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HILFE wegen Gaspreisen und Ablehnung der EEG - Gasumlage !!

Begonnen von Daniela, 17. September 2022, 22:36:15

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Daniela

Hallo,
folgende Situation: Wir bewohnen seit 2017 ein Mietshaus mit 85 statt der für 3 Personen zugelassenen  75 qm. Aktuell werden nur 117 € der 150 € mtl. Gasrechnung übernommen. Die Begründung ist eine Minderung wegen der Wohnungsgröße und das wir uns den damaligen Umzug absegnen lassen müssen, was wir nicht taten. Hängen wir jetzt für immer (bis Umzug) in dieser Minderung oder ist das nachträglich möglich ?
Krankheitsbedingt wird sich bei mir leider keine Einstellung mehr finden.
Jetzt kam eine Erhöhung ab 01.10. aufgrund der EEG - Umlage auf 274 €. Ich beantragte eine Übernahme, diese wurde jedoch abgelehnt mit der Begründung, dass wir schon das Maximum von 117 € mtl. bekommen würden. Übernimmt das Arbeitsamt diese Umlage nicht ? Wie stämmen das andere ALG2 Empfänger ?
Spannden wurde es nach einem Telefonat mit dem Gasversorger, da die Preisbindung zum 01.12. ausläuft und mir selbiger telefonisch einen Preis von ca. 700 € monatlich prognostizierte.
Was soll ich jetzt tun ? 

OLD-MAN

Zitat von: Daniela am 17. September 2022, 22:36:15Aktuell werden nur 117 € der 150 € mtl. Gasrechnung übernommen.

Hier sehe ich schon einen "Berechnungsfehler", denn das Verhältnis der Wohnungsgröße zu der Heizkostenminderung stimmt nicht.

Was sagt die Angemessenheit deiner Kommune denn aus, wie hoch sind die max. zu übernehmenden Heizkosten?

Zitat von: Daniela am 17. September 2022, 22:36:15Hängen wir jetzt für immer ...

Auch dazu findet man Hinweise in den örtlichen Richtlinien deiner Kommune. Manche "bestrafen" einen bis zu 2 Jahren, manche für immer, manche gar nicht!

Zitat von: Daniela am 17. September 2022, 22:36:15Erhöhung ab 01.10. aufgrund der EEG - Umlage auf 274 €

Du meinst sicher die Gas-Umlage, die aktuell wohl erst ab Ende Oktober greift, aber das sind nur rd. 2,4 Cent/kW. und rechtfertigt sicherlich keine Erhöhung von 150,- € auf 274,- €. Ist da schon eine Preiserhöhung drin verankert, oder sind nur die Abschlagszahlungen erhöht worden?

Die mdl. angekündigte Erhöhung auf 700,- € muss erst einmal schrifltich kommen. Dann VÄM ausfüllen und mit dem Erhöhungsverlangen (Kopie) des Versorgers beim JC einreichen. Nützlich wäre ein deutlich sichtbarer Hinweis, das sich der Verbrauch nicht erhöht hat, sonder eben die Preise!

Falls abgelehnt wird, bleibt dir nur der Weg über Widerspruch, einstweilige Anordnung und Klage vorm Sozialgericht.


Fettnäpfchen

Daniela

Zitat von: Daniela am 17. September 2022, 22:36:15Die Begründung ist eine Minderung wegen der Wohnungsgröße und das wir uns den damaligen Umzug absegnen lassen müssen, was wir nicht taten. Hängen wir jetzt für immer (bis Umzug) in dieser Minderung oder ist das nachträglich möglich ?
Das ist das Problem in der Hauptsache!
Und nein nicht für immer, wenn der Preis der KdUH angepasst wird muss auch das JC die Erstattung bis zu dieser Anpassungshöhe leisten.

