Strom Nachzahlung

Begonnen von Forensiker, 22. August 2022, 12:33:13

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Forensiker

Hallo an alle, mein Versorger hat eine Strompreiserhöhung von bis zu 60% angekündigt. Kann ich beim JC einen Antrag auf Übernahme der Nachzahlung stellen wenn diese im Mai 2023 kommt ? Weil es unmöglich ist das zu zahlen. Danke für jede hilfreiche Antwort.
https://www.oberhessen-live.de/2022/08/20/ovag-kuendigt-erhoehung-der-stromrechnung-von-bis-zu-60-prozent-an/

Bundspecht

Sorry, aber ich glaube das wird nix :sad:  :sad:  .... Strom ist "leider" dein Privat Vergnügen....
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Ghostrider89

Das Jobcenter bezahlt dir keine Stromnachzahlungen, da brauchst keinen Antrag stellen. Jeder ist für seinen Stromverbrauch selber verantwortlich und daher auch für kommende Nachzahlungen.

Mein Tipp:

- Fernseher nicht den ganzen Tag in Dauerschleife anlassen.

- PC und Gamingrechner ebenfalls nicht.

- Licht/Energiesparlampen verwenden und das Licht ausschalten, wenn man sich nicht im Zimmer befindet. Wenn der Fernseher Abends läuft braucht man ebenfalls kein Licht.

- Kochen nur einmal am Tag. Man muss nicht ständig warm essen.

- Wäsche waschen am besten nur einmal pro Woche.

- Handy, Tablet vom Netzstecker ziehen, wenn es voll aufgeladen ist.


JensM1

ZitatKann ich beim JC einen Antrag auf Übernahme der Nachzahlung stellen wenn diese im Mai 2023 kommt

Ja, darlehensweise, wenn Konto gegen 0. Aufrechnung dann i. H. von 10% vom Regelbedarf von dir und ggf. deiner Partnerin.

Quinky

Laut Bundesverfassungsgericht MUSS die Regierung die Regelsätze bei extremen Änderungen angleichen.
Da bewiesen wird, das der Stromverbrauch unverändert ist (bitte bestätigen), lediglich durch die unabänderlich höhen Stromkosten je KW/H der Regelsatz nicht mehr ausreichen kann, Antrag auf Erstattung für die Erhöhung.

Ich weiss, das es schwer ist das durchzukriegen, das Jobcenter wird ablehnen, dann Klage einreichen.
>In der Klage auf das Bundesverfassungsgericht hinweisen, das die Regierung verpflichtet ist, Verbesserungen zwangsweise vorzunehmen.

Ernie

P.S.
Wann ein Urteil erfolgt, kann natürlich lange dauern, aber wer nicht klagt, kann auch nicht gewinnen
37€ sind vorgesehen für Energie, davon 60% Erhöhung sind 22€. Die Energiepauschale reicht also nicht aus, um die Jahreskosten abzudecken. Laut Gesetz ist die Regierung verpflichtet, das Existenzminimum zu decken.

Ghostrider89

Anne Kenze hatte mal festgestellt, das Arbeitslosengeld 2 verfassungswidrig ist und trotzdem wurde nichts dagegen getan.

Weder die Bundesregierung, noch sonst wer wird das ändern.