Bei drohender Obdachlosigkeit zu teure Wohnung beziehen?

Begonnen von hansstramm, 22. August 2022, 09:26:45

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SuuSanne

Kein Widerspruch.
aber auf der Seite unter dem Link sind die meisten Urteile dafür.

hansstramm

Update:
Die zu teurere Wohnung ist bereits vermietet.
Laut meinen Großeltern darf ich so lange im Haus bleiben, bis es verkauft ist.
Ein Käufer ist noch nicht in Sicht.

Es wird jetzt im herbst immer schwerer das Haus verkauft zu bekommen.
Denn, wenn es stark regnet, steht das Wasser im Heizraum und auch im Keller.
Darüber befindet sich eine Terrasse, die das Wasser durchlässt..

Mfg


Hary

Ob das Jobcenter tatsächlich eine teurere Wohnung übernimmt ist fraglich. Je nach Gegebenheiten vor Ort kann das sein wenn wirklich die Obdachlosigkeit droht, jedoch haben viele Städte und Gemeinden Obdachlosenunterkünfte wo das Jobcenter die Kosten für das Zimmer dann übernehmen würde. So wird dies bei uns im Kreis z.B gemacht. Die drohende Obdachlosigkeit wird abgewendet durch die Bezahlung des Zimmers in der Unterkunft. Wenn man jedoch tatsächlich einmal dort gelandet ist, dann wird man da nicht mehr rauskommen.

PetraL

Zitat von: Hary am 15. September 2022, 14:45:28Ob das Jobcenter tatsächlich eine teurere Wohnung übernimmt ist fraglich. Je nach Gegebenheiten vor Ort kann das sein wenn wirklich die Obdachlosigkeit droht, jedoch haben viele Städte und Gemeinden Obdachlosenunterkünfte wo das Jobcenter die Kosten für das Zimmer dann übernehmen würde. So wird dies bei uns im Kreis z.B gemacht. Die drohende Obdachlosigkeit wird abgewendet durch die Bezahlung des Zimmers in der Unterkunft. Wenn man jedoch tatsächlich einmal dort gelandet ist, dann wird man da nicht mehr rauskommen.
Na, Suppentopf!!  :sad:  :nea:  :no:
Das ist ja genau die "Ermutigung", die wir alle so dringend brauchen ... (Ironie off)

SuuSanne

Zitat von: Hary am 15. September 2022, 14:45:28Ob das Jobcenter tatsächlich eine teurere Wohnung übernimmt ist fraglich. Je nach Gegebenheiten vor Ort kann das sein wenn wirklich die Obdachlosigkeit droht, jedoch haben viele Städte und Gemeinden Obdachlosenunterkünfte wo das Jobcenter die Kosten für das Zimmer dann übernehmen würde. So wird dies bei uns im Kreis z.B gemacht. Die drohende Obdachlosigkeit wird abgewendet durch die Bezahlung des Zimmers in der Unterkunft. Wenn man jedoch tatsächlich einmal dort gelandet ist, dann wird man da nicht mehr rauskommen.
Das ist wahr.
Aber eine teuere Wohnung kann bei drohender oder vorhandener Wohnungslosigkeit durchaus bezogen werden. Es gibt Gründe dafür, einer ist das hier.
Dann die Corona Regeln, wo viele Gerichte Neuanmietungen auch zulassen.

Hary

Zitat von: SuuSanne am 17. September 2022, 20:40:23Dann die Corona Regeln, wo viele Gerichte Neuanmietungen auch zulassen.
Spannend wird dann sein was beim Auslaufen der Regeln passieren wird.

hansstramm

Tach zusammen,
meine Situation ist immer noch dieselbe, mir droht Obdachlosigkeit.
Ich habe vom JC eine weitere Wohnung per Mietbescheinigung prüfen lassen, diese wurde abgelehnt.

Da dem JC meine aktuelle Lage bewusst isst, meinten Sie jedoch, dass ich trotzdem einziehen könnte.
Ich müsste allerdings die überschüssigen Kosten selber tragen etc.
Es wäre nett, wenn mir jemand helfen könnte zu überschlagen, was ich monatlich selber zahlen müsste.
Im Anhang ist die Ablehnung vom JC zu finden.

Liebe Grüße und ein schöne WE  :flag:








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hansstramm

Edit:
381,70 dürfte die Brutto Kaltmiete laut JC maximal sein.

Fettnäpfchen

Zitat von: hansstramm am 12. November 2022, 08:56:22381,70 dürfte die Brutto Kaltmiete laut JC maximal sein.


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