Krank = Krank oder doch nicht?

Begonnen von Sanson6, 22. August 2022, 21:29:28

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Sanson6

Nabend,
ich habe dem JC vorletzte Woche eine AU vorbeigebracht die bis zum 25.08.2022 ausgestellt ist.
Am Samstag kam eine Einladung für am 24.08.22. MUSS ich dahin?
Warum schicken die mir eine Einladung wenn ich nachgewiesen habe, dass ich bis 25.8. krankgeschrieben bin??

justine1992

Zitat von: Sanson6 am 22. August 2022, 21:29:28MUSS ich dahin?
Nein.

Zitat von: Sanson6 am 22. August 2022, 21:29:28Warum schicken die mir eine Einladung wenn ich nachgewiesen habe, dass ich bis 25.8. krankgeschrieben bin??
Schau mal aufs Ausstellungsdatum des Schreibens.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Sanson6

Am 11.8. habe ich die AU eingereicht. Einladung ist vom 17.8. !!

Da ist ein Begleitschreiben dabei, soll ich das ignorieren oder ausfüllen und hinbringen  :teuflisch:

violet

das xte Thema zu der AU

Arbeitsunfähigkeit ist nicht in jedem Einzelfall gleichbedeutend mit einer krankheitsbedingten Unfähigkeit, zu einem Meldetermin zu erscheinen.
Da es sich bei dem Begriff der Arbeitsunfähigkeit um einen Rechtsbegriff handelt, dessen Voraussetzungen anhand ärztlich erhobener Befunde festzustellen sind, besteht im Streitfall schon keine Bindung an den Inhalt der von dem Vertragsarzt ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Sanson6

Zitat von: violet am 22. August 2022, 21:41:06das xte Thema zu der AU

et link=msg=1550552 date=1661197266]
das xte Thema zu der AU

Entschuldige mal - aber meine 1. Anfrage...
Also muss ich doch hin, obwohl ich wegen mittelgradiger Depressionen erkrankt bin und jeglichen STRESS partout jetzt NICHT gebrauchen kann!!

Diesen Fehler mach ich nicht noch einmal, vor 2 Monaten bin ich hin trotz AU, wurde fertig gemacht und danach konnte man mich fast in die Anstalt einliefern...

PetraL

Zitat von: Sanson6 am 22. August 2022, 21:29:28ich habe dem JC vorletzte Woche eine AU vorbeigebracht
Zitat von: Sanson6 am 22. August 2022, 21:29:28Am Samstag kam eine Einladung für am 24.08.22. MUSS ich dahin?
Also, wenn du selber zum JC gehen/fahren kannst, um eine AU "vorbei zu bringen", dann kannst du sicherlich auch zu dem Termin gehen - was sollte dich daran hindern?
Müssen MUSST du aber wohl nicht, falls es nicht das 2. Meldeversäumnis ist. (Sanktionsmoratorium)
Zitat von: Sanson6 am 22. August 2022, 21:39:58Da ist ein Begleitschreiben dabei, soll ich das ignorieren oder ausfüllen und hinbringen
Und wenn du das Schreiben hinbringen kannst, kannst du mit Sicherheit auch zum Termin gehen  :lachen:
Also, da würde ich mich als JC-Mitarbeiter auch ganz schwer von dir veräppelt fühlen, ganz ehrlich!  :nea:  :no:

Ratlos

Zitat von: violet am 22. August 2022, 21:41:06besteht im Streitfall schon keine Bindung an den Inhalt der von dem Vertragsarzt ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Falsch! Eine AU hat rechtlich die Qualität einer Urkunde und begründet bereits den   Anscheinsbeweis.
Erst wenn dieser Anscheinsbeweis begründet zweifelhaft ist hat der Betreffende den Vollbeweis seiner Erkrankung zu erbringen.
 

violet

Zitat von: Ratlos am 23. August 2022, 12:23:00Falsch
das kannst du dem BSG erzählen. jedoch vermute ich mal, dass die diesbezüglich mehr Kompetenz haben

Sanson6

Zitat von: PetraL am 23. August 2022, 11:56:38:lachen:

Anscheinend wissen hier einige nicht was einen rezidivierenden depressiven Menschen ausmacht
und glauben ernsthaft das das JC die Auffangstation für seelisches Leid ist und man dort geheilt raus kommt! JC und meine SB bewirken bei mir jedenfalls noch schlimmeres seelisches Leiden- egal...

