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750€ Gas Abschlag

Begonnen von Nihashh, 31. August 2022, 08:28:00

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Unwissender

Der Abschlag richtet sich nach der letzten NK- Abrechnung! Bei einer Nachzahlung, kann der Abschlag erhöht werden! Bekommt man was raus, ist der VM oder Energielieferant nicht berchtig den Abschlag einseitig zu erhöhen! Dem müsste man dann zustimmen! (Um z.B. eine höhere Nachzahlung zu vermeiden)

Willkürlich festgelegt Abschläge sind nicht zulässig! Kann man sich selber ausrechnen:

monatl. Grundpreis + Arbeitspreis x Jahresverbrauch (am letzten Verbrauch orientieren) : 12 ergibt die monatliche Vorauszahlung!
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

PetraL

Zitat von: madinksa am 02. September 2022, 18:32:38Unser Haus aus den 80ern kommt für 200 m^2 mit 12.000 kwh aus.
Es kommt ja nicht nur auf die qm Wohnfläche des Hauses an: Wärmedämmung, geografische Lage, Keller/Dachboden, freistehendes Einfamilien-/Reihen-/Doppel-/Mehrfamilien-Haus, Fenster und Türen ... das spielt alles eine noch viel größere Rolle. Dazu Anzahl, Alter und Gesundheitszustand der dort wohnenden Personen und wieviel Zeit diese tatsächlich zuhause verbringen - das macht auch noch mal einen sehr großen Anteil aus. Und dann natürlich ob zentral oder dezentral und mit welchem Energieträger überhaupt beheizt wird: Die Wärmeausbeute ist da ja auch noch einmal sehr unterschiedlich.
Diesen "08/15-Äpfel-mit-Birnen-Vergleich" nur nach qm, wie ihn die JC immer machen, ist völlig an der Realität vorbei ...  :nea:

Reiner1970

Dazu kommt noch schlecht isolierte Wände, undichte Fenster, veraltete oder falsch eingestellte Heizungsanlagen, zu teurer Einkauf von Brennstoff durch den Vermieter usw. Auf sowas hat man als Mieter so gut wie gar keinen Einfluss

Nihashh

Zitat von: Unwissender am 03. September 2022, 11:19:58Der Abschlag richtet sich nach der letzten NK- Abrechnung! Bei einer Nachzahlung, kann der Abschlag erhöht werden! Bekommt man was raus, ist der VM oder Energielieferant nicht berchtig den Abschlag einseitig zu erhöhen! Dem müsste man dann zustimmen! (Um z.B. eine höhere Nachzahlung zu vermeiden)

Willkürlich festgelegt Abschläge sind nicht zulässig! Kann man sich selber ausrechnen:

monatl. Grundpreis + Arbeitspreis x Jahresverbrauch (am letzten Verbrauch orientieren) : 12 ergibt die monatliche Vorauszahlung!


Du verwechselst da was.

Der Abschlag wird nach jeder Jahresabrechnung und dem tatsächlichen Verbrauch vom Vorjahr angepasst. Das ist richtig.

Der neue Abschlag von uns von 756€ ist alleine wegen der Preiserhöhung von ursprünglich ca. 4 Cent auf ca. 34 Cent pro kWh zu verschulden.

Der Preis je kwh ist um fast das 10 fache gestiegen. Bei 22.000 kWh Verbrauch im Jahr und ca. 200€ Grundgebühren, ist der Abschlag schon richtig angesetzt.

22.000x0,34+200= 7.680€ im Jahr.

Letztes Jahr habe ich nur ca. 750€ im Jahr bezahlt. Musste zwar ca. 200€ nachzahlen weil ich den Verbrauch mit 18.000 angegeben hatte, tatsächlich waren es aber 22.000.

Also im Vergleich vor dem Krieg 1000€ im Jahr jetzt aktuell fast 8000€.

