Zahlungserinnerung vom Inkasso-Service Recklinghausen

Begonnen von Nblitz, 05. September 2022, 12:10:39

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Nblitz

Hallo zusammen,
meine Frau hat ein schreiben vom Inkasso Service bekommen, wonach sie noch eine Restforderung begleichen soll, die von 2012 ist.

Bei dieser Zahlungserinnerung war keine Kopie des Bescheides dabei, anhand dem man erkennen kann, worum es sich handelt und wie hoch der Betrag war.

Sie hat Widerspruch Fristgerecht beim Jobcenter eingelegt, dieser hat ihr mitgeteilt das der Widerspruch unzulässig wäre und sie inerhalb eines Monats vor das Sozialgericht gehen kann.

Nun zu meiner Frage:
1. Wenn Sie das Jobcenter jetzt anschreiben will, wenn muss sie anschreiben!
2. Was muss sie als Überschrift nehmen!
3. Wie sollte das schreiben aussehen!



Viele Grüße
Nblitz



Ratlos

Komme ich jetzt nicht ganz mit. Bescheid von 2012? Da sind doch alle Fristen abgelaufen.
Zitat von: Nblitz am 05. September 2022, 12:10:39Sie hat Widerspruch Fristgerecht beim Jobcenter eingelegt, dieser hat ihr mitgeteilt das der Widerspruch unzulässig wäre und sie inerhalb eines Monats vor das Sozialgericht gehen kann.
Wann (Datum) hat sie denn Widerspruch eingelegt und läuft ein SG-Verfahren?
Aus dem getätigten Widerspruch muss sich doch ergeben um welchen Bescheid es sich handelt.
Man müsste die Begründungen im Widerspruch und Ablehnungsbescheid ekennen.
Bitte mal anonymisiert hier hoch laden.

Nblitz

Hallo Ratlos,
Ich habe mein frage noch mal verbessert bitte schau mal nach


Nblitz


Ratlos

Zitat von: Nblitz am 05. September 2022, 12:10:39Widerspruch unzulässig wäre und sie inerhalb eines Monats vor das Sozialgericht gehen kann.
Damit hat das JC doch seine Meinung explizit vertreten und die heißt ganz einfach: Klage wenn dir was nicht passt.

Eine Klage ist an eine 4 Wochen-Frist gebunden. Innerhalb dieser (ab Zugang des Bescheides) muss die Klage beim SG eingehen.
Eine konkrete Klageberündung kann man erst dann verfassen wenn man den JC-Bescheid mit Begründung kennt. Also lade ihn bitte hoch diesen ablehnenden Bescheid über den angeblich unzulässigen Widerspruch.

Nblitz

Zitat von: Ratlos am 05. September 2022, 13:47:30
Zitat von: Nblitz am 05. September 2022, 12:10:39Widerspruch unzulässig wäre und sie inerhalb eines Monats vor das Sozialgericht gehen kann.
Damit hat das JC doch seine Meinung explizit vertreten und die heißt ganz einfach: Klage wenn dir was nicht passt.

Eine Klage ist an eine 4 Wochen-Frist gebunden. Innerhalb dieser (ab Zugang des Bescheides) muss die Klage beim SG eingehen.
Eine konkrete Klageberündung kann man erst dann verfassen wenn man den JC-Bescheid mit Begründung kennt. Also lade ihn bitte hoch diesen ablehnenden Bescheid über den angeblich unzulässigen Widerspruch.



[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

TripleH

Das Jobcenter erklärt in seinem Hinweis auf dem Widerspruchsbescheid ganz unten unten, was es mit diesen 50 Euro auf sich hat. Ansonsten müsste sie bei Vollstreckungsversuch mit Vollstreckungsabwehrklage vorgehen. Die Zahlungsaufforderung ist kein Verwaltungsakt und der Widerspruch deshalb unzulässig, wie es das JC schreibt.

Nblitz

Zitat von: TripleH am 05. September 2022, 15:02:54Das Jobcenter erklärt in seinem Hinweis auf dem Widerspruchsbescheid ganz unten unten, was es mit diesen 50 Euro auf sich hat. Ansonsten müsste sie bei Vollstreckungsversuch mit Vollstreckungsabwehrklage vorgehen. Die Zahlungsaufforderung ist kein Verwaltungsakt und der Widerspruch deshalb unzulässig, wie es das JC schreibt.

Die wollen Geld von 2012 haben, schau mal auf der letzten seite von der Ablehnung!

TripleH

Auf der letzten Seite des Widerspruchsbescheides steht: "Die Aufrechnung erfolgte zunächst auf die ältere Forderung, sodass hinsichtlich des Bescheides vom 24. Januar 2022 noch eine Forderung in Höhe von 50,00 Euro zu begleichen ist."


Ratlos

Eine Vollstreckungsgegenklage (auch Abwehrklage genannt) kann hier keinen Erfolg haben.
Ob Verjährung eingetreten ist kann man anhand der bisherigen Schilderung nicht definitiv sagen, lässt sich aber mittels Feststellungsklage vor dem SG prüfen.

Nblitz

Hallo Triple,
das ist es ja, es besteht keine ältere Forderung!

Ratlos

Zitat von: Nblitz am 05. September 2022, 12:10:39ein schreiben vom Inkasso Service bekommen, wonach sie noch eine Restforderung begleichen soll,
Dann soll sie dem JC halt schreiben sie sollen die Forderung begründen und belegen weil nach deinen sorgfältig geführten Unterlagen keine Restforderung aus 2012 besteht