Reicht es wenn eine Person im Haushalt von GEZ befreit ist?

Begonnen von tsumo, 27. August 2022, 17:22:18

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Ottokar

Die gleichen nicht etwa jährlich ihre Daten mit dem Einwohnermeldeamt ab, das ist ein Märchen, vielmehr hat der Gebührenschuldner hier eine Bringeschuld.
Was auch immer da gelaufen ist ... Gebührenschuldner ist der Haushalt, d.h. sobald auch nur eine Person gebührenpflichtig ist, muss auch gezahlt werden.
Für diesen Haushalt wurde seit 10 Jahren von deinem Papa die Gebühr bezahlt, das ist alles was für die zählt.
Bisher war deine Mama über deinen Papa befreit (und ist es offensichtlich noch, auch wenn die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen), ohne das die GEZ die Existenz deiner Mama etwas anginge. Warte mal bis nächstes Jahr, dann wird deine Mama Post von der GEZ bekommen.
Du warst ab dem 26. dein eigener Haushalt, da endete die Befreiung über deine Eltern und du hättest dich bei der GEZ anmelden müssen, hast du aber nicht, haben die jetzt gemacht. Kannst froh sein, wenn die nicht noch die letzten 5 Jahre bei dir prüfen und nachfordern.
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tsumo

wir werden sehen. auch der typ beim amt meinte wenn ich befreit bin reicht das.

PetraL

Zitat von: tsumo am 17. September 2022, 01:28:40wir werden sehen. auch der typ beim amt meinte wenn ich befreit bin reicht das.
Ich habe jetzt auch Antwort von der GEZ bekommen. Nach dem Text des Schreibens stimmt das, was @Ottokar geschrieben hat: Ehe-/Lebenspartner und Kinder bis 25 sind mit befreit, ebenso alle weiteren Personen in der Wohnung, "wenn deren Einkommen bei der Berechnung der Sozialleistung berücksichtigt wurde" (oder so ähnlich)- was für mich nach Bedarfsgemeinschaft klingt...
 :weisnich:

tsumo

und wer ist mit ebenso alle weiteren personen in der wohnung gemeint?

terrier

um in den Thread mal ein wenig Grund reinzubringen:

1: Die sogenannte GEZ gibt es schon lange nicht mehr, der Begriff ist aber hartnäckig in vielen Köpfen verhaftet. Das Ding nennt sich jetzt ARD und ZDF Beitragsservice.
2. Dieser Beitragsservice hat nicht mehr die GEZ Schnüffelfunktion und will nicht mehr von jedem einen Rundfunkbeitrag, die Zeiten sind lobenswerterweise (da haben die Politiker mal was gute zustandegebracht) vorbei.
3. Rundfunkgebühren werden natürlich weiterhin fällig und auch nachdrücklich eingetrieben aber - es wird nur noch für jeden Haushalt, nicht pro Person eine Rundfunkgebühr fällig, egal ob da eine oder 10 Personen wohnen, egal ob da Geräte betrieben werden oder nicht. Jeder HAUSHALT erhält eine Beitragsnummer für die eindeutige Haushaltzuordnung und das wars.
4. Sollte der Beitragsservice, was durchaus vorkommt, mit mehreren Beitragsnummern für einen Haushalt Beiträge fordern, so muss man am besten schriftlich klarstellen, das für einen Haushalt mehrere Beitragsnummern vergeben wurden. Die Zahlungen oder auch die Befreiung für eine Beitragsnummer des Haushalts sind dabei schriftlich per Vordruck nachzuweisen. Den Vorduck schickt euch der Beitragsservice zu. Die weiteren Nummern für den gleichen Haushalt werden dann gelöscht.

So hab ich es zweimal gemacht/machen müssen und es hat beide Male reibungslos geklappt.
noch Fragen?

-Terriermentalität-
Ironie ist mein Schild

Kopfbahnhof

Zitat von: terrier am 18. September 2022, 09:08:15noch Fragen?
Ja was will uns hier "Oberlehrer" damit sagen?

GEZ kennt nun mal jeder und GEZ schreibt sich einfacher und jeder weiß was mit GEZ gemeint ist!
Ebenso die aktuellen Regelungen, zur Zahlung der GEZ.

180

Zitat von: terrier am 18. September 2022, 09:08:152. Dieser Beitragsservice hat nicht mehr die GEZ Schnüffelfunktion und will nicht mehr von jedem einen Rundfunkbeitrag, die Zeiten sind lobenswerterweise (da haben die Politiker mal was gute zustandegebracht) vorbei.
Die Zeiten waren besser. Da konnte man noch einfach jedem GEZ-Stasi Mitarbeiter die Tür vor der Nase zuknallen und das Problem war gelöst.

