Prepaid Kredit Karte

Begonnen von Sophiagirl, 16. August 2022, 17:31:37

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Spritzenhalter

Wie gut das ich 99,99% meine Geschäfte in Bar tätige. Ich kann diesen Karten nichts abgewinnen.

Sophiagirl

Moin,

Ja OK. So viel Umsatz schaffe ich wohl nicht aber das mit der Sparkasse ist nicht nur Gewohnheit ich war, vorher bei der Postbank das war ein noch schlimmerer Saft laden. Wenn ich irgendwas mit meinen bzw. Auch Papa sein Konto habe, habe ich immer die selbe Ansprechpartnerin und ich kann beide Konten unter einer online Banking Login verwalten. Ist auch für Papa gut weil er die alle kennt und denen vertraut.

Es erhält auch ein wenig seine Eigenständigkeit.

Aber ja ich nehme lieber bisschen was mit als nur zu zahlen und nichts zu bekommen.

Bin auch bei der Sparkasse Holstein weil die Haspa war damals auch nichts für mich. Ich war ja immer sehr viel in Ostholstein und Lübeck unterwegs.

Ich wohnte in Hamburg, damit sei es gesagt.

Liebe Grüße

111929

Auch ich besitze eine Prepaid VISA Karte. Wen ich diese über mein Konto auflade erfährt das JC, das bei Anträgen stets die Kontoauszüge anfordert, das ich eine solchen Karte besitze. Die Umsätze der Karte werden lediglich Online verbucht, Papierauszüge dazu gibt es nicht. In der Schufa erscheint diese Karte soweit ich das sehe nicht. Also aufpassen bei Einzahlungen über das eigene Konto wenn mensch nicht beabsichtigt die Karte dem JC zu melden.

Sophiagirl

Zitat von: 111929 am 19. August 2022, 13:49:49Auch ich besitze eine Prepaid VISA Karte. Wen ich diese über mein Konto auflade erfährt das JC, das bei Anträgen stets die Kontoauszüge anfordert, das ich eine solchen Karte besitze. Die Umsätze der Karte werden lediglich Online verbucht, Papierauszüge dazu gibt es nicht. In der Schufa erscheint diese Karte soweit ich das sehe nicht. Also aufpassen bei Einzahlungen über das eigene Konto wenn mensch nicht beabsichtigt die Karte dem JC zu melden.

Nö, stimmt nicht Abbuchungen kann man schwärzen.

Und Moin alle zusammen,

man kann Sie von jedem Konto aufladen. Greetz

Wolverine36

Von Kredidkarte und Paypal wollten die nur von den lezten 3 Monaten Kontoauszüge haben.Und was ich hab ist eine richtige Kreditkarte die ich aber jetzt nicht mehr nutzen tu.Aber die geb ich nur auf verlangen falls die die haben wollen sonst nur von Girokonto vom 1.6 bis 1,11 dann.Weil ich ja im November eien neu Antrag erhalte.

Primus von Quack

Um mal die Illusion des versteckten Prepaid-Karten-Kontos zu nehmen. Zwar besteht (je nach Vertrag) die Möglichkeit, dass davon nichts in der Schufa zu finden ist. Es gibt aber immer noch das Register auf Bundesebene und dorthin werden auch die Kreditkartenkonten gemeldet. Bei einem einfachen automatisiertem Abgleich durch das Jobcenter kann also das Konto ans Tageslicht gelangen. Was erhebliche Folgen mit sich bringen kann. U.A. kann dies bedeuten, dass man zukünftig sein Recht auf Schwärzung komplett verliert und sämtliche Kontoauszüge auch über die 3 Monate hinaus offen legen muss. Von der evtl. vollständigen Leistungseinstellung ganz abgesehen. Ein absolutes Spiel mit dem Feuer!

Ottokar

Prepaid Kreditkarte
ZitatDie Prepaid Kreditkarte ist eine vorausbezahlte, wiederaufladbare Zahlungsverkehrskarte, die im Rahmen des aufgeladenen Guthabens weltweit an allen Mastercard oder Visa-Akzeptanzstellen mit Online-Autorisierung und Geldautomaten mit dem Mastercard oder Visa-Logo genutzt werden kann.
D.h. das Guthaben auf einer Prepaid Kreditkarte ist dem eigenen Vermögen zuzurechnen, außer man hat das darauf geparkte Geld geschenkt bekommen.

