Wie wir die mögliche Nebenkostenübernahme berechnet?

Begonnen von PaulHilft, 12. September 2022, 17:48:20

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

PaulHilft

Hallo,

der Ort hat eine KDU von 600,00€ warm.
Der ALG2 Empfänger A hat einen Mietvertrag mit 599,99€ warm.
Der ALG2 Empfänger B hat einen Mietvertrag mit 600,01€ warm.
Bei sollen nun 600,00€ Nachzahlen.

Regelfall ist, dass A sofort die vollen 600€ erhält und eventuell darauf hingewiesen wird, umzuziehen oder die Kosten zu senken. B würde eine Ablehnung bekommen. Das ist doch ungerecht.

Wer entscheidet eigentlich, wie hoch die Nebenkosten sein dürfen? Ich hab etwas von zwei Monatsmieten gelesen. So, dass ein Umzug teurer ist. Dann würde man die Kosten übernehmen.

Was denkt ihr?


Fettnäpfchen

PaulHilft

Das passt hinten und vorne nicht zusammen
Miete ist das eine
NK sind das andere
und eine Nachzahlung für Miete ist nicht
und eine Nachzahlung für NK sind für beide zu übernehmen bei dem mit dem 1 Cent kommt es darauf an was die Vorgeschichte ist und dann könnte es uU eine prozentuale Übernahme geben.

Überlege noch mal und frage nochmal wenn man das neu geschriebene verstehen kann
ODER
Zitat von: PaulHilft am 12. September 2022, 17:48:20Regelfall ist, dass A sofort die vollen 600€ erhält und eventuell darauf hingewiesen wird, umzuziehen oder die Kosten zu senken. B würde eine Ablehnung bekommen. Das ist doch ungerecht.
Beide würden die, wenn es NK sind, bekommen.
Beide würden eine Kostensenkungsaufforderung bekommen, da die NK Abzahlung angehoben werden würde.

Kein guter Stoff für ein Video da es fast immer um Einzelfallentscheidungen geht, wenn es natürlich nur um Aufrufe geht dann hast wenigstens du etwas davon.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

PaulHilft

Hallo Fettnäpfchen,

bei uns in Oldenburg wird es seit 5 Jahren so gehandhabt. Wenn die Nebenkostennachzahlung unter den Aufwand eines Umzugs liegt, werden diese übernommen. Damit meine ich folgendes: Wenn eine Kostensenkungsaufforderung kommt, müssten die Mittel dafür, doppelte Miete, neue Kaution, Renovierung, Umzugskartons, Helfer, etc vom Amt übernommen werden. (in meinen Fällen geht es um eingeschränkt Leistungsfähige (3-6) oder nicht Leistungsfähige. ( unter 3 Std.))

Da dass Amt nun sagt, naja, wir könne nun die 600€ nachzahlen, weil diese weniger sind als dass wir den Umzug bezahlen. Dass ist günstiger.

Bei uns wird das so gehandhabt. Ich hab selber die Bescheide meiner Freunde.

Deswegen frage ich. Es kommt nicht immer eine Kostensenkungsaufforderung. Nur wenn diese Verhältnismäßig ist. Wenn du 1€ über die Kau bist, senden die euch doch nicht eine Kostensenkungsaufforderung, oder? Vor allem wenn die den Umzug bezahlen müssen.

Was sagt ihr dazu?
Danke, dass ihr mein Anliegen ernst nehmt. Ich mein das auch ernst. Mir geht es nicht um Klicks. Ich mach da in den Videos nur mein Ding. Und verzichte auf vieles was Klick bringt.

Fettnäpfchen

PaulHilft

Zitat von: PaulHilft am 17. September 2022, 22:36:19(in meinen Fällen geht es um eingeschränkt Leistungsfähige (3-6) oder nicht Leistungsfähige. ( unter 3 Std.))
Es dürfte egal sein ob SGB 2 oder 12 die Umzugsregelungen gelten für beide gleich, zumindest weiß ich nichts anderes.

