Umfrage zu ÄD Jobcenter Aktenlage oder nicht?

Begonnen von Survas, 07. September 2022, 07:26:02

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Hary

Die Entscheidung ob nach Aktenlage oder nach Begutachtung erfolgt liegt wohl primär daran welche Informationen dem Arzt vorliegen. Wenn jemand eine Erkrankung hat die vermutlich über viele Jahre oder Jahrzehnte sich entwickelt hat, dann liegen genügend Unterlagen der bisherigen Ärzte vor. Wenn das alles schlüssig ist, dann muss er die Person ja nicht mehr sehen. Zumal der Arzt dort praktisch keine anderen Möglichkeiten hat wie ein Hausarzt. Dort existieren keine Geräte mit denen man Diagnosen in Fachbereichen nachprüfen oder ermitteln könnte. Ein persönliches Gespräch macht vor allem dann Sinn, wenn Unterlagen lückenhaft oder nicht plausibel sind. In allen anderen Fällen wird sich der Arzt dort den Ausführungen der Fachärzte anschließen.

Ratlos

Du verwechselst dabei Gutachten mit subjektiver Meinungsäußerung des Begutachters.
Jedenfalls isst der TE mit dem Ergebnis nicht einverstanden - ergo bleibt ihm nur der Angriff oder hinzunehmen was daraus wird.
Eine Widerspruchsmöglichkeit hat er jedenfalls nicht da kein Verwaltungsakt

Fettnäpfchen

Zitat von: Yasha am 08. September 2022, 15:07:37Weil zudem die OK meistens eigene Ärzte nach Anzahl und Güte vorab einkaufen, mit einer eigenen Ausgestaltung und Anforderungen an die Ärzte, nebst garantierter Durchführung der Zuführung einer bestimmten Anzahl von Leistungsempfängern zu sozialmedizinischen und/oder psychologischen Gutachten, in einem bestimmten Zeitraum, der meist in einer eigenen Auftragsvergabe des Jobcenters genau festgelegt ist.
Was sehr oft gemacht wird deswegen aber nicht wirklich korrekt ist. Dafür gibt es eine extra gemachte Vereinbarung zwischen dem Deutschen Landkreistag bzw. Städtetag und der DRV-Bund: s. Anhang

Übrigens gibt es Richter die sich dafür nicht interessieren spreche da aus Eigenerfahrung.

MfG FN


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Yasha

Zitat von: Hary am 08. September 2022, 15:37:11Wenn das alles schlüssig ist, dann muss er die Person ja nicht mehr sehen.

Und die Zielfragestellungen der IFK das nicht extra erfordern.

Zitat von: Hary am 08. September 2022, 15:37:11Dort existieren keine Geräte mit denen man Diagnosen in Fachbereichen nachprüfen oder ermitteln könnte.

Mag sein. Aber es gibt JC, die kaufen ergänzend Maßnahmen zur Ermittlung der Leistungsfähigkeit ein,inkl. Arbeitsmediziner. Und weisen dann den Leistungsbezieher nach Empfehlung ergänzend zu. 

@Fettnäpchen.

Solche Vereinbarungen  des Städtetages ändern an den gesonderten Beauftragungen nur, dass dann in der Einleitung des Auftrages -innerhalb der  vorherigen Auschreibung  - sinngemäß auf den 44a hingewiesen wird. In etwa so:

Ärztlichen Gutachten zur Vorbereitung der Feststellung
der Erwerbsfähigkeit i. S. d. § 8 Abs. 1 SGB II in einem Verfahren nach § 44a Abs. 1 Satz 1
SGB II bzw. bei eingeschränkter Erwerbsfähigkeit ihres Umfang, was sozialmedizinische Begutachtungen betrifft.


PetraL

Zitat von: Survas am 07. September 2022, 07:26:02Was ist eure Erfahrung?

A Aktenlage i.d.R
B Einladung i.d.R
Bei mir war es immer B - bestimmt so 5-6x
Das letzte Mal vor 1 Jahr (Sept. 2021). Wenn ich mich recht erinnere sogar während einem Corona-Lockdown?  :scratch:  :weisnich:

Survas

Ich weiß auch aus erster Hand von zwei Fällen. Einer musste dreimal persönlich erscheinen, bis er dagegen geklagt hat und gewonnen. Der andere hat bereits eine Begutachtung persönlich, wo angemerkt wurde, dass bei einer weiteren Begutachtung, besser davon abzusehen wäre persönlich zu laden, wegen starken Schmerzen des Probanden.
Die einzig angemessene Kröte für die FDP nachdem die Grünen Kohle und Atom zustimmen mussten ist eine Vermögenssteuer und die nicht zu zahm. Diese Krisen sind aktive Umverteilung von unten nach oben mit Sozialdemokraten und Grünen.

Fettnäpfchen

Zitat von: Yasha am 08. September 2022, 16:01:48Solche Vereinbarungen  des Städtetages ändern an den gesonderten Beauftragungen nur, dass dann in der Einleitung des Auftrages -innerhalb der  vorherigen Auschreibung  - sinngemäß auf den 44a hingewiesen wird. In etwa so:
Och da könnte ich dir ganz andere Geschichten erzählen die meine O.-Kommune versucht hat.
Das krasseste war dass ich einen Antrag über das Vermittlungsbudgedt stellen sollte dann hätte es so ausgesehen das ich der Antragsteller bin (stand so drin) und ich hätte sogar die Kosten vorab auslegen sollen und das ganze dann sogar bei einem Arbeitsmediziner der gleich neben einem BfW Sitz seine "Praxis" hat.
Von mir zuhause ca 150 km entfernt als ob in der Nähe nichts wäre.

Das AÄAttest war ja angeblich nicht vorhanden und die damalige SB war nur grottenschlecht und nebenbei unfreundlich und mit Hybris vom feinsten behaftet. Die hat sogar meinen Beistand angemacht nachdem diese nur gesagt hat das sie mal freundlicher sein soll schließlich geht man so nicht mit Mitmenschen um.

MfG FN
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