Da derzeit keine Vermögensprüfung stattfindet, sondern nur die Erklärung, das man kein erhebliches Vermögen hat, muss das auf einer Prepaid Kreditkarte "geparkte" Vermögen auch nicht im Rahmen einer Antragstellung beim JC angegeben werden. Nicht jedoch der Besitz einer Prepaid Kreditkarte.
Sollte sich das mit der Vermögensprüfung mal wieder ändern, wäre das bei einer Antragstellung anzugebende, aber irrtümlich vergessene, auf einer Prepaid Kreditkarte "geparkte" Vermögen unschädlich, solange damit der Vermögensfreibetrag nicht überschritten wird.

Wenn man Geld geschenkt bekommt, handelt es sich um Einkommen, welches aufgrund § 60 SGB I unverzüglich dem JC mitgeteilt und nachgewiesen werden muss. Dabei ist es vollkommen unerheblich, auf welche Weise dieses Einkommen zugeflossen ist.
Sollte man also Geld geschenkt bekommen, indem dieses von Dritten auf die Prepaid Kreditkarte überwiesen wird, wäre das ein mitteilungs- und nachweispflichtiger Einkommenszufluss.

Die Frage "Muss ich dem JC mitteilen, das ich eine Prepaid Kreditkarte habe?" ist also definitiv zu verneinen.


Debit Kreditkarte
ZitatDebitkarten sind mit deinem Bankkonto verknüpft und erlauben direkten Zugriff auf Geldmittel. Du kannst sie nutzen, um in Geschäften und online zu bezahlen oder um Geld an einem Geldautomaten abzuheben. Die Nutzung ist ganz leicht – außerdem musst du so kein Bargeld mehr mitführen.
Eine Debitkarte ist also das Gleiche wie eine EC- oder Girocard, es handelt sich hierbei lediglich um eine elektronische Authentifizierung des Kontoinhabers, die zur bargeldlosen Zahlung aus dem eigenen Kontoguthaben genutzt wird.

Die Frage "Muss ich dem JC mitteilen, das ich eine Debit Kreditkarte habe?" ist also definitiv zu verneinen.


Kreditkarte (VISA/Master etc.)
ZitatBei jeder Kreditkartenzahlung wird Geld vom Kartenaussteller geliehen – der Negativsaldo steigt an. Diesen Betrag musst du später inklusive der anfallenden Zinsen begleichen.
Bei einer echten Kreditkarte wird vom ausgebenden Kreditinstitut also ein Kredit eingeräumt, der flexibel genutzt werden kann und in meist monatlichen Raten zurückgezahlt wird.
Kreditkarten können ein Guthaben aufgrund der Erstattung einer Zahlungen aufweisen, die bereits vor dieser Erstattung zwischen Kreditkarte und Girokonto ausgeglichen wurde. Man kann derartige Kreditkarten aber nicht mit eigenem oder fremdem Vermögen aufladen.
Der Negativsaldo kann möglicherweise auch von einem Dritten durch Überweisung auf das Kartenkonto ausgeglichen werden, hierbei handelt es sich aber mangels Verfügbarkeit nicht um Bereite Mittel i.S.d. SGB II und damit nicht um anrechenbares Einkommen.
Einige Kreditkartenanbieter erlauben zudem nur den Ausgleich von dem mit der Kreditkarte verknüpften Girokonto.
Einige Anbieter bieten ein Paket aus Kreditkarte und Girokonto an. Für das Girokonto gilt dann das, was für jedes andere Girokonto auch gilt: wenn es ein Guthaben oder Einkommenszuflüsse aufweist, müssen diese dem JC mitgeteilt werden.

Die Frage "Muss ich dem JC mitteilen, das ich eine Kreditkarte habe?" ist also definitiv zu verneinen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Sophiagirl

Danke Ottokar, damit sollte alles gesagt sein!

Liebe Grüße