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Reichen "Umsatzanzeige" vom Konto anstatt Kontoauszüge aus?

Begonnen von Ravn, 16. August 2022, 13:39:43

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111929

Lieber Primus - die Regelung für drei Monate die Kontoauszüge ungeschwärzt  vorzulegen bezieht sich auf den Bewilligungszeitraum von 6 Monaten. Für die seit 2019 eingeführten Bewillungszeitraum von 12 Monaten - so in meinem und auch den meisten anderen Fällen ist die Vorlage der Auszüge der letzten 6 Monate obligatorisch um eine (Weiter)Bewilligung zu bekommen. So steht es im Informationsblatt der JC Frankfurt-im Internet zu ergooglen.

oldhoefi

Zitat von: 111929 am 26. August 2022, 13:37:51Für die seit 2019 eingeführten Bewillungszeitraum von 12 Monaten - so in meinem und auch den meisten anderen Fällen ist die Vorlage der Auszüge der letzten 6 Monate obligatorisch um eine (Weiter)Bewilligung zu bekommen.
Das entspringt der reinen Phantasie mancher Leistungsträger, mehr nicht.

Mit Verlängerung des BWZ auf 12 Monate gem. § 41 Abs. 3 S. 1 SGB II - in Kraft seit 01.08.2016 - wurde nicht automatisch die Kontoauszüge-Vorlage auf 6 Monate erhöht.

Die diversen BSG-Rechtsprechungen zu 3 Monate Kontoauszüge haben ihre Wirksamkeit nicht verloren und gelten nach wie vor.

violet

Zitat von: 111929 am 26. August 2022, 13:37:51So steht es im Informationsblatt der JC
man holt sich die Infos über seinen Gegner nicht bei dem Gegner selbst oder zumindest überprüft sie

a_good_heart

Zitat von: 111929 am 26. August 2022, 13:37:51So steht es im Informationsblatt der JC Frankfurt

Ich habe dieses 'Infoblatt' im Original ausgehändigt bekommen :zwinker:
Bei meinem WBA im März habe ich diesmal allerdings bloß die Kontoauszüge der letzten drei Monate beigefügt. Und es wurde nichts nachgefordert... :blum: 

Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont... (Konrad Adenauer)

PetraL

Mal eine grundsätzliche Frage zum Thema Kontoauszüge (fiel mir grad wieder ein, als ich dieses Info-Blättchen gelesen habe):
Warum dürfen Jobcenter und Sozialamt eigentlich unsere Ausgaben unter die Lupe nehmen?
Kosten der Unterkunft, die man geltend macht, sind ja klar, aber was geht es das JC an, wenn ich mir z.B. einen vollautomatischen Dildo XXL bei Pornoshop & Co kaufe????? Oder 10 Megapacks Feuchttücher bei dm??? Oder .... ????
Warum dürfen die uns dermaßen kontrollieren? Was geht es die eigentlich an, was wir mit unserem Geld machen?
Gibt es dafür eigentlich überhaupt irgendeinen nachvollziehbaren Grund? - Ich kann nämlich so auf den ersten Blick keinen erkennen  :scratch:  :weisnich:  :nea:

180

Zitat von: PetraL am 27. August 2022, 10:53:02Warum dürfen Jobcenter und Sozialamt eigentlich unsere Ausgaben unter die Lupe nehmen?
Weil die SBs einen Kontrollwahn haben. Es könnte schließlich sein, dass der Kunde Lotto Gewinne verschwiegen hat oder die 5€ zum Geburtstag von der Tante nicht angegeben hat. Oder gar seit vielen Monaten schwarz arbeitet und das Geld auf sein Konto überweisen lässt.

Kontoauszüge sind auch nur ein Stück Papier und Drucker sind in Deutschland frei verkäuflich..... insofern wird man nur die ahnungslosen Dummen "erwischen". Bei vorsätzlicher Schwarzarbeit werden die Kontoauszüge sicher bereinigt sein...

PetraL

Zitat von: lappa am 27. August 2022, 11:37:32
Zitat von: PetraL am 27. August 2022, 10:53:02Warum dürfen Jobcenter und Sozialamt eigentlich unsere Ausgaben unter die Lupe nehmen?
Weil die SBs einen Kontrollwahn haben. Es könnte schließlich sein, dass der Kunde Lotto Gewinne verschwiegen hat oder die 5€ zum Geburtstag von der Tante nicht angegeben hat. Oder gar seit vielen Monaten schwarz arbeitet und das Geld auf sein Konto überweisen lässt.

Kontoauszüge sind auch nur ein Stück Papier und Drucker sind in Deutschland frei verkäuflich..... insofern wird man nur die ahnungslosen Dummen "erwischen". Bei vorsätzlicher Schwarzarbeit werden die Kontoauszüge sicher bereinigt sein...
Ok, das mit den Einnahmen ist ja klar - ich fragte aber nach den Ausgaben :
"Bei Ausgabebuchungen muss der Buchungsfall für das Jobcenter plausibel bleiben."
Warum? Was gehen unsere Ausgaben (ausgenommen Miete und andere KdU) das Jobcenter überhaupt an?
Nicht, dass ich "etwas zu verbergen" hätte - von mir aus dürfen sich die SB meine Kontoauszüge als Wi.-Vorlage auf den Schreibtisch legen oder an die Wand pinnen - aber da komme ich mir irgendwie vor wie ein kleines Kind, dessen Eltern kontrollieren, was es sich von seinem Taschengeld kauft! Und das ist für mich - als erwachsene Person kurz vor der Rente und dreifache Großmutter - irgendwie ... herabwürdigend ... :nea:  :no:
Es sei denn, es gäbe dafür irgendeine plausible Erklärung. Deshalb meine Frage: Welchen leistungsrelevanten Informationsgehalt können - und dürfen! - Jobcenter eigentlich aus den Ausgaben-Buchungen auf den Kontoauszügen ziehen?
Vielleicht können das ja die JC-Mitarbeiter hier beantworten? @Yavanna vielleicht?