Hary

Jetzt bekommt die Politik die retour für falsche Sätze für Unterkunft und Miete. Jahre wurde dafür gesorgt das jemand im Bezug nur die alten Bruchbuden bewohnen konnte und jetzt wird das so richtig teuer...

ichbrauchgeld

einfach den Brief mit abschlag und verbrauch etc.. beim Jobcenter einreichen und übernahme beantragen.
Bei ablehnung Widerspruch.
Und ganz wichtig arbeitslos bleiben. Weil nen Job, wo du 600-800 Euro mehr verdienst als ALG2, um nur das zu bezahlen, um an Ende genausoviel zu haben, dürfte sehr schwierig werden

Hary

Was zählt eigentlich beim Jobcenter ob es angemessen ist oder nicht? Der Preis/Gesamtsumme oder der reale Verbrauch?

Unwissender

Zitat von: Nihashh am 04. September 2022, 16:09:27
Zitat von: Unwissender am 03. September 2022, 11:19:58Der Abschlag richtet sich nach der letzten NK- Abrechnung! Bei einer Nachzahlung, kann der Abschlag erhöht werden! Bekommt man was raus, ist der VM oder Energielieferant nicht berchtig den Abschlag einseitig zu erhöhen! Dem müsste man dann zustimmen! (Um z.B. eine höhere Nachzahlung zu vermeiden)

Willkürlich festgelegt Abschläge sind nicht zulässig! Kann man sich selber ausrechnen:

monatl. Grundpreis + Arbeitspreis x Jahresverbrauch (am letzten Verbrauch orientieren) : 12 ergibt die monatliche Vorauszahlung!


Du verwechselst da was.

Der Abschlag wird nach jeder Jahresabrechnung und dem tatsächlichen Verbrauch vom Vorjahr angepasst. Das ist richtig.

Der neue Abschlag von uns von 756€ ist alleine wegen der Preiserhöhung von ursprünglich ca. 4 Cent auf ca. 34 Cent pro kWh zu verschulden.

Der Preis je kwh ist um fast das 10 fache gestiegen. Bei 22.000 kWh Verbrauch im Jahr und ca. 200€ Grundgebühren, ist der Abschlag schon richtig angesetzt.

22.000x0,34+200= 7.680€ im Jahr.

Letztes Jahr habe ich nur ca. 750€ im Jahr bezahlt. Musste zwar ca. 200€ nachzahlen weil ich den Verbrauch mit 18.000 angegeben hatte, tatsächlich waren es aber 22.000.

Also im Vergleich vor dem Krieg 1000€ im Jahr jetzt aktuell fast 8000€.

Trotzdem darf der Abschlag nicht einfach wegen der Preiserhöhungen so festgesetzt werden, wenn man nicht zustimmt! Schließlich weiss der Anbieter den zukünftigen Verbrauch nicht! Man kann z.b längere Zeit verreist sein und hat dadurch weniger Verbrauch!

Ich hatte so einen Fall kürzlich und dann den Vermieter (Anbieter) angeschrieben, auf die Rechtslage hingewiesen und mitgeteilt, das man mit der Erhöung nicht einverstanden ist! Dadurch wurde die Anpassung wieder zurückgenommen!
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

hotwert

Das ist ja der Wahnsinn mit dem Gas. Ein bekannter der erst ein altes Haus für sich komplett saniert hat, ist auf dem Pellets Zug aufgesprungen und hat sich eine Zentralheizung eingebaut. (Gab auch Fördergeld) da ist der der Preis auch von 200€ pro Tonne auf 800€ gestiegen, also das vierfache.

Da bin ich ja ja froh dass Heizöl nur doppelt so teuer ist, damit heize ich im Moment am billigsten.

Ich weiß von bekannten die Geld vom Bezirk bekommen, dass jede Erhöhung die über dem Angemessenheitsbetrag liegt sofort abgelehnt wird. Wiederum übernimmt das Jobcenter bei Flüchtlingen aus der Ukraine auch Beträge über dem Angemessenheitsbetrag.
Ich bin mal gespannt was das JC zu den 750€ Gas Abschlag sagt, ich denke aber vor dem SG würde man Recht bekommen da das ja unverschuldet ist.

