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hartz 4 kdu -bürgergeld kdu

Begonnen von Wolle, 16. September 2022, 14:52:18

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Wolle

hallo an alle
meine frage:wird beim kommenden bürgergeld die kdu auch von den langjährigen hartz 4 beziehern voll übernommen oder nur die neuen miet/wohnungsanträge.hab da was gelesen das nur bei neu bürgergeld anträgen die kdu die ersten 2 jahre voll übernommen würde.
gruss wolle.

Yavanna

ZitatFür die ersten zwei Jahre ab Beginn des Monats, für den erstmals Leistungen nach diesem Buch bezogen werden , werden abweichend von Satz 1 Bedarfe für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt (Karenzzeit)

Aus dem Referentenentwurf

Gilt also nur für Neuanträge.

Wolle

hallo
klasse,da bringt mir das neue bürgergeld rein gar nix.zahle jetzt schon mit der aktuellen mieterhöhung 140euro zur miete drauf weil mir das jobcenter nicht einmal die mieterhöhungen übernimmt.
gruss wolle

OLD-MAN

Was heißt denn jetzt .....

Zitat von: Wolle am 16. September 2022, 16:18:20da bringt mir das neue bürgergeld rein gar nix.

Auch du erhältst (sofern Single ?) 53,- € mehr, ab Januar 2023.

Du kannst dir jederzeit ´ne neue Bleibe suchen, die den Angemessenheiten des Wohnortes / der Kommune entspricht. Nichts ist unmöglich, auch wenn man länger suchen muss!

Entspricht denn die Mieterhöhung des gesetzlichen Vorgaben? Nur Miete oder auch Nebenkosten?

Wolle

Die wohnung/miete (50qm) hat damals 2015 bei einzug 433 euro mit den nebenkosten betragen.mittlerweile 500 euro mit den nebenkosten.Amt zahlt bei uns im kreis germersheim 365 bruttokaltmiete plus 60 euro heizkosten.wollte schon umziehen aber mich hats schwer erwischt und bin jetzt schwerbehindert und habe pflegegrad 1.Die wohnung ist barrierefrei wegem rollstuhl.Ich warte gerade auf antwort vom jobcenter wegen der eingereichten mieterhöhung.jobcenter wollte mal eine neue mietbescheinigung zum prüfen der mieterhöhung. mal sehen.

Greywolf08

Gibt es bei dir keine Richtlinien bzgl. der KDU?
Bei unserem JC und Sozialamt gelten die gleichen Richtlinien und in denen steht:
Zitat"(4) Bei schwerbehinderten Menschen, denen das Merkzeichen "AG" (außergewöhnlich gehbehindert), ,,BL" (blind) oder ,,H" (hilflos) zuerkannt worden ist,
wird mindestens ein Wohnflächenbedarf in Höhe einer zusätzlichen Person berücksichtigt."
Müsste eigentlich bundesweit identisch sein +/- paar Quadratmeter.
Weiß dein JC Bescheid, das du PG 1 hast und im Rollstuhl sitzt?
Wenn du "nur" ein G hast, aber schon im Rollstuhl sitzt, dann stell einen Verschlimmerungsantrag beim Versorgungsamt oder lass dir ein Attest über die Notwendigkeit einer behindertengerechten Wohnung von deinem behandelndem Arzt ausstellen.
Behindertengerechter Wohnraum ist nun mal teurer. Auch bei städt. Wohnungsunternehmen bekommt man den nicht zu den Vorgaben der jeweiligen JC/Sozialämter.

Wolle

hallo.
habe g und ag mit B im behinderten ausweis.Der jobcenter forderte mich ledeglich letztes jahr im juni auf zum sozialamt/grundsicherung zu wechseln da ich laut amtsarzt nicht mehr arbeitsvermittelbar sei .Dem jobcenter habe ich diesmal wegen der mieterhöhung auch mein behindertennachweis und pflegegradnachweis geschickt.Und wegen dem wechsel zum sozi hatte ich gleich im juli letzten jahres den grundsicherungsantrag  plus mehrbedarf wegen behinderung beim sozialamt gestellt und alle unterlagen eingereicht usw.seitdem nur eine antwort vom amt das es von der rentenversicherung geprüft werde.das war vor 8 monaten die letzte antwort.unglaublich über 1 jahr bearbeitungszeit.das gibt es doch nicht was da läuft.

Yavanna

KDU sind eine kommunale Leistung und daher kocht da jede Stadt bzw Kreis sein eigenes Süppchen was die angemessene Höhe angeht

dusselpassinhaber

Die gleiche Frage habe ich hier auch gestellt. Nun endlich eine Antwort, wenn auch nicht von offizieller Stelle. Das heißt also, "Bestandskunden" (im Fachjargon des JC) sind im direkten Vergleich mit neuen Leistungsbeziehern massiv benachteiligt.

PetraL

Zitat von: dusselpassinhaber am 17. September 2022, 12:34:34Das heißt also, "Bestandskunden" (im Fachjargon des JC) sind im direkten Vergleich mit neuen Leistungsbeziehern massiv benachteiligt.
Ja.
Aber wir haben ja auch schon bei den Sonderregeln wegen Corona in die Röhre geschaut.
Fragt sich, inwieweit das überhaupt mit dem "Gleichheitsgrundsatz" im Grundgesetz zu vereinbaren ist ...  :scratch: ...
Aber, grundsätzlich gilt wohl: einmal vom JC gear...t, immer gear...t ...

dusselpassinhaber

Naja, aber das würde ja u.U. bedeuten, dass die meisten ALG-II-Bezieher die Ungleichheit dadurch aushebeln, indem eine Abmeldung vom Hartz IV Bezug zum 30.12.22 und eine erneute Anmeldung zum Bürgergeld Bezug am 2.1.23 erfolgen wird.

