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Ablehungsbescheid

Begonnen von Kette, 13. September 2022, 16:23:00

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Kette

Hallo, ich bin 22 Jahre alt und Wohne bei meiner Berufstätigen Mutter.

Mir wurde ein Studium Platz verwehrt so dass ich jetzt Arbeitslos bin.
Ich erhalte kein Kindergeld und auch kein Bafög. Gibt es eine Einkommensgrenze wo ALGII abgelehnt werden darf? Ablehungsbescheid Begründung heißt es: Das ich mein Lebensunterhalt selbst bestreiten kann. In der Berechnung wird auch Kindergeld angerechnet was ich aber nicht erhalte. Und meine Mutter verdient zu wenig, habe heute Einspruch eingelegt kann mir wer sagen ob ich überhaupt berechtigt bin? Vielen Dank

Yavanna

War bei der Ablehnung ein Berechnungsbogen dabei? Was für Einkommen wird denn herangezogen,  dass der Lebensunterhalt gesichert werden kann?
Haben deine Mutter und du zusammen den Antrag gestellt?
Kindergeld kann deine Mutter beantragen,  wenn du ausbildungssuchend gemeldet bist

ichbrauchgeld

Wenn ihr ein Haushalt seid dann seid ihr auch eine Bedarfsgemeinschaft und das Einkommen der Mutter wird hinzugenommen, daher wird ihr verdienst über Hartz4 liegen.

Yavanna

Zitat von: ichbrauchgeld am 13. September 2022, 16:40:49... und das Einkommen der Mutter wird hinzugenommen, daher wird ihr verdienst über Hartz4 liegen.

Die TE schreibt

Zitat von: Kette am 13. September 2022, 16:23:00...Und meine Mutter verdient zu wenig,...

Daher habe ich nach dem Einkommen gefragt, dass vom Jobcenter angesetzt wurde. Dafür braucht man den Berechnungsbogen,  der einer Ablehnung wegen Einkommens beiliegen sollte.

ichbrauchgeld

Das Jobcenter wird schon wissen , was es tut. Wird halt so ne typische Situation sein mit das man 50 Euro drüber liegt.. am besten versuchs Mal mit Wohngeld, vorallem dann ab Januar 2023 wenn's Reformiert wird

Yavanna

Zitat von: ichbrauchgeld am 13. September 2022, 17:03:30Das Jobcenter wird schon wissen , was es tut.

Genau, weil die SB im Jobcenter niemals Fehler machen  :lachen:  :ironie:

ichbrauchgeld

Zitat von: Yavanna am 13. September 2022, 17:06:06
Zitat von: ichbrauchgeld am 13. September 2022, 17:03:30Das Jobcenter wird schon wissen , was es tut.

Genau, weil die SB im Jobcenter niemals Fehler machen  :lachen:  :ironie:

na dann einfach widerspruch einlegen und nochmals berechnen lassen von der widerspruchsabteilung

PetraL

Zitat von: ichbrauchgeld am 13. September 2022, 17:03:30Das Jobcenter wird schon wissen , was es tut.
Wenn es nicht so traurig wäre, wäre es zum
:lachen:  :lachen:  :lachen:

OK, früher - noch Jahre, bevor ich überhaupt auf dieses Forum gestossen bin (leider) - dachte ich auch mal so ...
Das ist allerdings schon ... sicherlich 8-9 Jahre her. Dann kamen mir Zweifel. Dann kam die Gewissheit, dass es nicht so ist. Und hier kam dann die Bestätigung.
Kann es sein, dass du noch nicht lange im Bezug bist? Oder vielleicht gar nicht bist?
Oder du hast bisher einfach nur Glück gehabt mit deinen/deiner/deinem Sachbearbeiter beim Jobcenter.
Hier im Forum hast du aber sicherlich noch nicht viel gelesen - denn sonst würde dir so ein Spruch im Traum nicht einfallen!!
Es sei denn, du meinst das sarkastisch - dann würd's natürlich passen ...

P.S.:
Zitat von: ichbrauchgeld am 13. September 2022, 16:40:49Wenn ihr ein Haushalt seid dann seid ihr auch eine Bedarfsgemeinschaft und das Einkommen der Mutter wird hinzugenommen, daher wird ihr verdienst über Hartz4 liegen.
Das ist sachlich falsch. Haushalts- und Bedarfsgemeinschaft sind zwei unterschiedliche Dinge.

