MiniJob Benzinkosten- Aufwand/Berechnung Hartz4

Begonnen von gentleman2112, 16. September 2022, 13:29:59

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Ottokar

Zitat von: OLD-MAN am 04. November 2022, 10:40:51Das bezieht sich aber nur auf die Pendelfahrten zwischen Whg und Arbeitgeber, nicht für die gefahrenen KM von Kunde zu Kunde!
Da irrst du.
Nach § 11b Abs. 1 Nr. 5 SGB II sind "die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben," absetzbar. Wie diese genau entstehen, ist dabei unrelevant. § 11b Abs. 1 Nr. 5 SGB II subsummiert vielmehr alle hierfür notwendigen Ausgaben, zu denen auch, aber nicht ausschließlich, die Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gehören.
Das in § 6 Abs. 1 Nr. 5 ALG II-V ein Pauschbetrag für die Absetzung von Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte geregelt wurde, steht dem nicht entgegen, da es hier gerade nicht um solche Fahrten geht.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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OLD-MAN

Die Aufwendungen beziehen sich ausschließlich auf die Pendelkosten zwischen Whg und Arbeitgeber.

Es wäre ja "irre" wenn jeder Außendienstler, jeder Handelsreisender, jeder selbständiger Truckerfahrer, die aufstockenden Leistungen erhalten, seine gesamten Reisekosten geltend machen könnte.

Ottokar

Zitat von: OLD-MAN am 04. November 2022, 14:10:32Die Aufwendungen beziehen sich ausschließlich auf die Pendelkosten zwischen Whg und Arbeitgeber.
Das war, ist und bleibt falsch, egal wie oft du es wiederholst.

=> https://www.arbeitsagentur.de/wissensdatenbank-sgbii/11b-absetzbetraege
gleich der 1. Eintrag
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gentleman2112

Zitat von: Ottokar am 04. November 2022, 10:17:47
Zitat von: Kein Bittsteller am 03. November 2022, 22:08:52Alle Apotheken rechnen so. Für ihre Fahrer. Und längst machen das Apotheken auch nicht mehr alleine sondern schließen sich Drittanbietern an.
Nur so zur Info. Sollte man aber wissen. Man kann ja mal gezielt in seiner Lieblingsapotheke nachfragen  :smile:
Unfug. Das was ich schrieb ist die Berechnung die das JC durchführt.


Zitat von: gentleman2112 am 03. November 2022, 23:57:56Danke & entschuldige wegen den Verwirrungen meiner Zahlen. Letze stimmen so. Haette ich direkt so mitteilen muessen.
Dann gilt, was ich zuletzt schrieb:
Bei einem vom JC zu berücksichtigenden Bruttoeinkommen von 480€ sind statt des Grundfreibetrages auf Antrag die nachgewiesenen tatsächlichen höheren Kosten abzusetzen (150€ Fahrkosten + 30€ Versicherungspauschale = 180€ tatsächliche Kosten, statt 100€ Grundfreibetrag). Also stelle einen solchen Antrag.



ich bemerke gerade, dass in der Abrechnung vom JC nicht einmal 100€ Freibetrag angerechnet worden ist.

Quinky

Zitat von: OLD-MAN am 04. November 2022, 14:10:32Die Aufwendungen beziehen sich ausschließlich auf die Pendelkosten zwischen Whg und Arbeitgeber.

Es wäre ja "irre" wenn jeder Außendienstler, jeder Handelsreisender, jeder selbständiger Truckerfahrer, die aufstockenden Leistungen erhalten, seine gesamten Reisekosten geltend machen könnte.

Was meinst Du welche Aufwendungen bei Selbständigen in der EKS stehen?
Selbstverständlich Reisekosten, Fahrtkosten usw.

Oder bist Du der Meinung, dass ein Selbständiger, der 1.000€ Fahrtkosten hat(um Gewinn zu erzielen!), vom HartzIV-Satz von 449€ bezahlen soll?

Ernie

gentleman2112

Auch hier ging ein Widerspruch meinerseits raus.

gentleman2112

In 10 Tagen haben Wir seit 4 Monaten immer noch nichts wegen Unserem Widerspruch vom JC gehoert. Wie lange dauert das normalerweise?

Ottokar

Für die Widerspruchsbescheidung hat das JC 3 Monate Zeit, danach ist Untätigkeitklage zulässig.
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