Ortsabwesendheit angemeldet, Termin während den Zeitraum bekommen.

Begonnen von hotwert, 10. September 2022, 18:38:41

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

hotwert

Hallo,

Ich hab mal wieder ein Problem mit dem JC.
Vor ca. einem Monat hab ich eine Gewerbeanmeldung für ein Nebengewerbe ins Jobcenter geschickt, Gewerbe gültig ab 15.9. In dem Brief hab ich auch eine Ortsabwesendheit für die letzte Septemberwoche angekündigt. Das ich da Ortsabwesend bin weis ich seit Mai, hab es aber erst so spät beantragt, hätte ich sicher besser machen können.

Anlage EKS kam bereits vor ein oder zwei Wochen und wurde von mir noch nicht zurückgeschickt, frist ist bis 15.9. In dem Schreiben das zeitgleich mit der EKS kam wurde nicht auf die beantragte Ortsabwesendheit eingegangen.

Heute kam ein Brief vom JC mit einem Termin der genau während der Ortsabwesendheit ist. Ist noch über zwei Wochen bis zu dem Termin, und so eine früher Terminvergabe ist eigentlich ungewöhnlich, also geh ich davon aus dass das extra so gemacht wurde....

Was kann ich machen? Eine Verzichtserklärung für die Zeit stellen? Alternativ kann ich natürlich einfach nicht hingehen, gibt ja keine Sanktion, dann würde man mir vermutlich sowieso unterstellen das ich die ganze Woche nicht da war, da ich ich ja die Abwesendheit beantragt hatte.

Ich würde da jetzt am Montag anrufen und auf meinen Ortsabwesendheitsantrag hinweisen, mit der Hoffung das es vll doch nur übersehen wurde. Aber ich denke dann wäre es evtl. unklug für die Woche eine Krankenmeldung zu schicken oder einfach nicht zu kommen.

180

Mal wieder die totale Willkür und Schikane.

Das Problem ist, dass bei der Ortsabwesenheit die "Mitteilung" nicht ausreicht, sondern es ein Antrag ist und der SB mehr oder willkürlich zustimmen oder ablehnen kann.
In deinem Fall kann der SB einfach behaupten, dass wegen der Selbstständigkeit noch Dinge ganz dringend persönlich besprochen werden müssen.

Gibt 2 sinnvolle Optionen:
1. Es offiziell versuchen: Nochmal wegen dem Antrag auf OAW nachfragen.
2. Termin ignorieren (10% Sanktion gibt es erst ab dem 2. Termin) und hinterher die OAW leugnen. So lange es keine Beweise auf deinen Kontoauszügen gibt und du nichts gestehst hat das JC keine Chance dir etwas nachzuweisen. Und das JC ist in der Beweispflicht, wenn es dir etwas unterstellt.


hotwert

Zitat von: lappa am 10. September 2022, 18:43:49Mal wieder die totale Willkür und Schikane.

Das Problem ist, dass bei der Ortsabwesenheit die "Mitteilung" nicht ausreicht, sondern es ein Antrag ist und der SB mehr oder willkürlich zustimmen oder ablehnen kann.
In deinem Fall kann der SB einfach behaupten, dass wegen der Selbstständigkeit noch Dinge ganz dringend persönlich besprochen werden müssen.

Gibt 2 sinnvolle Optionen:
1. Es offiziell versuchen: Nochmal wegen dem Antrag auf OAW nachfragen.
2. Termin ignorieren (10% Sanktion gibt es erst ab dem 2. Termin) und hinterher die OAW leugnen. So lange es keine Beweise auf deinen Kontoauszügen gibt und du nichts gestehst hat das JC keine Chance dir etwas nachzuweisen. Und das JC ist in der Beweispflicht, wenn es dir etwas unterstellt.



Man hätte ja einfach einen Termin in der Woche davor vergeben können, ist ja wirklich noch genug Zeit.
Einfach nicht hingehen ist natürlich eine Option die ich in betracht ziehe, aber dann werde ich vermutlich sämtliche Briefe als Einwurfeinschreiben bekommen, und muss mich irgendwie trotzdem erklären, worauf ich keinen Bock habe.