Yasha

#11
Zitat von: dusselpassinhaber am 17. September 2022, 12:34:34Das heißt also, "Bestandskunden" (im Fachjargon des JC) sind im direkten Vergleich mit neuen Leistungsbeziehern massiv benachteiligt.

ZitatSozialpolitische Paradoxie
wird das nun schon vereinzelt genannt:

https://www.focus.de/finanzen/news/gastbeitrag-von-christoph-butterwegge-die-sozialpolitische-paradoxie-der-buergergeld-reform_id_147918684.html

Aber -die finale Umsetzung des "Bürgergelds" die könnte sich zu einer unendlichen Geschichte entwickeln,wenn schon Herr Heil aktuell verkündet:

ZitatBestimmte Teile der Reform, die die Arbeitsweise in den Jobcentern betreffen, werden wir phasenweise umsetzen. Das wird ein halbes bis ein ganzes Jahr dauern.

Hubertus Heil, Bundesarbeitsminister

Quelle:https://www.zdf.de/nachrichten/politik/buergergeld-heil-reform-hartz-iv-100.html

Ein Grund hierfür, der mag an den geplanten Termin Angeboten zur Schulung der Mitarbeiter  - zu den Neuerungen im Bürgergeld liegen, nach meiner Überzeugung anhand erster Recherche:

"Das Bürgergeld - Alle Neuregelungen im Detail. Echte Reform oder "Etikettenschwindel"? Neu"
https://www.kbw.de/seminar/buergergeld-gesamtueberblick_SOB002

Oder
https://www.kbw.de/seminar/buergergeld_SOB001
Vorläufige Bewilligung von Leistungen im SGB II -
mit geplantem Anteil Bürgergeld
am 15.03.2023
https://www.kbw.de/seminar/sgb-ii-vorlaeufige-bewilligung-v-leistungen_SOA008C

Und währenddessen  -werden auch und besonders die Neukunden bei vereinzelten JC eher zur Sofortvermittlung in Maßnahmen dazu überstellt werden.

Aktuell ist das, meiner Recherche nach - zumindest  die frisch ausgeschriebene Absicht des  Jobcenter Hamburg - 8 Wochen  - mit Erfolgsprämie für den Träger. Das ist brandneu. Gab es vorher -meines Wissens  -noch nirgendwo -in der Kombination mit einem so kurzem Zeitraum.

Also  -doch nichts -mit dem Wegfall des Vermittlungsvorrangs??

Ab Februar 2023 -in Hamburg -für Neukunden.
 

Yavanna

Zitat von: dusselpassinhaber am 17. September 2022, 22:13:53Naja, aber das würde ja u.U. bedeuten, dass die meisten ALG-II-Bezieher die Ungleichheit dadurch aushebeln, indem eine Abmeldung vom Hartz IV Bezug zum 30.12.22 und eine erneute Anmeldung zum Bürgergeld Bezug am 2.1.23 erfolgen wird.

Das wird nicht funktionieren, da es heißt,  "Leistungen nach diesem Buch" und es ist und bleibt das SGB II.

dusselpassinhaber

Zitat von: Yavanna am 18. September 2022, 02:10:23
Zitat von: dusselpassinhaber am 17. September 2022, 22:13:53Naja, aber das würde ja u.U. bedeuten, dass die meisten ALG-II-Bezieher die Ungleichheit dadurch aushebeln, indem eine Abmeldung vom Hartz IV Bezug zum 30.12.22 und eine erneute Anmeldung zum Bürgergeld Bezug am 2.1.23 erfolgen wird.

Das wird nicht funktionieren, da es heißt,  "Leistungen nach diesem Buch" und es ist und bleibt das SGB II.

Entschuldige bitte aber ich kann den Kontext dieses Zitates nicht herstellen.

Gruß

Yasha

Zitat von: dusselpassinhaber am 18. September 2022, 02:28:50Entschuldige bitte aber ich kann den Kontext dieses Zitates nicht herstellen.

Kein Wunder. :wand:  -denn die eigentliche Begründung fehlt bislang, nach meiner Meinung.

Der Neukunde bzw. erneute Neukunde ist bzw. wäre nur einer, der folgende Voraussetzungen dazu erfüllt:

ZitatWenn Sie noch nie oder länger als sechs Monate kein Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") bezogen haben,

siehe  -hilfsweise JC Essen:

https://www.essen.de/leben/soziales_und_arbeit/jobcenter/neukundenbereich_erstmeldung.de.html

Wo der Abstand zum vorherigen Antrag kürzer wäre -da bleibt der Kunde Bestandskunde. Zählt ( noch) nicht zu den Neukunden.Das ist bundesweit so.

Darum wäre eine Abmeldung von ein paar Tagen sinnlos. Auch nach erneuter Anmeldung.

Unabhängig davon bleibt das SGB II erhalten  -mit einigen Ergänzungen zum Bürgergeld. Voraussichtlich.