Yavanna

Quatsch @lappa

Manche Dinge, z.b. auch der Sexshop dürfen geschwärzt werden.
Es muss immer erkennbar sein, ob Einnahme oder Ausgabe.
Aber auch z.b. die Beträge für eine kapitalbildende Lebensversicherung müssen sichtbar sein. Es ist kein Kontrollwahn, sondern leider der Erfahrung geschuldet,  was manchmal zu verschleiern versucht wird. Die Konsequenzen müssen alle tragen.

PetraL

Zitat von: Yavanna am 27. August 2022, 16:09:56Aber auch z.b. die Beträge für eine kapitalbildende Lebensversicherung müssen sichtbar sein.
OK, also für den Fall, dass einem während des ALGII-Bezuges einfällt, dass man sich doch eine kapitalbildende Lebensversicherung anschaffen kann, kann ich das vielleicht irgendwie irgendwo so ein ganz klitzekleines bisschen nachvollziehen ...
Obwohl es für mich auch nicht so wirklich viel Sinn macht: Auch während des Leistungsbezuges darf man doch  sparen und Altersvorsorge betreiben? Auch da hat das JC doch - eigentlich - gar nichts mitzureden? Bzw. WARUM sollte das JC da mitreden dürfen? Warum darf ein LE sein Geld nicht verwenden wie er will?  :scratch:  :weisnich:

Yavanna

Das war ja nur ein Beispiel und das BSG unterscheidet in seinem Urteil zur Schwärzung  nicht zwischen Erst- und Folgeantrag

Rhön_Fan

Um es noch einmal ganz klar zu machen; Jegliche Ausgaben können komplett geschwärzt werden, bis auf die Beträge, da ja nachvollziehbar bleiben soll wie sich der Kontostand entwickelt. Wer Bsp. Versicherungsbeiträge und ähnliches auch schwärzt, nun ja, Jobcenter gestehen ab und an auch mal rechtliche Dinge zu. Aber selbst das wäre in Ordnung. PUNKT
PS: Das hätte ich jetzt fast vergessen; Hier ist ist offensichtlich vom TE der Bewegungsausdruck gemeint und dieser reicht vollumfänglich aus da er alle notwenigen Angaben enthält.

Hary

Seltsam das einige Jobcenter so geil auf Auszüge ständig sind. Im Grunde wird überall gerne kontrolliert, außer dort wo es wirklich was verdächtiges geben würde...

Ich musste schon seit bestimmt 5 Jahren keine mehr vorlegen, obwohl es bei mir wohl durchaus einen Verdacht geben könnte. Ich bin ehrenamtlich an vielen Stellen aktiv und bekomme auch regelmäßig Aufwandsentschädigungen. Diese melde ich auch immer formlos mit einer kurzen Information, wobei ich mit dem Jobcenter so verblieben bin, dass ich nur die Einkünfte melde die über dem Freibetrag liegen. Das klappt seit Jahren ohne Probleme.

Zugegeben am Anfang haben sie vermutlich gesehen dass es zwecklos wäre... Unter anderem in einer Kirchengemeinde betreibe ich ehrenamtlich das Pfarrbüro, mache Abrechnungen und so weiter. Dazu gehört dann auch dass ich mir meine Pauschale selber auszahle und auch bestätige. Da kam sich die Leistungsstelle bestimmt veralbert vor  :mail: Aber so ist nun einmal die Realität und im Grunde sollte ja von beiden Seiten Vertrauen da sein. Wie gesagt hier klappt es. Ich bin ehrlich und melde alles korrekt und das Jobcenter macht seine Arbeit anständig. Da muss man nicht alle drei Wochen Auszüge verlangen.

PetraL

Zitat von: Yavanna am 27. August 2022, 17:24:34Das war ja nur ein Beispiel und das BSG unterscheidet in seinem Urteil zur Schwärzung  nicht zwischen Erst- und Folgeantrag
Äh, ja? Das beantwortet allerdings nicht die Frage, warum das JC überhaupt die Ausgaben kontrollieren will und darf. Oder ich bin einfach nicht in der Lage, den Zusammenhang herzustellen... ?? ... :scratch:  :weisnich:

Yavanna

Dann nochmal von vorne...
Stell dir vor, jemand stellt einen Erstantrag (§67 außen vor gelassen), dann muss er alles Vermögen angegeben. Wenn dieser jemand jetzt in eine kapitalbildende Lebensversicherung ohne Verwertungsausschluss einzahlt, prüft das JC, ob diese zunächst aufgelöst und aufgebraucht werden muss, bevor ein Leistungsanspruch besteht. Wie soll das geschehen, wenn auf den Kontoauszüge nichts erkennbar ist?
Das ist ein Beispiel,  warum auch bei Ausgaben ein Zweck noch zu sehen sein muss.

111929

Vielen Dank für das Einscannen des von mir erwähnten JCFrankfurt-Merkblattes.

Ebenfalls - es kann passieren -siehe mein Fall- das das Frankfurter SG dem folgt, was in diesem  Merkblatt aufgeführt wurde.

Wer sich hier auf einen Rechtsstreit einlässt sollte das wissen. Und über Finanzreserven verfügen.