Ich würde auch für die Woche auf Geld verzichten und die Krankenkasse selbst zahlen, die Ortsabwesendheit ist mir definitiv wichtiger. Ist das denn so einfach möglich?

Harald53

Zitat von: lappa am 10. September 2022, 18:43:49Gibt 2 sinnvolle Optionen:
1. Es offiziell versuchen: Nochmal wegen dem Antrag auf OAW nachfragen.
2. Termin ignorieren (10% Sanktion gibt es erst ab dem 2. Termin) und hinterher die OAW leugnen. So lange es keine Beweise auf deinen Kontoauszügen gibt und du nichts gestehst hat das JC keine Chance dir etwas nachzuweisen. Und das JC ist in der Beweispflicht, wenn es dir etwas unterstellt.

Würde hier ebenfalls zu 2. tendieren.
Gerade wegen dieser dreistigkeit einen genau dann einzuladen wenn man Ortsabwesenheit beantragt (und da bist du nicht der einzige bei dem das so gemacht wird)

Und ob du zukünftg alle Briefe per Einschreiben bekommst kann dir doch
1. egal sein, da du es ja nicht zahlen musst und
2. wird das JC das nicht lange durchhalten (aufgrund der Kosten)

So eine Phase gab es bei mir auch mal bei einem SB der meinte mir immer alles per Postzustellungsurkunde zu schicken.(Und da gabs im Prinzip nicht mal nen anlass dazu)

Lange hat er das nicht durchgehalten dann kam wieder alles per normaler Post. :grins:

180

Zitat von: hotwert am 10. September 2022, 18:49:02Einfach nicht hingehen ist natürlich eine Option die ich in betracht ziehe, aber dann werde ich vermutlich sämtliche Briefe als Einwurfeinschreiben bekommen, und muss mich irgendwie trotzdem erklären, worauf ich keinen Bock habe.
Du kannst doch auch dem SB ins Gesicht sagen (nur mündlich und ohne Zeugen): "Den Termin habe ich absichtlich nicht wahrgenommen. Durch das Sanktionsmoratorium können Sie mich erst ab dem 2. verpassten Termin sanktionieren."
Gibt keinen Grund zu behaupten, dass du die Einladung nicht erhalten hast.

Wenn der SB dann den 2. verpassten Termin provozieren will, kannst du mit ihm spielen. Er wird dir häufig Einladungen schicken und du wirst auch immer brav zu den Terminen erscheinen. Aber jedes Mal mit zig Fragen rund ums SGB - dann werden aus jedem Termin 30-90 Minuten Beratungspflicht/Fragen beantworten durch den SB. So lange, bis er keine Lust mehr hat und dir keine Einladung mehr schickt.  :cool:






hotwert

Also funktioniert es wenn ich am Montag anrufe, und sich der Termin nicht verschieben lässt, das ich in dem Zeitraum auf eine Leistung des Jobcenters verzichten kann, oder gibts da wieder Probleme, oder irgendwelche Gesetze die mich zu dem Termin verpflichten würden? Ich mein, sonst könnte ja jeder zu einem Termin auf die Zahlung für den einen Tag verzichten um auf eine Sanktion zu umgehen. (Ja ich weis, mittlerweile gibts eh keine Sanktion, oder maximal 10% beim zweiten Verstoß)

Ich möchte nur nicht die Woche auf die Leistung verzichten, und dann trotzdem einen Meldeverstoß begehen. Dann lieber Geld bekommen und den Meldeverstoß begehen.

Ich finde das auch wirklich eine Frechheit vom JC mir in der Zeit einen Termin zu vergeben, obwohl vorher oder danach auch Zeit wäre. Ich hab auch sonst nie einen Meldeverstoß begangen und hatte dieses Jahr nur einmal im Mai eine Woche Ortsabwesendheit gemeldet. Also ehrlich gesagt fühl ich mich da verarscht, und hab auch kein schlechtes Gewissen.

Hary

Rufe erst einmal an oder besser Scheibe eine Mail. Teile noch mal für genehmigte Abwesenheit mit und bitte um eine Verschiebung. Es kann durchaus sein dass z.B der SB wechselt und dieser nur einen ersten Termin verschickt hat oder dein SB einfach nicht geschaut hat. Das muss also nicht unbedingt böse Absicht sein.