Nihashh

Ich hab heute den Änderungsbescheid erhalten.

Die Gaskosten werden komplett übernommen.

Einerseits freue ich mich sehr . Anderseits denke ich mir was für eine Verschwendung mit dem Gas Preis.

Da verdienen sich einige an Gas, Sprit und Strom ne Goldene Nase und am Ende bleiben die Kosten sowieso wieder auf uns hängen.

Irgendwie müssen die ganzen Entlastungspackete oder auch die hohen Gas Rechnung die durchs JC bezahlt werden, wieder rein kommen.

Hary

Zitat von: Nihashh am 05. September 2022, 16:31:01Irgendwie müssen die ganzen Entlastungspackete oder auch die hohen Gas Rechnung die durchs JC bezahlt werden, wieder rein kommen.
19% der Ausgaben kommen ja ganz sicher über die Mehrwertsteuer wieder zurück. Für die Staatskasse sind die steigenden Preise ja so gesehen ein Segen. Ganz einfach schon weil die Einnahmen steigen und die Menschen nicht mehr so viel auf Sparbücher sichern können und Geld ausgeben müssen.

Viele sagen ja dass man wirkliche Entlastung für alle mit Senkung der Mehrwertsteuer schaffen würde. So würden aber die exorbitanten Steuereinnahmen wegfallen. Dafür würde der Vorteil bei jedem ankommen, zumindest theoretisch.

CCR

Zitat von: Nihashh am 05. September 2022, 16:31:01Da verdienen sich einige an Gas, Sprit und Strom ne Goldene Nase und am Ende bleiben die Kosten sowieso wieder auf uns hängen.
die Not anderer auszunutzen ist ja nicht neues, manche Medikamente von seltenen Krankheiten kosten ja auch z.b. einige 100.000 $.

ZitatSeit 2019 wird manchen der Kinder eine einmalige Spritze gegeben. Sie kostet 2,3 Millionen Euro und ist das teuerste Medikament der Welt. Zolgensma heißt die Arznei des Schweizer Pharmakonzerns Novartis.10.11.2021

ichbrauchgeld

Zitat von: Nihashh am 05. September 2022, 16:31:01Ich hab heute den Änderungsbescheid erhalten.

Die Gaskosten werden komplett übernommen.

Einerseits freue ich mich sehr . Anderseits denke ich mir was für eine Verschwendung mit dem Gas Preis.

Da verdienen sich einige an Gas, Sprit und Strom ne Goldene Nase und am Ende bleiben die Kosten sowieso wieder auf uns hängen.

Irgendwie müssen die ganzen Entlastungspackete oder auch die hohen Gas Rechnung die durchs JC bezahlt werden, wieder rein kommen.


Die Gasgewinne sind lachhaft, wenn man sich die gewinne der Ökostromanbieter anschaut. Dadurch, dass der Strom an den Gaspreis gekoppelt sind und der Gaspreis sich an den höchsten Preis orientiert, machen manche Ökostromversorger (achtung) 10000 % GEWINN aktuell. Aber ja, dass ist ein anderes thema ^^

Nihashh

Aber kann mir jemand sagen was im Winter mit den Lebensmittel Preisen geschieht, wenn die teuren Benzin, Strom und Gas Preise wieder alles überteuert???

Kostet dann die Butter 3-4€????
1kg hack dann 10€??

Schnuffel01

Zitat von: Nihashh am 06. September 2022, 14:42:25Kostet dann die Butter 3-4€????
1kg hack dann 10€??

Im besten Deutschland aller Zeiten halte ich nichts mehr für unmöglich. :lachen:
"Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt."   Jean-Claude Juncker

Die glücklichen Sklaven sind die erbittertsten Feinde der Freiheit.   Marie von Ebner-Eschenbach