Allerdings bildet TE mit ihrer Mutter tatsächlich eine Bedarfsgemeinschaft und es wird das gesamte Einkommen ALLER Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft einbezogen.
Wie das genau aussieht könnte man nur auf dem Berechnungsbogen und ggf. zusätzlich der Begründung im Bescheid sehen.

P.P.S:
Zitat von: Kette am 13. September 2022, 16:23:00Ablehungsbescheid Begründung heißt es: Das ich mein Lebensunterhalt selbst bestreiten kann
Das kann nicht sein, denn dann würdest du mit deiner Mutter keine Bedarfsgemeinschaft bilden. Geht doch auch gar nicht, wenn du kein Einkommen hast?

ichbrauchgeld

Zitat von: PetraL am 13. September 2022, 17:25:03
Zitat von: ichbrauchgeld am 13. September 2022, 17:03:30Das Jobcenter wird schon wissen , was es tut.
Wenn es nicht so traurig wäre, wäre es zum
:lachen:  :lachen:  :lachen:

OK, früher - noch Jahre, bevor ich überhaupt auf dieses Forum gestossen bin (leider) - dachte ich auch mal so ...
Das ist allerdings schon ... sicherlich 8-9 Jahre her. Dann kamen mir Zweifel. Dann kam die Gewissheit, dass es nicht so ist. Und hier kam dann die Bestätigung.
Kann es sein, dass du noch nicht lange im Bezug bist? Oder vielleicht gar nicht bist?
Oder du hast bisher einfach nur Glück gehabt mit deinen/deiner/deinem Sachbearbeiter beim Jobcenter.
Hier im Forum hast du aber sicherlich noch nicht viel gelesen - denn sonst würde dir so ein Spruch im Traum nicht einfallen!!
Es sei denn, du meinst das sarkastisch - dann würd's natürlich passen ...

P.S.:
Zitat von: ichbrauchgeld am 13. September 2022, 16:40:49Wenn ihr ein Haushalt seid dann seid ihr auch eine Bedarfsgemeinschaft und das Einkommen der Mutter wird hinzugenommen, daher wird ihr verdienst über Hartz4 liegen.
Das ist sachlich falsch. Haushalts- und Bedarfsgemeinschaft sind zwei unterschiedliche Dinge.

Allerdings bildet TE mit ihrer Mutter tatsächlich eine Bedarfsgemeinschaft und es wird das gesamte Einkommen ALLER Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft einbezogen.
Wie das genau aussieht könnte man nur auf dem Berechnungsbogen und ggf. zusätzlich der Begründung im Bescheid sehen.

Einzelfälle bestätigen die Regel. Die meisten bescheide sind richtig, im zweifel widerspruch einlegen

PetraL

Zitat von: ichbrauchgeld am 13. September 2022, 17:32:52Einzelfälle bestätigen die Regel. Die meisten bescheide sind richtig, im zweifel widerspruch einlegen
Ja, ok, mehr als 50 % und damit "die Meisten" Bescheide sind wohl tatsächlich richtig - oder aber, es hat nur keiner gemerkt  :zwinker:
Von "Einzelfall" würde ich aber nicht sprechen wollen bei der Menge der nachweislich falschen Bescheide - es gibt so Seiten, da werden auch Zahlen dazu veröffentlicht, kannst ja mal googeln ...

Birgit63

Du bist 22 Jahre alt und bis zum 25. Lebensjahr bildest du mit deiner Mutter eine Bedarfsgemeinschaft. D. h. ihr Verdienst wird angerechnet. Ob sie zu viel oder zu wenig verdient liegt im Auge des Betrachters. Wenn deine Mutter noch Schulden abzuzahlen hat und daher weniger Geld zur Verfügung hat, interessiert sich das JC nicht dafür. Von daher wäre es wirklich wichtig zu wissen, was deine Mutter netto verdient, damit dir hier im Forum geholfen werden kann. Kindergeld muss deine Mutter beantragen. Du musst dich aber ausbildungssuchend melden. Dass du den Studienplatz jetzt nicht bekommen hast ist blöd. Aber du könntest in der Zwischenzeit auch einen Job annehmen. Auch wenn es nur ein 450 Eurojob ist.

Kette

Danke für die Vielen Antworten! Meine Mutter arbeitet als Pfleger und hat knapp 2k Netto.

Birgit63

Ja und damit hat sie aller Wahrscheinlichkeit nach wirklich zu viel, um Hartz IV beziehen zu können. In einer BG beziehen nämlich beide Hartz IV. Es geht nicht, dass nur du alleine Hartz IV bekommst. Erst mit 25 Jahren kannst du einen eigenen Antrag auf Hartz IV stellen.