Bei drohender Obdachlosigkeit zu teure Wohnung beziehen?

Begonnen von hansstramm, 22. August 2022, 09:26:45

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hansstramm

Moin,
ich wohne momentan bei meinen Großeltern mietfrei und ohne Mietvertrag im Haus.
Da das Haus verkauft wird und sie in eine Eigentumswohnung ziehen, droht Obdachlosigkeit meinerseits.

Leider ist es kaum möglich, als allein stehender in der Umgebung eine angemessene Wohnung zu finden.
Nun spiele ich mit dem Gedanken, eine vom JC nicht angemessene Wohnung zu beziehen, um wenigstens ein Dach über dem Kopf zu haben.

Ist dies denn möglich?
Welche Konsequenzen würden mir drohen?

Ich habe mich schon etwas in das Thema eingelesen.
Vermute jedenfalls, dass Bundesland abhängig andere Regeln gelten.

Was mir bewusst ist:
Bei einer nicht angemessenen Wohnung erhält man keine Kaution und keinen Umzug übernommen.
Wie sieht es denn mit einer Erstausstattung aus?
Momentan bin ich beim Jobcenter Kusel gemeldet.

Nehmen wir an, ich würde folgende Wohnung beziehen:
Kaltmiete 350€ plus 80€ BK  macht 430€.
381,70 dürften es laut JC maximal sein.
Die Wohnung wurde bereits von JC abgelehnt.

Könnte ich die 50€ dann einfach von meinem Regelsatz zahlen?


Mfg







OLD-MAN

Zitat von: hansstramm am 22. August 2022, 09:26:45Ist dies denn möglich?

Ja.

Zitat von: hansstramm am 22. August 2022, 09:26:45Wie sieht es denn mit einer Erstausstattung aus?

Max. nur das, was dir fehlt! Du hast ja bisher auch Möbel (Bett / Couch / Kleiderschrank / etc.) benutzt, oder?

Zitat von: hansstramm am 22. August 2022, 09:26:45Könnte ich die 50€ dann einfach von meinem Regelsatz zahlen?

Könnte = Ja, aber es wird auf die Dauer schwer, gerade in der momentanen Situation der Lebenshaltungskosten- und Energiepreisgestaltung. Nicht zu vergessen, es werden keine Nachzahlungen der BK und Heizung übernommen.

Primus von Quack

Zitat von: OLD-MAN am 22. August 2022, 09:39:46Nicht zu vergessen, es werden keine Nachzahlungen der BK und Heizung übernommen.
Warum sollte die Nachzahlung nicht übernommen werden? Wenn die Betriebs- und Heizkosten angemessen sind, warum sollte das JC diese nicht übernehmen? Das Guthaben steht dem JC ja dann auch zu.

Wichtig ist allemal, dass auf jeden Fall, dass ein Antrag auf Übernahme der KdU gestellt wird und dies noch vor dem Umzug. Auch sollte die Zustimmung zum Umzug eingeholt werden. Ob die Wohnung tatsächlich unangemessen ist, kann man dann auch kurzfristig von einem Sozialgericht überprüfen lassen.

hansstramm

@ Primus von Quack:
Also bislang wurde die Wohnung vom JC durch eine Mietbescheinigung geprüft.
Im Anhang ist das Schreiben zu finden.

Mfg 


[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Leeres Portemonnaie

Zitat von: hansstramm am 22. August 2022, 09:26:45Nehmen wir an, ich würde folgende Wohnung beziehen:
Kaltmiete 350€ plus 80€ BK  macht 430€.
381,70 dürften es laut JC maximal sein.
Die Wohnung wurde bereits von JC abgelehnt.

Könnte ich die 50€ dann einfach von meinem Regelsatz zahlen?


Die 80,00€ sind nicht angemessen lt. JC.
350 + 80 + 70 = 500 insgesamt.
Wenn ich richtig gelesen habe.

Ich selbst bin auch im Rahmen der Angemessenheit umgezogen vor einigen Jahren, inzwischen schon 2 Erhöhungen bekommen, alles "legal", diese 20% (jetzt nur noch 15% erlaubt), da muss man wirklich gut rechnen ...

Andererseits, wenn Dir Obdachlosigkeit droht, und Du dem JC 3 Angebote schickst von Wohnungen und das Du nichts preiswerteres findest ...?  :scratch:

 
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

angi

Das JC ist hier meiner Meinung nach das kleinere Problem,  bzw. gar kein Problem.
Das größere Problem wird sein, einen Mietvertrag zu bekommen für eine nicht anmessene Wohnung.
Ist ein Risiko für den Vermieter.
Es könnte klappen in Regionen, wo es für den Vermieter schwer ist, einen Mieter zu finden.

