Ortsabwesendheit angemeldet, Termin während den Zeitraum bekommen.

Begonnen von hotwert, 10. September 2022, 18:38:41

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180

Zitat von: hotwert am 12. September 2022, 16:55:45Kann ich nicht zufällig einen Auftrag an dem Tag haben?
Kannst du, aber das kann nach hinten losgehen.
Wenn du einen Auftrag hast, wirst du daraus Einnahmen erzielen. Meldest du dem JC nicht zeitnah die Einnahmen aus dem Auftrag, steht ganz schnell der Verdacht im Raum, dass der Auftrag "Schwarzarbeit" war. Dann gibts viel mehr Theater als wegen einem verpassten Termin.

Das JC ist in der Pflicht dir die OAW zu BEWEISEN. Ohne Geständnis (oder Buchungen auf deinem Konto) wird dem JC dies nicht gelingen.

Fettnäpfchen

Zitat von: hotwert am 10. September 2022, 18:38:41Vor ca. einem Monat hab ich eine Gewerbeanmeldung für ein Nebengewerbe ins Jobcenter geschickt,
Wenn das, so wie ich es verstanden habe, ein ZWEITES Gewerbe für dich ist dann hast du halt einen Termin wegen deinem ersten Gewerbe.

Und ob es da ein Besichtigungstermin o.ä. ist da kann man natürlich nichts verdient haben,so wie User Lappa einen Termin auslegt muss es nämlich nicht sein, kommt ja auf das Gewerbe an.

Wenn ja dann einfach eine Terminverschiebung vereinbaren bzw. fordern denn Arbeit geht vor JC Termin.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

hotwert

Zitat von: Fettnäpfchen am 12. September 2022, 17:32:22
Zitat von: hotwert am 10. September 2022, 18:38:41Vor ca. einem Monat hab ich eine Gewerbeanmeldung für ein Nebengewerbe ins Jobcenter geschickt,
Wenn das, so wie ich es verstanden habe, ein ZWEITES Gewerbe für dich ist dann hast du halt einen Termin wegen deinem ersten Gewerbe.

Und ob es da ein Besichtigungstermin o.ä. ist da kann man natürlich nichts verdient haben,so wie User Lappa einen Termin auslegt muss es nämlich nicht sein, kommt ja auf das Gewerbe an.

Wenn ja dann einfach eine Terminverschiebung vereinbaren bzw. fordern denn Arbeit geht vor JC Termin.

MfG FN

Nein, es ist kein zweites Gewerbe. Es ist als Gewerbe für Nebenerweb angemeldet, ich habe aber kein Hauptgewerbe. (Was jetzt da der genaue rechtliche Unterschied ist, weis ich garnicht.)

100€ wären ja anrechnungsfrei, kann schon mal passieren das ich kurzfristig nen Auftrag erhalte.

Naja, vll sollte ich die Kirche einfach im Dorf lassen und den Termin einfach nicht wahrnehmen, ohne sich irgendwas auszudenken.

180

#18
Zitat von: hotwert am 12. September 2022, 18:21:40100€ wären ja anrechnungsfrei, kann schon mal passieren das ich kurzfristig nen Auftrag erhalte.
Die 100€ müssen aber gemeldet werden und die müssen in deinem Jahresabschluss enthalten sein. Und das JC kann sehr tiefe Einblicke in deine "Firma" verlangen. Also dass deine ganzen Kontoauszüge, Abrechnungen usw. offen gelegt werden zur Prüfung......

Und das Finanzamt freut sich dann über Steuern aus den Einnahmen.........

CCR

Zitat von: hotwert am 10. September 2022, 18:38:41Heute kam ein Brief vom JC mit einem Termin der genau während der Ortsabwesendheit ist. Ist noch über zwei Wochen bis zu dem Termin, und so eine früher Terminvergabe ist eigentlich ungewöhnlich, also geh ich davon aus dass das extra so gemacht wurde....
du musst nicht da hin, die Sanktionen sind ausgesetzt.

hotwert

Moin,

Ich hatte zu dem Termin während der Ortsabwesendheit eine Krankenmeldung reingeschickt. Letzte Woche kam dann direkt ein gelber Brief, mit einem Termin heute. Und angeblich hätte ich einen Termin am 4.10. nicht wahrgenommen. Von diesem kam aber keine Einladung.
Passieren wird wohl nichts, aber das ist doch auch wieder so eine Masche von denen? Ist jetzt schon das zweite Mal dieses Jahr das eine Einladung nicht kam, und direkt ein gelber Brief indem mir ein Versäumnis vorgeworfen wird. Und ehrlich gesasgt geht eigentlich sehr selten mal ein Brief bei der Post verloren...

Wie auch immer, ich warte eigentlich nur noch auf den EM-Rentenbescheid, dann hab ich den Verein endlich los.