Ottokar

Antrag auf OA ignorieren und stattdessen einen Termin mit wochenlangem Vorlauf, der genau in die beantragte OA fällt?
Das ist ganz klar Absicht und kein "Versehen", außerdem kein Einzelfall.
Hier versucht man über die Einladung eine ungenehmigte OA zu belegen um Geld einzusparen, und konstruiert gleichzeitig einen Grund für die Nichtbewilligung der OA ("Sie haben ja am ... einen Termin, müssen also erreichbar sein.").
Egal was du jetzt gegenüber dem JC unternimmst, es wird zu deinem Nachteil ausgelegt.
Man will dich dran kriegen und wird dir, wenn du nicht zu dem Termin erscheinst, unterstellen, dass du unerlaubt OA warst.
Das kannst du imho nur vermeiden, indem du gegenüber dem JC hier gar nicht reagierst.
Dann kannst du einer solchen Unterstellung entgegenhalten, dass die OA ja nicht genehmigt wurde, du also auch nicht abwesend warst, und du aus Wut darüber den Termin nicht wargenommen hast, da dies nicht sanktioniert werden darf.
Noch besser wäre es, wenn du zusätzlich für den Zeitraum der beantragten OA irgendeinen Beleg vorweisen kannst, der deine Anwesenheit vor Ort belegt, z.B. einen Kassenbeleg über einen Einkauf.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


hotwert

In dem Brief in dem ich die OA beantragt hatte, waren Details zu meiner Selbstständigkeit, sowie der Gewerbeschein, also kam der Brief wohl zur Leistungsabteilung.
Wäre schon irgendwie denkbar das mein SB den übersehen hat.

Allerdings bekam ich noch nie einen Termin mit so langer Vorlaufzeit, und dann auch noch genau in dem Zeitraum in dem ich OA beantragt hatte, also ich glaube da ehrlich gesagt nicht an ein Versehen. Es deutet alles auf reine Willkür hin.
Ich frag mich gerade ob es Sinn macht da überhaupt am Montag anzurufen, dann wird man mir erst Recht unterstellen das ich OA war, wenn ich den Termin dann nicht wahrnehme.

Wie kann ich den sicher nachweisen das ich Ortsanwesend war? Eine Kartenzahlung im Landkreis des Jobcenters? Steht ja dann auf dem Kontoauszug Rewe in xy-stadt.

Ottokar

Zitat von: hotwert am 11. September 2022, 11:06:03Ich frag mich gerade ob es Sinn macht da überhaupt am Montag anzurufen, dann wird man mir erst Recht unterstellen das ich OA war, wenn ich den Termin dann nicht wahrnehme.
Genau das meine ich.

Ich erinnere mich an einen ähnlichen Fall, der sogar vor Gericht landete.
Das Gericht stellte zwar fest, dass das JC die ungenehmigte OA durch sein Verhalten provoziert hatte, da der Betroffene jedoch zugegeben hatte, das er tatsächlich ungenehmigt ortsabwesend war, spielte es keine Rolle mehr, ob das JC der OA zu Unrecht nicht zugestimmt hatte.
Bei einer ungenehmigten OA handelt es sich lediglich um eine Ordnungswidrigkeit (§ 63 Abs. 1 Nr. 7 SGB II) und die Verleitung zu einer solchen ist keine strafbare Handlung.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Hary

Ist deine Abwesenheit begründet durch dein Gewerbe? Wenn du abwesend bist um deiner Tätigkeit nachzugehen und so deine Bedürftigkeit verringerst, dann ist das ja ohnehin keine Abwesenheit in diesem Sinne und ein wichtiger Grund zum absagen des Termins ist das dann auch. Jemand der Aufstockt und auf Montage muss, der muss sich ja auch nicht abmelden oder zur Arbeitszeit melden.

hotwert

Zitat von: Hary am 11. September 2022, 13:20:36Ist deine Abwesenheit begründet durch dein Gewerbe? Wenn du abwesend bist um deiner Tätigkeit nachzugehen und so deine Bedürftigkeit verringerst, dann ist das ja ohnehin keine Abwesenheit in diesem Sinne und ein wichtiger Grund zum absagen des Termins ist das dann auch. Jemand der Aufstockt und auf Montage muss, der muss sich ja auch nicht abmelden oder zur Arbeitszeit melden.

Nein leider nicht. Leider hab ich noch nichtmal eine Steuernummer bekommen und kann im Moment garnichts machen.

Der SB war ja eigentlich auch nicht so verkehrt, bis jetzt hat man mich weitgehenst in Ruhe gelassen. Deshalb versteh ich das Verhalten auch nicht, sowas muss doch echt nicht sein. Als ob da kein Termin nächste Woche frei wäre...

Allerdings ist der der Termin erst Ende der Woche, wenn die schlau gewesen wären hätten sie mich an einem Montag geladen, und dann, wenn ich nicht komme,  per Einwurf Einschreiben nochmal am Freitag. Dann hätte man gleich zwei Termine während einer beantragten OA.

180

Zitat von: hotwert am 11. September 2022, 11:06:03Wie kann ich den sicher nachweisen das ich Ortsanwesend war? Eine Kartenzahlung im Landkreis des Jobcenters? Steht ja dann auf dem Kontoauszug Rewe in xy-stadt.
Du musst nichts beweisen. Es reicht, wenn du behauptest, dass du nicht ortsabwesend warst. Es ist alleine das Problem vom JC dir die OAW nachzuweisen.
Wenn du jemand in deiner Stadt kennst, kannst du den bitten in der Woche ein paar Lebensmittel zu kaufen und mit Bargeld zu bezahlen. Diesen Kassenbon reichst du dann beim JC ein, um zu beweisen, dass du nicht ortsabwesend warst. Schon hast du ein Beweismittel für deine Ortsanwensenheit (ist schließlich deine freie Entscheidung ob du mit Karte oder Bargeld zahlst). ;)

Wichtig ist nur, dass es keine Beweise für eine OAW gibt. Das wären Dinge wie Abbuchungen/Zahlungen an Fluggesellschaften, Hotels, usw. usf. oder eine EC-Karten Nutzung weiter entfernt. Also unbedingt ausreichend Bargeld mitnehmen für die Reise. ;)

Das wichtigste ist: NIEMALS etwas zugeben/gestehen bzgl. OAW: Egal was der SB vom JC für Lügenmärchen erzählt!




Fettnäpfchen

hotwert

Zitat von: Hary am 11. September 2022, 13:20:36Ist deine Abwesenheit begründet durch dein Gewerbe?
Zitat von: hotwert am 11. September 2022, 13:50:26Nein leider nicht.
Schade denn das war mein erster Gedanke.

Aber den Tip
Zitat von: lappa am 11. September 2022, 13:54:32Wenn du jemand in deiner Stadt kennst, kannst du den bitten in der Woche ein paar Lebensmittel zu kaufen und mit Bargeld zu bezahlen. Diesen Kassenbon reichst du dann beim JC ein, um zu beweisen, dass du nicht ortsabwesend warst. Schon hast du ein Beweismittel für deine Ortsanwensenheit (ist schließlich deine freie Entscheidung ob du mit Karte oder Bargeld zahlst). ;)
in der Form kannst du vergessen.
Kassenzettel liegen zu Hauf irgendwo rum. Wenn dann muss der Einkäufer schon mit deiner Karte bezahlen. Und dann kann man auch nur hoffen das es spätestens ein Richter akzeptiert.

Zitat von: Ottokar am 11. September 2022, 10:24:53Das kannst du imho nur vermeiden, indem du gegenüber dem JC hier gar nicht reagierst.Dann kannst du einer solchen Unterstellung entgegenhalten, dass die OA ja nicht genehmigt wurde, du also auch nicht abwesend warst, und du aus Wut darüber den Termin nicht wargenommen hast, da dies nicht sanktioniert werden darf.
Noch besser wäre es, wenn du zusätzlich für den Zeitraum der beantragten OA irgendeinen Beleg vorweisen kannst, der deine Anwesenheit vor Ort belegt, z.B. einen Kassenbeleg über einen Einkauf.
sehe ich genauso wie Ottokar. Alles andere ist ein Hochrisiko und kostet.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

hotwert

Gerade kam der Brief vom Finanzamt mit der Steuernummer für die Gewinnermittlung.

Kann ich nicht zufällig einen Auftrag an dem Tag haben?