Lina

Zitat von: angi am 22. August 2022, 11:52:34Das JC ist hier meiner Meinung nach das kleinere Problem,  bzw. gar kein Problem.
Das größere Problem wird sein, einen Mietvertrag zu bekommen für eine nicht anmessene Wohnung.
Ist ein Risiko für den Vermieter.
Es könnte klappen in Regionen, wo es für den Vermieter schwer ist, einen Mieter zu finden.


Wo finden Vermieter schwer Mieter und sind deshalb kulanter?


Bundspecht

Zitat von: OLD-MAN am 22. August 2022, 09:39:46Nicht zu vergessen, es werden keine Nachzahlungen der BK und Heizung übernommen.

Zitat von: Primus von Quack am 22. August 2022, 10:34:38Warum sollte die Nachzahlung nicht übernommen werden?

weil .....
Zitat von: hansstramm am 22. August 2022, 09:26:45Die Wohnung wurde bereits von JC abgelehnt.
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Primus von Quack

Dass die Wohnung hier tatsächlich abgelehnt wurde kann ich nicht erkennen. Beim Schreiben des Jobcenters handelt es sich m.E. lediglich um einen Hinweis. Ein VA mit der Ablehnung der Übernahme der Kosten der Unterkunft kann ich nicht erkennen. Dafür fehlt es bei dem Schreiben, insbesondere am Regelungsinhalt.

OLD-MAN

Zitat von: Primus von Quack am 22. August 2022, 17:35:23Dass die Wohnung hier tatsächlich abgelehnt wurde kann ich nicht erkennen.

Gegenfrage:

Was ist an der Aussage vom JC ......sind die Kosten für die Anzahl der Personen nicht angemessen ....unverständlich?

Das JC lehnt keine Whg. ab, sondern stellt lediglich fest, ob angemessen oder nicht angemessen.

angi

Zitat von: Lina am 22. August 2022, 13:21:27Wo finden Vermieter schwer Mieter und sind deshalb kulanter?
Ich weiß es nicht. Im Osten von D - zB in Sachsen - stehen viele Wohnungen sehr lange Zeit leer.
Ob ein ELO deshalb Chancen hat, die Wohnung zu bekommen obwohl sie nicht angemessen ist, kann ich natürlich nicht sagen.
Ich könnte es mir aber vorstellen.

Abgesehen davon ist es aber in Sachsen relativ einfach, eine angemessene Wohnung zu finden.


Primus von Quack

@OLD-MAN
Ein etwas freundlicherer Ton würde dir grundsätzlich guttun.

Ich hab nie geschrieben, dass sich das JC nicht klar ausgedrückt hat, sondern stattdessen, dass es sich dabei um keinen Verwaltungsakt handeln dürfte.

Im Gegenstück zur Zusicherung zur Übernahme nach § 22 Abs. 4 ist natürlich auch die Ablehnung der Zusicherung durch einen Verwaltungsakt zu entscheiden.
Selbst bei einer unangemessenen Wohnung hat das JC eine Einzelfallprüfung vorzunehmen, denn grundsätzlich kann die Zusicherung und damit auch die Übernahme der KdU auch für eine unangemessene Wohnung erfolgen. Gegen die Entscheidung besteht die Möglichkeit des Widerspruchs.

Fred

Guten Morgen liebe Forenmitglieder. Das Jobcenter kann ja viel von Angemessenheit reden, aber wenn man keine angemessene Wohnung findet, was dann??

Mittlerweile ist es doch schon schwer überhaupt eine Wohnung zu finden... zumindest in einigen Teilen Deutschlands. Und einfach Mal was vom Regelsatz draufzahlen, geht aufgrund der sehr hohen Lebenshaltungskosten nicht.

Wer kennt sich hier gut aus?
Artikel 19. Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

Bundspecht

Zitat von: Fred am 23. August 2022, 07:35:37Das Jobcenter kann ja viel von Angemessenheit reden, aber wenn man keine angemessene Wohnung findet, was dann??

Dann hat man schlicht und ergreifend Pech.....

Und 50 € jedem Monat selber zahlen ist schon heftig ! Es wurde aber auch schon Wohnungen "abgelehnt" die nur ein paar Euro zu teuer waren
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !