Eigentumswohnung Kosten Instandsetzung

Begonnen von Harald67, 01. September 2022, 07:45:37

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Harald67

Sehr geehrtes Hartz 4 Forum,

ich bewohne eine Eigentumswohnung und beziehe laufend ALG II. Das Dach des Hauses muss neu gedeckt werden, mein Anteil beträgt 20.000 €. Zwar kann man wohl beim JobCenter einen Kredit für Instandsetzungen beantragen, der dann mit 10% vom laufenden Bezug abbezahlt wird, ein solch hohen Betrag könnte ich aber zu Lebzeiten nicht mehr zurückzahlen und solche Kredite scheinen mir eher für kleinere Summen vorgesehen zu sein.

Wenn mir nun ein Verwandter in der Notlage helfen würde und bereit wäre die Rechnung beim Dachdecker für mich zu bezahlen, um den Verkauf der Wohnung abzuwenden, wäre das dann beim JobCenter für mich als Einkommen anzumelden? Wird mir die Summe dann vom laufenden Bezug abgezogen? Mache ich mich strafbar, wenn ich das JobCenter nicht informiere? Kann das JobCenter mich in solch einer Lage zwingen die Wohnung zu verkaufen?

Für eventuelle Antworten bedanke ich mich und verbleibe MfG
Harald

OLD-MAN

Zitat von: Harald67 am 01. September 2022, 07:45:37Instandsetzungen

....sind etwas anderes als ....

Zitat von: Harald67 am 01. September 2022, 07:45:37Das Dach des Hauses muss neu gedeckt werden

....denn dafür wird es kein Geld und auch keinen Kredit vom JC geben!

Zitat von: Harald67 am 01. September 2022, 07:45:37die Rechnung beim Dachdecker für mich zu bezahlen

Dazu sollte die Rechnung auch auf den Namen desjenigen ausgestellt sein!

Ronald BW

20000 Anteil Dach bei einer Wohnung nur für das decken kommt mir arg hoch vor.
Und warum gibt es keine Rücklagen, Dachdecken fällt ja nicht einfach mal so an.

Meph1977

Auch das neu Decken eines Daches ist eine Instandsetzung und grundsätzlich vom Jobcenter im Rahmen der Angemessenheit für die KDU zu übernehmen.

Im Klartext heißt das das Jobcenter muss die Differenz von den normalen KDU bis zur maximalen Angemessenheitsgrenze auf 1 Jahr gerechnet als Zuschuss übernehmen was darüber hinaus geht gibt es dann nur als Darlehen. Ein kleines vereinfachtes Rechenbeispiel.

Maximale Angemessenheit 1000€
Normale KDU 400€
Kosten Instandsetzung 20000€

in dem Fall müsste das Jobcenter 7.200€ als Zuschuss übernehmen die restlichen 12.200€ müssten mit einem Darlehen finanziert werden.
Seid vorsichtig was ihr dem JC erzählt. Die machen aus nem französischen Rotwein eine rothaarige Französin und drehen euch noch eine BG mit der Französin an.

Meph1977

Zitat von: Meph1977 am 01. September 2022, 13:37:51in dem Fall müsste das Jobcenter 7.200€ als Zuschuss übernehmen die restlichen 12.200€ müssten mit einem Darlehen finanziert werden.
die restlichen 12.800 sollte das heißen.
Seid vorsichtig was ihr dem JC erzählt. Die machen aus nem französischen Rotwein eine rothaarige Französin und drehen euch noch eine BG mit der Französin an.