Zitat von: Daniela am 17. September 2022, 22:36:15Wir bewohnen seit 2017 ein Mietshaus mit 85 statt der für 3 Personen zugelassenen  75 qm
Also müsste da schon mindestens zwei mal angepasst worden sein denn ein schlüssiges Konzept muss alle zwei Jahre aktualisiert werden.

Zitat von: Daniela am 17. September 2022, 22:36:15Aktuell werden nur 117 € der 150 € mtl. Gasrechnung übernommen.
Aktuell heisst das es schon angepasst wurde?

Schau mal bei https://harald-thome.de/informationen/bundesweite-dienstanweisungen-kdu.html ob dein Ort gelistet ist und wann das aktualisiert wurde und ob es ein schlüssiges Konzept gibt.

MfG FN
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Daniela

Zitat von: Fettnäpfchen am 18. September 2022, 14:48:56Daniela

Zitat von: Daniela am 17. September 2022, 22:36:15Die Begründung ist eine Minderung wegen der Wohnungsgröße und das wir uns den damaligen Umzug absegnen lassen müssen, was wir nicht taten. Hängen wir jetzt für immer (bis Umzug) in dieser Minderung oder ist das nachträglich möglich ?
Das ist das Problem in der Hauptsache!
Und nein nicht für immer, wenn der Preis der KdUH angepasst wird muss auch das JC die Erstattung bis zu dieser Anpassungshöhe leisten.

Zitat von: Daniela am 17. September 2022, 22:36:15Wir bewohnen seit 2017 ein Mietshaus mit 85 statt der für 3 Personen zugelassenen  75 qm
Also müsste da schon mindestens zwei mal angepasst worden sein denn ein schlüssiges Konzept muss alle zwei Jahre aktualisiert werden.

Zitat von: Daniela am 17. September 2022, 22:36:15Aktuell werden nur 117 € der 150 € mtl. Gasrechnung übernommen.
Aktuell heisst das es schon angepasst wurde?

Schau mal bei https://harald-thome.de/informationen/bundesweite-dienstanweisungen-kdu.html ob dein Ort gelistet ist und wann das aktualisiert wurde und ob es ein schlüssiges Konzept gibt.

MfG FN

Danke für die Antworten.
Krankheitsbedingt kann ich jetzt erst reagieren. Gerade hatte ich ein Telefonat mit dem JobCenter Celle und es bleibt bei den bisherigen Pauschalen (also in unserem Fall bei 117 €), solange Zitat: Von der Regierung noch keine andere Anweisung oder Beschluss vorliegt.

Das Problem mit den Abzügen wegen der zu großen Wohnung ist ein Problem, aber nicht das Hauptproblem (zumindest nicht aus meiner Sicht). Bislang mussten wir deswegen die Differenz der Miete ca. 40 € und die Differenz der Heizkosten (150 - 117 = 33 €) selbst tragen. Natürlich wäre ich froh, wenn ich diese Summe nicht mehr tragen müssten und nehme auch gerne Tips entgegen. Aber was sind diese 73 € im Verhältnis zu den 700 € - oder sagen wir es werden wenn ich hart spare nur 500 € mtl. Heizkosten von denen ich denn auch nur 117 € erstattet bekommen!? Das ist gerade erst mal unser Problem. Stehen denn alle vor diesem Problem ?