Ottokar

Zitat von: hotwert am 11. Oktober 2022, 09:20:16angeblich hätte ich einen Termin am 4.10. nicht wahrgenommen. Von diesem kam aber keine Einladung.
Ist das nur eine Anmerkung, oder eine Aufforderung zur Stellungnahme?
Eine Aufforderung zur Stellungnahme sollte man nie unbeantwortet lassen. In diesem Fall würde ich dem JC mitteilen, das ich keine Einladung mit Meldedatum 04.10.2022 erhalten habe.
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hotwert

Zitat von: Ottokar am 11. Oktober 2022, 11:02:12
Zitat von: hotwert am 11. Oktober 2022, 09:20:16angeblich hätte ich einen Termin am 4.10. nicht wahrgenommen. Von diesem kam aber keine Einladung.
Ist das nur eine Anmerkung, oder eine Aufforderung zur Stellungnahme?
Eine Aufforderung zur Stellungnahme sollte man nie unbeantwortet lassen. In diesem Fall würde ich dem JC mitteilen, das ich keine Einladung mit Meldedatum 04.10.2022 erhalten habe.

Es war eine Aufforderung zur Stellungnahme. Ich hab schon Stellung bezogen das der Brief nicht kam.

Fred

Ich kann auf Anhieb 3 Rumänen aufzählen, die seit Monaten ortsabwesend sind, aber fleißig ALG2 beziehen. Eine davon ist sogar in ihrer Eigentumswohnung in Rumänien. 4 Wochen in Deutschland und dann wieder monatelang in Rumänien. Ihre Verwandten/Bekannten versorgen sie in der Zeit mit deutscher Post. Und das Spiel treibt sie schon seit 1,5 Jahren.

Bitte nicht falsch verstehen, ich bin 100% für die EU. Aber unser Sozialsystem wird von gewissen Leuten ausgenutzt.

Für solche "Mitbürger" würde ich wieder die wöchentliche persönliche Meldung beim Jobcenter einführen.

Artikel 19. Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

hotwert

Hallo,
Ich schreib jetzt einfach nochmal in diesem Thread, da ich keinen neuen aufmachen möchte.

Heute kam der Bescheid der Erwerbsminderungsrente.
Ist Befristet bis Ende 23, und beträgt abzüglich der Krankenkasse usw. ca. 1000€ im Monat.
Auf dem Bescheid steht: "Rente wegen voller Erwerbsminderung".
Und dann ist zusätzlich noch der Berechnungsbogen, also 2019 waren is ca. 920€ im Monat, und wurde dann im Laufe der Jahre immer weder erhöht.

Was muss ich dem Jobcenter den davon geben? Brauchen die alles?

Fettnäpfchen

hotwert

Zitat von: hotwert am 02. November 2022, 11:42:05Heute kam der Bescheid der Erwerbsminderungsrente.
Genau diesen Bescheid lässt du über eine VÄM dem JC zukommen.

MfG FN
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Kein Bittsteller

Zitat von: hotwert am 02. November 2022, 11:42:05Hallo,
Ich schreib jetzt einfach nochmal in diesem Thread, da ich keinen neuen aufmachen möchte.

Heute kam der Bescheid der Erwerbsminderungsrente.
Ist Befristet bis Ende 23, und beträgt abzüglich der Krankenkasse usw. ca. 1000€ im Monat.
Auf dem Bescheid steht: "Rente wegen voller Erwerbsminderung".
Und dann ist zusätzlich noch der Berechnungsbogen, also 2019 waren is ca. 920€ im Monat, und wurde dann im Laufe der Jahre immer weder erhöht.

Was muss ich dem Jobcenter den davon geben? Brauchen die alles?

Erwerbsminderungsrente wird üblicherweise rückwirkend gezahlt. (ab Antrag)
Damit hätte sich deine Geschichte Ortsabwesenheit & Jobcenter schon mal erledigt.  :grins:
Reich das Schreiben möglichst online ein dann ist es auf jeden Fall im JC.
Es wird dann ein Änderungsbescheid erstellt in dem du erstmal raus aus dem Bezug bist.
Und bis Ende 2023 brauchst du dir auch keine Erlaubnis mehr für eine Ortsabwesenheit einzuholen.

hotwert

Zitat von: Kein Bittsteller am 02. November 2022, 16:17:08
Zitat von: hotwert am 02. November 2022, 11:42:05Hallo,
Ich schreib jetzt einfach nochmal in diesem Thread, da ich keinen neuen aufmachen möchte.

Heute kam der Bescheid der Erwerbsminderungsrente.
Ist Befristet bis Ende 23, und beträgt abzüglich der Krankenkasse usw. ca. 1000€ im Monat.
Auf dem Bescheid steht: "Rente wegen voller Erwerbsminderung".
Und dann ist zusätzlich noch der Berechnungsbogen, also 2019 waren is ca. 920€ im Monat, und wurde dann im Laufe der Jahre immer weder erhöht.

Was muss ich dem Jobcenter den davon geben? Brauchen die alles?

Erwerbsminderungsrente wird üblicherweise rückwirkend gezahlt. (ab Antrag)
Damit hätte sich deine Geschichte Ortsabwesenheit & Jobcenter schon mal erledigt.  :grins:
Reich das Schreiben möglichst online ein dann ist es auf jeden Fall im JC.
Es wird dann ein Änderungsbescheid erstellt in dem du erstmal raus aus dem Bezug bist.
Und bis Ende 2023 brauchst du dir auch keine Erlaubnis mehr für eine Ortsabwesenheit einzuholen.

Ja, zum Glück bin ich die erstmal los. Die hätten jetzt angefangen mich zu ärgern. Dem wäre ich zwar durch das Forum und Anwalt etc. gewappnet, aber es lebt sich eben doch ruhiger wenn man damit nichts am Hut hat.

Ich frag mich nur, die erste Rente wird ab 1.12 gezahlt, immer am Ende des Monats. Die erste Rentenzahlung wäre also wohl um den 30.12.
Das Jobcenter überweist ja immer im voraus, kann ich jetzt davon ausgehen dass Ende November schon nichts mehr überwiesen wird? Irgendwie fehlt mir dann ja erstmal das Geld...

Fettnäpfchen

hotwert

Zitat von: hotwert am 02. November 2022, 17:19:31Das Jobcenter überweist ja immer im voraus, kann ich jetzt davon ausgehen dass Ende November schon nichts mehr überwiesen wird? Irgendwie fehlt mir dann ja erstmal das Geld...
Jeep darauf wird es hinauslaufen.
Du kannst ja zeitgleich mit der VÄM gleich einen Darlehensantrag für diesen Monat stellen.
Was das JC macht ist fraglich denn wenn du rückwirkend Rente bekommst, was nicht so ersichtlich ist, dann werden die auch die gezahlten Leistungen bis dahin zurückfordern.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Kein Bittsteller

Zitat von: hotwert am 02. November 2022, 17:19:31
Zitat von: Kein Bittsteller am 02. November 2022, 16:17:08
Zitat von: hotwert am 02. November 2022, 11:42:05Hallo,
Ich schreib jetzt einfach nochmal in diesem Thread, da ich keinen neuen aufmachen möchte.

Heute kam der Bescheid der Erwerbsminderungsrente.
Ist Befristet bis Ende 23, und beträgt abzüglich der Krankenkasse usw. ca. 1000€ im Monat.
Auf dem Bescheid steht: "Rente wegen voller Erwerbsminderung".
Und dann ist zusätzlich noch der Berechnungsbogen, also 2019 waren is ca. 920€ im Monat, und wurde dann im Laufe der Jahre immer weder erhöht.

Was muss ich dem Jobcenter den davon geben? Brauchen die alles?

Erwerbsminderungsrente wird üblicherweise rückwirkend gezahlt. (ab Antrag)
Damit hätte sich deine Geschichte Ortsabwesenheit & Jobcenter schon mal erledigt.  :grins:
Reich das Schreiben möglichst online ein dann ist es auf jeden Fall im JC.
Es wird dann ein Änderungsbescheid erstellt in dem du erstmal raus aus dem Bezug bist.
Und bis Ende 2023 brauchst du dir auch keine Erlaubnis mehr für eine Ortsabwesenheit einzuholen.

Ja, zum Glück bin ich die erstmal los. Die hätten jetzt angefangen mich zu ärgern. Dem wäre ich zwar durch das Forum und Anwalt etc. gewappnet, aber es lebt sich eben doch ruhiger wenn man damit nichts am Hut hat.

Ich frag mich nur, die erste Rente wird ab 1.12 gezahlt, immer am Ende des Monats. Die erste Rentenzahlung wäre also wohl um den 30.12.
Das Jobcenter überweist ja immer im voraus, kann ich jetzt davon ausgehen dass Ende November schon nichts mehr überwiesen wird? Irgendwie fehlt mir dann ja erstmal das Geld...

Richtig, die erste Rentenzahlung wird Ende Dezember bei dir eingehen. Aber kein ALG II Ende November.
Wenn du die Lücke verkraften kannst ist gut, ansonsten eben einen Antrag beim JC auf Gewährung eines Darlehns aufgrund der Zahlungslücke stellen.
Du bekommst eh noch ein Schreiben der DRV wo deine Ansprüche seit Antragstellung aufgelistet sind.
In diesem Schreiben steht dann auch drin das mit anderen Stellen (Krankenkasse, JC usw. noch verrechnet wird)
Aber erstmal Glückwunsch dass du bis Ende 2023 Ruhe hast  :smile: