Wie läuft der Umzug in eine andere Stadt ab? Jobcenter antwortet Kryptisch

Begonnen von Outriggr, 01. September 2022, 11:41:35

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Outriggr

Guten Tag,

ich habe versucht beim Jobcenter eine einfache Frage beantwortet zu bekommen. Leider hat sich herausgestellt, dass diese wohl nicht in der Lage dazu sind mir diese zu beantworten.

Meine Frage lautet: Wenn ich in einem Rahmen umziehe in dem das für mich zuständige Jobcenter wechselt, was muss ich beachten?

In einer Email wurde mir mitgeteilt in dem Fall dass ich in ein anderes Gebiet ziehen würde müsste ich "den kompletten Antrag NEU stellen"

Welche Antrag? Den Antrag auf eine Wohnung im entsprechenden Gebiet oder den Antrag auf ALG2?

Vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen.


Mit freundlichen Grüßen

Outriggr

Yavanna

Du musst beim neuen Jobcenter einen kompletten Neuantrag stellen. Zusätzlich brauchst du eine Zustimmung zur Anmietung, damit überprüft wird, dass die Wohnung auch den angemessenen Richtlinien entspricht.

Umzugskosten können vom alten JC übernommen werden,  wenn ein Umzugsgrund anerkannt wird.

angi

Zitat von: Outriggr am 01. September 2022, 11:41:35Meine Frage lautet: Wenn ich in einem Rahmen umziehe in dem das für mich zuständige Jobcenter wechselt, was muss ich beachten?
Suche bei Google nach "Jobcenter Informationsblatt Umzug". Und schreib evtl. noch dein Bundesland dazu.

Fettnäpfchen

Outriggr

Mal reinreichen
Ratgeber Umzug

wenn dann noch Fragen bestehen einfach Fragen.

MfG FN
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jens123

Du musst möglichst frühzeitig am neuen Wohnort einen kompletten Neuantrag stellen, um verspätete Zahlung wegen Bearbeitungszeiten zu vermeiden. Beim neuen JC solltest du ebenfalls, sobald die neue Wohnung spruchreif ist, eine Angemessenheitsprüfung dazu einreichen. So hast du erste Sicherheit, dass die neuen Behausung im Kostenrahmen liegt.

Bedenke, dass das JC regelmäßig keinerlei Kosten für den Umzug, Kaution usw. übernimmt. Die geschieht nur, wenn der Umzug aus Sicht des JC "notwendig" ist (z. B. Arbeitsaufnahme, Ehescheidung, Todesfall Angehöriger usw.).

Insofern war der (sparsame) Hinweis richtig, dass H4 am neuen Wohnort komplett neu beantragt werden muss. Wichtig ist, wie gesagt, das möglichst früh zu tun, da Alles vom Anfang aus neu ausgerollt wird (wie Erstantrag) und oft Unterlagen nachgereicht werden müssen. Die Abmeldung bei alten JC erfolgt im Nachhinein, erst wenn alles in Sack und Tüten ist.