Quinky

Nach meiner Meinung werdet ihr schon seit 2017 betrogen (sofern die Situation 150€ : 117€ bereits damals Bestand hat.
Wenn ihr nicht verschwenderisch mit dem Gas umgeht, solltet ihr auf jeden Fall auf die Begründung des Jobcenter  beharren, DENN
Das Jobcenter begründet die Reduzierung mit der Wohnungsgröße: 85qm statt der erlaubten 75qm, das ist aber ein Verhältnis von 1,13
Nimmt man die 150€ für 85qm, so kommen 132,70€ für 75qm heraus. Diesen Wert hätte das Jobcenter von Anfang an zahlen MÜSSEN!!!! Auch wenn die Wohnung zu groß ist, müssen zumindest die Heizkosten für die korrekten qm übernommen werden.
Das hier nur 117€ gezahlt wurde, ist falsch, denn das Jobcenter MUSS!!! nachweisen, das ihr verschwenderisch mit dem Gas umgeht. Kann es das nicht, müssen die korrekten Heizkosten für 75qm übernommen werden.
Auch die Ablehnung des neuen Preises ist eine Unverschämtheit, denn bei einer Ablehnung behauptet das Jobcenter praktisch, das das Gas NICHT teurer geworden ist.
In der heutigen Zeit ist aber eine solche Behauptung unmöglich.
Den Preisbeweis per kw könnt ihr ja durch die Mitteilung des Energielieferanten beweisen.
Auch hier ist dann wieder das Verhältnis 85:75qm = 1,13 bei dem Endpreis zu berücksichtigen.

Auf Deine Frage:
ALLE stehen vor dem Problem mit den höheren Energiekosten (außer sie haben alte Verträge mit alten Garantiepreisen), das weiß auch JEDES Jobcenter/jede Kommune!
Die Heizkosten MÜSSEN übernommen werden für die angemessene Größe, das sagt das Gesetz aus!
Selbstverständlich werden viele Jobcenter/Kommunen (nicht alle und nicht bei jedem) versuchen, die Mehrkosten abzulehnen, was abewr ein Rechtsbruch ist. Hier werden mit Sicherheit massenweise Gerichte angerufen, die ALLE gegen die Jobcenter/Kommunen ausfallen. Das Gesetz läßt nichts anderes zu!

Daniela

Zitat von: Quinky am 21. September 2022, 10:42:06Nach meiner Meinung werdet ihr schon seit 2017 betrogen (sofern die Situation 150€ : 117€ bereits damals Bestand hat.
Wenn ihr nicht verschwenderisch mit dem Gas umgeht, solltet ihr auf jeden Fall auf die Begründung des Jobcenter  beharren, DENN
Das Jobcenter begründet die Reduzierung mit der Wohnungsgröße: 85qm statt der erlaubten 75qm, das ist aber ein Verhältnis von 1,13
Nimmt man die 150€ für 85qm, so kommen 132,70€ für 75qm heraus. Diesen Wert hätte das Jobcenter von Anfang an zahlen MÜSSEN!!!! Auch wenn die Wohnung zu groß ist, müssen zumindest die Heizkosten für die korrekten qm übernommen werden.
Das hier nur 117€ gezahlt wurde, ist falsch, denn das Jobcenter MUSS!!! nachweisen, das ihr verschwenderisch mit dem Gas umgeht. Kann es das nicht, müssen die korrekten Heizkosten für 75qm übernommen werden.
Auch die Ablehnung des neuen Preises ist eine Unverschämtheit, denn bei einer Ablehnung behauptet das Jobcenter praktisch, das das Gas NICHT teurer geworden ist.
In der heutigen Zeit ist aber eine solche Behauptung unmöglich.
Den Preisbeweis per kw könnt ihr ja durch die Mitteilung des Energielieferanten beweisen.
Auch hier ist dann wieder das Verhältnis 85:75qm = 1,13 bei dem Endpreis zu berücksichtigen.

Auf Deine Frage:
ALLE stehen vor dem Problem mit den höheren Energiekosten (außer sie haben alte Verträge mit alten Garantiepreisen), das weiß auch JEDES Jobcenter/jede Kommune!
Die Heizkosten MÜSSEN übernommen werden für die angemessene Größe, das sagt das Gesetz aus!
Selbstverständlich werden viele Jobcenter/Kommunen (nicht alle und nicht bei jedem) versuchen, die Mehrkosten abzulehnen, was abewr ein Rechtsbruch ist. Hier werden mit Sicherheit massenweise Gerichte angerufen, die ALLE gegen die Jobcenter/Kommunen ausfallen. Das Gesetz läßt nichts anderes zu!