Sollen sie kürzen oder sanktionieren whatever - mit Geld (was man zu viel hat, kann man sich eh keine Gesundheit kaufen)


Ratlos

Zitat von: violet am 23. August 2022, 12:52:28das kannst du dem BSG erzählen. jedoch vermute ich mal, dass die diesbezüglich mehr Kompetenz haben
@ violet - du wirst doch nicht bestreiten wollen, dass die AU eine Urkunde mit Anscheinsbeweis darstellt?
Vor Beitrag schreiben sollte man erst das Gesetz lesen.

a_good_heart

Zu Meldeaufforderungen nach § 59 SGB II i. V. m. § 309 SGB III ist folgendes zu lesen:

Ist die meldepflichtige Person am Meldetermin arbeitsunfähig, so wirkt die Meldeaufforderung auf den ersten Tag der Arbeitsfähigkeit fort, wenn die Agentur für Arbeit dies in der Meldeaufforderung bestimmt. (vgl. § 309 Abs. 3 SGB III)

Das bedeutet, dass sich der erwerbslose Hilfebedürftige am ersten Tag der Gesundheit unaufgefordert beim JC zu melden hat, wenn das in der Meldeaufforderung gefordert wird. Dieser Paragraf sagt aber nicht nur das, sondern impliziert sogar eindeutig, dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ein wichtiger Grund ist, den Termin nicht wahrzunehmen. :yes:
Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont... (Konrad Adenauer)

violet

Weder hat hier jemand dies bestreitet, noch war hier darüber die Rede.
Du hast selbst angefangen, den Wortlaut des BSG als falsch zu bezeichnen, hast selbst angefangen, über den Anscheinsbeweis zu reden und versuchst nun mir etwas in den Mund zu legen, was ich gar nicht geschrieben habe.
Wie es aussieht, musst du an deinem Textverständnis arbeiten, bevor du mit deinem vermeintlichem "Lehrbuch"wissen zu schlaumeiern anfängst.
Und das mal davon abgesehen, dass das mit dem Anscheinsbeweis dein eigener Blödsinn ist.

Ratlos

#12
Zitat von: violet am 23. August 2022, 14:33:02Du hast selbst angefangen, den Wortlaut des BSG als falsch zu bezeichnen, hast selbst angefangen, über den Anscheinsbeweis
Ich habe weder BSG noch sonstwas zitiert und überhaupt nichts falsch bezeichnet.
Ich habe auch kein Lehrbuchwissen sondern eigene Erfahrung und kann einen Gesetzestext interpretieren.
Du dagegen hast zwar ein loses Mundwerk aber keinen Verstand.
Zitat von: violet am 22. August 2022, 21:41:06besteht im Streitfall schon keine Bindung an den Inhalt der von dem Vertragsarzt ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Das würde schlicht bedeuten, dass der Arzt eine falsche Urkunde ausstellt und sich damit in einen Straftatbestand begibt. So klug bist du  :lol:  Es gibt dabei einen Hausarzt oder einen Krankenhaus-Arzt, aber keinen Vertragsarzt.
Also halte den Ball ganz flach oder weise mir einen Fehler nach du  :zensiert:

Bisher hat du hier noch keinen nützlichen Beitrag gebracht.
@ a_good_heart hat das Tatsächliche erkannt.
Und jetzt wird es für dich Zeit bei mir auf Ignoliste zu maschieren!


violet

Zitat von: Ratlos am 23. August 2022, 14:38:38Ich habe weder BSG noch sonstwas zitiert und überhaupt nichts falsch bezeichnet.

Da du offensichtlich die BSG-Rechtsprechung nicht kennst, werde ich mal gutmütig sein und etwas für deine Weiterbildung tun und es dir zitieren. Zwar ist es mühselig, gegen vermeintliche Besserwisser anzureden, aber so viel muss es sein.