Zitat von: PaulHilft am 17. September 2022, 22:36:19Da dass Amt nun sagt, naja, wir könne nun die 600€ nachzahlen, weil diese weniger sind als dass wir den Umzug bezahlen. Dass ist günstiger.
Das dürfte unter die vom JC vorzunehmende Wirtschaftlichkeitprüfung fallen und wäre somit eine korrekte Vorgehensweise vom JC. Ist nicht selbstverständlich.

Zitat von: PaulHilft am 17. September 2022, 22:36:19Wenn du 1€ über die Kau bist, senden die euch doch nicht eine Kostensenkungsaufforderung, oder? Vor allem wenn die den Umzug bezahlen müssen.
Nun da werden die eLB einiger JC nicht wirklich aufgeklärt und allein gelassen. Und diese erzählen dem eLB auch nicht dass das JC die Umzugskosten übernehmen muss.
So wie vieles andere auch verschwiegen wird.

Was es machen müsste wenn man die Beratung/Aufklärung vornehmen würde steht in keinem Verhältnis zu dem was einem mitgeteilt wird, also zumindest hier im Forum was ja naturgemäß auch logisch ist.

Lies dir mal das "Formblatt zur Wohnungssuche" durch da ist eigentlich alles aufgeführt. Dauer zwei Minuten oder so.
Dann erkennst du vllt. das vieles davon vom JC dem Kunden nicht gesagt wird.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

PaulHilft

Hallo Fettnäpfchen,

nach deiner Erklärung, kommen wir doch wieder zu meiner Frage. Und genau wegen dieser "Wirtschaftlichkeitsprüfung" wird der der 0,01 € drüber leiht doch deutlich benachteiligt. Und kann seine Wohnung verlieren.

Hary

Zitat von: PaulHilft am 28. September 2022, 00:25:18Hallo Fettnäpfchen,

nach deiner Erklärung, kommen wir doch wieder zu meiner Frage. Und genau wegen dieser "Wirtschaftlichkeitsprüfung" wird der der 0,01 € drüber leiht doch deutlich benachteiligt. Und kann seine Wohnung verlieren.

Gesetze, Recht und Jura sind so ausgelegt das jeder Fall gleich behandelt wird. Also derjenige der 1 Cent zu viele Kosten verursacht darf nicht schlechter oder besser behandelt werden wie einer der 1000 Euro zu hohe Kosten verursacht. Andernfalls wäre der Grundsatz der Gleichbehandlung nicht mehr da und man könnte sich Gesetze und Regeln sparen wenn es jeder so macht wie er möchte.

Du darf nicht Recht und Moral nebeneinander stellen. Nicht alles was rechtens ist, ist moralisch und nicht als es moralisch richtig ist, ist auch rechtlich in Ordnung.

Fettnäpfchen

Zitat von: PaulHilft am 28. September 2022, 00:25:18Und genau wegen dieser "Wirtschaftlichkeitsprüfung" wird der der 0,01 € drüber leiht doch deutlich benachteiligt. Und kann seine Wohnung verlieren.
Nein denn er kann das selbe machen wie der der einen Cent darunter liegt und eine Kostensenkungsaufforderung bekommt weil die Gesamtangemessenheit aus Sicht des JC überschritten ist.

Bei deinem Fall handelt es sich um EIN JC das sich den Aufwand spart andere JC versenden einfach eine Kostensenkunksaufforderung und warten ab was passiert.... und wie die dann reagieren liegt am JC/SB den internen Anweisungen und natürlich auch am eLB.

Zitat von: PaulHilft am 12. September 2022, 17:48:20der Ort hat eine KDU von 600,00€ warm.
Der ALG2 Empfänger A hat einen Mietvertrag mit 599,99€ warm.
Der ALG2 Empfänger B hat einen Mietvertrag mit 600,01€ warm.
Bei sollen nun 600,00€ Nachzahlen.
Durch die Nachforderung liegen beide über der Gesamtangemessenheit da die HK im Muster angegeben ist.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.