit dem Sachbearbeiter aufnimmt. Kommt mir das nur komisch vor... oder ist das ein faires Angebot?! Knapp 500 € sind ja selbst für jemanden im Job mit Verdienst eine ärgerliche Summe... Werkstattrechnung oder so was man vermeiden möchte. Die RA arbeitet zudem wohl aus der Privatwohnung, möchte aber trotzdem nach der Gebührenordnung für Rechtsanwälte ohne Kanzlei mit entsprechenden Briefkopf aus ihrer Wohnung abrechnen. Machen ein Gespräch oder ein Schreiben da wirklich soviel Eindruck, weil angeblich Unterlagen fehlen um den Sachbearbeiter doch noch dazu zu bewegen erstmal provisorisch den Stempel drunter zu setzen??! Es geht im wesentlichen um die Mieterbescheinigung und da möchte ich keinen Kontakt, aber dafür so viel Geld ausgeben nur weil sich nichts bewegt?!
Ich habe auch keinen Ablehnungsbescheid bekommen, der Antrag ruht bis der Typ die Bescheinigung hat. Habe selbst mit dem Kontakt aufgenommen und auch mal kurz telefoniert. Der stellt sich stur, bloß was will eine Anwältin da jetzt für 500 € mit einem kurzen Anruf oder Schreiben in Summe ERREICHEN?!!! Lohnt sich das wirklich??!

Ratlos

Zitat von: Ratlos am 02. August 2022, 12:13:28Was soll denn ein RA dabei tun? Was versprichst du dir davon?
Aus meiner Antwort Nr. 3 - wenig bis nichts kann er tun.
Zitat von: FFMYEAH am 12. August 2022, 06:46:55Kommt mir das nur komisch vor... oder ist das ein faires Angebot?! Knapp 500 €
Diese Summe gibt die RVG garantiert nicht her. Das klingt für mich wie eine Honorarvereinbarung.
Vorsicht auch RAe sind oft geldgierig!

FFMYEAH

Habe auch davon abgelassen. Der Kontakt kam wie gesagt in einer Beratungsstelle und das Vorgespräch war kostenlos. Aber wenn es dann wirklich kompliziert wird direkt in eine Kanzlei. Ist ja wie beim Auto. In eine freie Werkstatt die dann meinetwegen auch die Werkzeuge für Audi haben und für Audi Elektronik geschult sind (dokumentiert mit Dokumenten an der Wand) geht man doch nur, wenn es wesentlich günstiger ist und nicht wie bei Audi abgerechnet wird. Ich habe das jetzt mal mit einem Augenzwinkern zusammen gefasst, also von der Privatwohnung ohne Kanzlei auch die gleichen Gebühren nach der Rechtsanwaltsordnung zu verlangen hat schon etwas Geschmack. Das kostenlose Gespräch bei einem kirchlichen Träger war gut. Ich hatte mich dann darauf verlegt den Anwalt mal alleine ins Spiel zu bringen und schon läuft das dort. Ich bezahle doch für keinen Telefonanruf und ein paar E-Mails 500 €! Da ich gut 5000 € auf der Seite liegen habe ist es ja nicht extrem akut, aber einen Beratungsschein bekomme ich deswegen nicht. Die richtige Antwort vom Rechtsanwalt wäre gewesen: dann ist es ja gar nicht so dringend und genießen Sie es und lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Irgendwann wird der Vorgang schon abgeschlossen sein! Und es wird ja rückwirkend alles wieder nachgezahlt. Dann kann man also auch mal an die Ersparnisse gehen. Obwohl es ja nicht gerade besonders viel ist wenn man schon jenseits der 40 ist! Es ist ja dann praktisch überhaupt gar keine akute Notlage, Rechtsanwälte schalten dann wohl gleich um — na dann kann er mich auch bezahlen!! Ich fühle mich nicht gut beraten und deswegen schon ganz alleine vor dem Angebot abgesehen. Da gibt es kein Vertrauen mehr, die spärlichen Rücklagen dafür noch antasten obwohl es doch jetzt überhaupt keinen Sinn ergibt!

Ratlos

Zitat von: FFMYEAH am 23. August 2022, 12:29:24von der Privatwohnung ohne Kanzlei auch die gleichen Gebühren nach der Rechtsanwaltsordnung zu verlangen hat schon etwas Geschmack.
Dass ist eigentlich zweitrangig. Die Qualifikation hat einer im heimischen Wohnzimmer genauso gut wie in einer eleganten Kanzlei - wenn RA echt qualifiziert ist.
Aber 500 € gibt die RVG für sowas nicht raus. Das klingt nach unüberlegten Wucher oder nach einem absichtlich weit überhöhten Preis weil er deinen Auftrag gar nicht will.

FFMYEAH

Danke, ich hatte allerdings genau den gegenteiligen Eindruck. Das Vorgespräch war gut anderthalb Stunden lang und kostenlos und ich hatte gleich am Anfang angeführt, habe Rücklagen und kann dich später auch bezahlen. Vielleicht hätte man sich deshalb auch so viel Zeit genommen, obwohl den Tag in der Beratungsstelle bei einem kirchlichen Träger wirklich überhaupt nichts los war! Eventuell ist das auch eine Querfinanzierung. Man nimmt eben auch mal was mit um dann anderseits anderen eine kostenlose Beratung anbieten zu können. Ein ähnliches Gespräch mit einer Rechtsanwältin auf diesem Gebiet war maximal 5 Minuten lang, als ich dies ohne Erfahrung in dem Bereich für mich behalten hatte. Sie können mich nicht bezahlen, ich habe kein Interesse! Damit ich zumindest erst mal in einem Vorgespräch eine Einschätzung bekomme hatte ich ihm dann gleich Geld ins Spiel gebracht. Was wir doch fast angelegt ist und nicht auf einem Girokonto. Egal, aber mit Sicherheit lohnt es sich nicht wenn es um gar keinen Widerspruch auf einen schon ergangen Bescheid geht, also vor Gericht — sondern einfach Kommunikation mit dem Sachbearbeiter per E-Mail und Telefon. Ein Tipp mal an alle, da hilft es alleine schon einen Rechtsanwalt im Hintergrund nur mal zu erwähnen.