Zitat von: Ratlos am 23. August 2022, 12:23:00
Zitat von: violet am 22. August 2022, 21:41:06besteht im Streitfall schon keine Bindung an den Inhalt der von dem Vertragsarzt ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Falsch!
ZitatDa es sich bei dem Begriff der Arbeitsunfähigkeit zudem um einen Rechtsbegriff handelt, dessen Voraussetzungen anhand ärztlich erhobener Befunde - ggf auch durch eine ex-post-Beurteilung - festzustellen sind (BSG Urteil vom 26.2.1992 - 1/3 RK 13/90 - SozR 3-2200 § 182 Nr 12; Schmidt in Peters, Handbuch der Krankenversicherung, § 44 SGB V RdNr 132, Stand 1.9.2008; Behrend in Eicher/Schlegel, SGB III, § 309 RdNr 64, Stand November 2004), besteht im Streitfall schon keine Bindung an den Inhalt der von dem Vertragsarzt nach § 73 Abs 2 Satz 1 Nr 9 SGB V ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Entsprechend ist auch die mit einer Arbeitsunfähigkeit regelmäßig verbundene Vermutung, dass ein Meldetermin aus gesundheitlichen Gründen nicht wahrgenommen werden kann, im Streitfall von den Sozialgerichten zu überprüfen.
BSG B 4 AS 27/10 R


ZitatUnd jetzt wird es für dich Zeit bei mir auf Ignoliste zu maschieren!
Also kannst du deinen Blödsinn mit dem Anscheinsbeweis nicht belegen. Alles klar, jeder blamier sich so wie er es kann. Schön, dass jeder selbst durchlesen kann, wer hier was geschrieben hat.

PetraL

Zitat von: Sanson6 am 23. August 2022, 13:11:21Anscheinend wissen hier einige nicht was einen rezidivierenden depressiven Menschen ausmacht
Ok, ja, entschuldige bitte, das weiß ich tatsächlich nicht so wirklich. Obwohl ich selber seit über 40 Jahren an Depressionen leide - mal mehr, mal weniger schlimm.
Wenn einem das Hintergrundwissen der med. Diagnose fehlt (sorry, wenn ich mir das nicht aus anderen Threads gemerkt habe - mein Gedächtnis ist leider krankheitsbedingt sehr schlecht geworden), ist es halt schon etwas schwer nach zu vollziehen, dass jemand nicht zu krank ist um Papiere zum Jobcenter zu bringen, aber zu krank ist um dort mit seinem SB zu reden.
Wobei ich selbstverständlich zugeben muss, dass ein Gespräch dort mit sehr viel mehr Stress verbunden ist, als nur ein paar Papiere abzugeben oder sogar nur in den Briefkasten zu werfen.
Also, tut mir wirklich leid, ich wollte dir nicht zu nahe treten.  :flag:
Möglicherweise fällt es allerdings auch deiner/deinem SB schwer, alleine aus deiner AU schon zu schlussfolgern, warum du zwar Papiere vorbeibringen, aber nicht zum Gespräch erscheinen kannst. Nach meiner Erinnerung ist auf einer AU nur auf dem Durchschlag für die KK die Diagnose vermerkt?  :scratch:  :weisnich:
Es könnte also durchaus sein, dass du - wenn es ein wiederholtes Meldeversäumnis ist - mit Sanktionen belegt wirst (mit denen du ja schon rechnest, wie du schreibst?) oder aber - wie in einem anderen Fall hier im Forum in den letzten Tagen - eine ärztliche Bescheinigung (habe leider vergessen, wie der Wisch heißt) verlangt wird, dass du den Termin tatsächlich aus gesundheitlichen Gründen nicht wahrnehmen kannst.

Gesundheit kann man sich in einem gewissen Rahmen übrigens sehr wohl kaufen: Auch gute medizinische Versorgung kostet Geld, Vorsorgemaßnahmen kosten Geld, gesunde Ernährung, Fitness-/Reha-/Sonstwas-Training und Massagen, medizinische Fußpflege, ... etc. etc. etc. - alles das kostet Geld!
Und extreme Geldsorgen, weil man weit unter dem Existenzminimum dahin siechen muss, schaden der Gesundheit auch extrem!
Und verstärken Depressionen auf alle Fälle - das kann ich dir aus eigener Erfahrung versichern.