Diese Situation mit 117 € zu 150 € herrscht gott-sei-dank erst seit 01.12.2021 vor. Dort wechselte ich den Gasanbieter  und dieser war schon damals aufgrund der gestiegenen Preise erheblich teurer als der Vertrag davor.
Was kann ich nun tun ? einen Widerspruch einlegen und begründen mit:
- Übernahme der Pflicht zur Übernahme der Angemessen Heizkosen. - Gibt es hier einen Gesetzestext auf den ich mich beziehen kann ?

BO177

Daniela,

wie kommt man auf die 117 €? Sind das die Heizkosten, die vor eurem Umzug in das 85-qm-Haus angefallen waren bzw. bewilligt wurden?

Welcher Verbrauch (kWh) entspricht den 117 €?

Kriegsbedingte Gaspreise kann man nicht mehr "ungemessen" bezogen auf € begründen, sondern nur noch - ggfs. - mit "unangemessen" bezogen auf den Verbrauch=kWh!

So hat das für mich zuständige Jobcenter inzwischen von € auf kWh umgestellt; andere werden - müssen - es auch tun, denn anders kann man mit den exorbitant hohen Preisen bezogen auf Angemessenheit überhaupt nicht  umgehen.

Daniela

Zitat von: BO177 am 21. September 2022, 11:49:22Daniela,

wie kommt man auf die 117 €? Sind das die Heizkosten, die vor eurem Umzug in das 85-qm-Haus angefallen waren bzw. bewilligt wurden?

Welcher Verbrauch (kWh) entspricht den 117 €?

Kriegsbedingte Gaspreise kann man nicht mehr "ungemessen" bezogen auf € begründen, sondern nur noch - ggfs. - mit "unangemessen" bezogen auf den Verbrauch=kWh!

So hat das für mich zuständige Jobcenter inzwischen von € auf kWh umgestellt; andere werden - müssen - es auch tun, denn anders kann man mit den exorbitant hohen Preisen bezogen auf Angemessenheit überhaupt nicht  umgehen.

Wieso und warum genau die 117 € als Höchstegrenze entstanden sind, ist mir auch nicht klar. Wegen der Gas-Teuerung in 2021 wechselte ich zum Dez. 2021 den Anbieter. Shell Energy war damals der günstigste Anbieter, hat aber immer noch ca. 35 € mehr gekostet als der Vorherige. Seit dem erfahre ich diese Deckelung. - Davor nicht.
Ich habe am Montag einen Termin in der Diakonie zur Beratung. Ich hoffe die können mir helfen, sonst droht Obdachlosigkeit.

Zugegeben bin ich auch mit dem Tabellen und Co die hier anfangs gepostet wurden etwas überfordert. Ich weiß nicht was genau dort die Werte für unsere Regionen sind und durch diese ganzen Berechnungen steige ich auch nur bedingt durch. Meiner Meinung nach bräuchte ich einen harten Gesetzestext oder wirklich konkretes, schriftliches und nicht wage Berechnungen die ich mir unwissend zusammen rechne und am Ende falsch sind. Damit müsste ich dann einen Widerspruch einleiten. Nur rennt mir die Zeit davon und es ist vermutlich auch zu viel von einem Forum erwartet.

BO177

Daniela,

auf keinen Fall solltest Du die Widerspruchsfrist versäumen!

Das Mindeste der Kostenübernahme ist, dass man die kWh, die den 117 € entsprechen, mit den neuen Gaspreisen rechnet und diesen Betrag übernimmt. Ob die Deckelung auf jetzt 117 € überhaupt rechtens ist, kann man Dir nur bei Kenntnis der Bescheide und der Zusammenhänge, d. h. der Vorgeschichte sagen.

Wenn die Diakonie nicht umfassend rechtsberaten kann, solltest Du eine/n Sozialfachan*wältin konsultieren!