Guthaben auf dem Girokonto anrechenbar?

Begonnen von fewiheda, 08. September 2022, 10:27:50

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fewiheda

Hallo liebe Forum Freunde  :flag:

Ich habe eine - vielleicht- etwas dumme Frage, finde auch keine vernünftige Antwort im web. es geht um folgendes :
Ich bekomme eine kleine ewu Rente und meine Frau Hartz 4(seit Mitte 2022 ) . Alles soweit gut. Da wir älter sind und alles materielle haben, benötigen wir kaum noch Geld - ausser für den üblichen Bedarf;   somit bleibt immer etwas über, das wir im Laufe der Monate auf dem Girokonto haben liegen lassen, damit wir die mit Sicherheit kommenden Nachzahlungen für Strom etc. bezahlen können .  Darf das irgendwie angerechnet werden, beim nächsten Antrag ? Oder kann man uns da irgendwie einen Strick draus drehen, das da Geld auf dem Konto ist ?  Man soll doch Rücklagen bilden?  Fragen über Fragen...  Bitte um Eure HIlfe

Fettnäpfchen

fewiheda

Zitat von: fewiheda am 08. September 2022, 10:27:50somit bleibt immer etwas über, das wir im Laufe der Monate auf dem Girokonto haben liegen lassen, damit wir die mit Sicherheit kommenden Nachzahlungen für Strom etc. bezahlen können .
Solange das Schonvermögen nicht überschritten wird wird vom JC nichts angerechnet.

Zitat von: fewiheda am 08. September 2022, 10:27:50meine Frau Hartz 4(seit Mitte 2022 )
Das wäre dann 60 000.- laut Coronasonderregelung bei deiner Frau
+ 30 000.- für dich vorausgesetzt das du in der Berechnung auftauchst.
Allerdings wird uU eine Vermögensprüfung bei einem WBA gemacht.
Änderungen des SGB II durch das Sozialschutz-Paket

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

fewiheda

Zitat von: Fettnäpfchen am 08. September 2022, 16:06:07fewiheda

Zitat von: fewiheda am 08. September 2022, 10:27:50somit bleibt immer etwas über, das wir im Laufe der Monate auf dem Girokonto haben liegen lassen, damit wir die mit Sicherheit kommenden Nachzahlungen für Strom etc. bezahlen können .
Solange das Schonvermögen nicht überschritten wird wird vom JC nichts angerechnet.

Zitat von: fewiheda am 08. September 2022, 10:27:50meine Frau Hartz 4(seit Mitte 2022 )
Das wäre dann 60 000.- laut Coronasonderregelung bei deiner Frau
+ 30 000.- für dich vorausgesetzt das du in der Berechnung auftauchst.
Allerdings wird uU eine Vermögensprüfung bei einem WBA gemacht.
Änderungen des SGB II durch das Sozialschutz-Paket

MfG FN
Danke,für die Antwort!!!!!Und zu Vermögensprüfung:  die bekommen ja eh die Kontoauszüge, von uns , mehr ist da nicht , da können die gerne gucken,  es handelt sich ja hier um unter 1000 euro auf dem gemeinsamen Konto. 30.000 möcht ich gern mal haben ;) 

jens123

Natürlich könnt ihr auch ansparen. Zu Nachfragen könnte es kommen, wenn größere Guthabensprünge offensichtlich sind oder zwischen den Anträgen das Guthaben starkt steigt. Das kann ja auch begründbar sein (Auszahlung Versicherung o. ä.). Um sich dumme Fragen zu sparen, könnte man auch einfach mal einen schönen Betrag abheben; ein bisschen Bargeld im Haus ist beruhigend und man muss es keinem auf die Nase binden.

Fettnäpfchen

fewiheda

Zitat von: fewiheda am 08. September 2022, 19:15:56Und zu Vermögensprüfung:  die bekommen ja eh die Kontoauszüge, von uns , mehr ist da nicht , da können die gerne gucken,
Dei einer Vermögensprüfung wird die Anlage VM verlangt.
Die Kontoauszüge auch aber bei denen geht es um Zufluss und evtl. nicht nachvollziehbare Überweisungen, letzteres aus dem Grund das eLB (erwerbsfähige Leistungsberechtigte) unter dem Generalverdacht stehen.

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fewiheda

Zitat von: Fettnäpfchen am 09. September 2022, 16:19:43fewiheda

Zitat von: fewiheda am 08. September 2022, 19:15:56Und zu Vermögensprüfung:  die bekommen ja eh die Kontoauszüge, von uns , mehr ist da nicht , da können die gerne gucken,
Dei einer Vermögensprüfung wird die Anlage VM verlangt.
Die Kontoauszüge auch aber bei denen geht es um Zufluss und evtl. nicht nachvollziehbare Überweisungen, letzteres aus dem Grund das eLB (erwerbsfähige Leistungsberechtigte) unter dem Generalverdacht stehen.

MfG FN
Die  können haben was sie wollen , weil wir nichts haben , wenn man über 25 Jahre krank ist kommt man nicht mehr dazu irgendwas anzuhäufen.Nur paar Euro auf dem Giro eben.  Sollten die vom JC  "doof" spielen geht eh alles zum Anwalt.