Beim GEZ-Beitragsservice ist es viel schlimmer: Da wird jeder zum Zwangszahler gemacht und vollstreckt, wenn er keine Befreiung hat.

terrier

-Terriermentalität-
Ironie ist mein Schild

tsumo

Zitat von: terrier am 18. September 2022, 09:08:15um in den Thread mal ein wenig Grund reinzubringen:

1: Die sogenannte GEZ gibt es schon lange nicht mehr, der Begriff ist aber hartnäckig in vielen Köpfen verhaftet. Das Ding nennt sich jetzt ARD und ZDF Beitragsservice.
2. Dieser Beitragsservice hat nicht mehr die GEZ Schnüffelfunktion und will nicht mehr von jedem einen Rundfunkbeitrag, die Zeiten sind lobenswerterweise (da haben die Politiker mal was gute zustandegebracht) vorbei.
3. Rundfunkgebühren werden natürlich weiterhin fällig und auch nachdrücklich eingetrieben aber - es wird nur noch für jeden Haushalt, nicht pro Person eine Rundfunkgebühr fällig, egal ob da eine oder 10 Personen wohnen, egal ob da Geräte betrieben werden oder nicht. Jeder HAUSHALT erhält eine Beitragsnummer für die eindeutige Haushaltzuordnung und das wars.
4. Sollte der Beitragsservice, was durchaus vorkommt, mit mehreren Beitragsnummern für einen Haushalt Beiträge fordern, so muss man am besten schriftlich klarstellen, das für einen Haushalt mehrere Beitragsnummern vergeben wurden. Die Zahlungen oder auch die Befreiung für eine Beitragsnummer des Haushalts sind dabei schriftlich per Vordruck nachzuweisen. Den Vorduck schickt euch der Beitragsservice zu. Die weiteren Nummern für den gleichen Haushalt werden dann gelöscht.

So hab ich es zweimal gemacht/machen müssen und es hat beide Male reibungslos geklappt.
noch Fragen?



danke dir für die zusammenfassung. also ist es so wie mir schriftlich mitgeteilt wurde bzw so wie der typ beim amt es gesagt hat.

Birgit63

Ist doch ganz einfach. Solange nicht eine Person im Haushalt sich selbst finanzieren kann und nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehört, ist der gesamte Haushalt befreit. Sobald eine Person Geld verdient und aus der BG rausfällt, müssen GEZ-Beiträge gezahlt werden.

Ottokar

GEZ ist die Abkürzung für "Gebühreneinzugszentrale", unter diesem Eigennahmen firmierte eine nicht rechtsfähigen öffentlich-rechtliche Verwaltungsgemeinschaft als gemeinsame Einrichtung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland, um die Rundfunkgebühr einzuziehen.
Der Eigennahme beschreibt somit auch die Funktion und umgekehrt.
Der Name dieser nicht rechtsfähigen Gemeinschaftseinrichtung mit Sitz in Köln wurde in "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" geändert, ohne das sich an der Funktion und Aufgabe dieser Einrichtung etwas geändert hätte. Es bleibt somit die Zentrale Gemeinschaftseinrichtung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland, welche die Rundfunkgebühr einzieht.
Unabhängig vom ehemaligen Eigennahmen ist der "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" mit Sitz in Köln die aktuelle Zentrale zum Einzug der Rundfunkgebühr, hat somit weiterhin die Funktion einer Gebühreneinzugszentrale [zusammengesetztes Substantiv] des "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice".
Die weitere Verwendung des Begriffes GEZ=Gebühreneinzugszentrale zur Beschreibung der Funktion des "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" ist also vollkommen korrekt.
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Nachtalb

Zitat von: lappa am 18. September 2022, 17:06:32Beim GEZ-Beitragsservice ist es viel schlimmer: Da wird jeder zum Zwangszahler gemacht und vollstreckt, wenn er keine Befreiung hat.

Und noch schlimmer: Es wird auch vollstreckt, wenn der "säumige" Zahler befreit ist/ war, seine Beitragsbefreiung der GEZ (neudeutsch: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice) jedoch nicht innerhalb von drei Jahren nach Forderung nachweist.

Aber, und das ist hierbei ganz wichtig und entscheidend: Auch Forderungen aus Rundfunkbeiträgen unterliegen einer Verjährung! Die Verjährung von Rundfunkbeiträgen ist in §7 Rundfunkbeitragsgesetz  nach Verjährungsfrist aus §195 BGB mit einer Frist von drei Jahren geregelt. Hat die GEZ in den der Forderung folgenden drei Jahren lediglich Zahlungsaufforderungen und/ oder Mahnungen verschickt, jedoch einen fristgerechten Festsetzungsbescheid versäumt, ist die Forderung drei Jahre nach Forderung mit Ablauf des 31.12.XXXX verjährt! Einzig und allein ein fristgerechter Festsetzungsbescheid innerhalb von drei Jahren bis zum Jahresletzten ermöglicht eine weitere Forderung/ Vollstreckung für die nächsten 30 Jahre.

Darüber hinaus gibt sich die GEZ auch weiterhin nicht mit Vollstreckung und Pfändung zufrieden; es sind genug Fälle bekannt, in denen Zahlungsverweigerer in Beugehaft genommen wurden. Der "prominente" GEZ-Verweigerer Georg Thiel aus Borken/ NRW zum Beispiel saß ganze 181 Tage in Beugehaft. Bizarr, wenn man nun zu hören bekommt, wofür die den Bürgern jährlich abgepreßten 8,7 Mrd. Euro Rundfunkbeiträge von den Öffentlich-Rechtlichen offenbar ausgegeben werden. Menschen gehen in den Knast, damit sich eine Elite mit Einkommen in sechsstelligen Bereichen zusätzlich schicke Büros einrichten und in Luxuslimousinen herumgondeln kann...

Kein Bittsteller

Zitat von: Ottokar am 27. August 2022, 19:25:17Es müssen alle befreit sein.
Ist nur eine Person beitragspflichtig, hier deine Mutter, haftet diese als Gesamtschuldner und muss den vollen Beitrag zahlen.
Ehepartner ausgenommen sofern sie in einer BG wohnt. Ohne weitere Mitbewohner.
Es gilt pro Wohnung und nicht Bewohner. Vereinfacht gesagt,