bestehende ALG2-Bescheide vs. Bürgergeld. Neu gefragt, anders formuliert

Begonnen von Single-Man, 13. November 2022, 22:42:47

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Single-Man

Hallo,
da es mir immer größere Sorgen bereitet und nirgendwo Informationen erhältlich sind, an dieser Stelle eine früher gestellte Frage neu formuliert.
Also, das Bürgergeld wird zum 1. Januar 2023 eingeführt, Hartz 4/ALG2 abgeschafft.
Müsste das nicht bedeuten, dass sämtliche ALG2-Bescheide, die für einen wesentlichen Zeitraum weit über den 1. Januar 2023 ausgestellt wurden, meinetwegen bis März, April oder Mai, mit dem 1. Januar 2023 zwangsläufig ungültig werden und man keine Leistungen mehr erhält?
Und falls dem so ist, wann und in welcher Form muss man dann das Bürgergeld fristgerecht beantragen? Gibt es dahingehend gesicherte Informationen?
Sicherlich bin ich nicht der Einzige, dessen ALG2-Bescheid über den 1. Januar 2023 hinausgeht.
Vielen Dank im Voraus für eure freundlichen Antworten.

TripleH

Die Leistung wird doch einfach nur umbenannt, erhöht und ein bisschen an den Freibeträgen geändert. Es ist und bleibt eine Leistung nach dem SGB II. Wie sonst auch, wird es schlicht und einfach einen Änderungsbescheid geben. Wie bei einer normalen Regelsatzerhöhung.

Fettnäpfchen

Single-Man

oder anders formuliert.
Du musst nichts machen.
Wenn du dann irgendwann einen WBA stellen musst wird das Formular ein anderes sein und da dann halt alles eintragen, was vorher auch nicht anders war.

Anders geht es auch nicht oder meinst du das alle zig-Millionen Bewilligungen auf einen Schlag ihre Gültigkeit verlieren und
genau die zig-Millionen gleichzeitig einen Antrag stellen und ein Anrecht darauf haben das ab Jan. ihre Ansprüche bedient werden.
Das ist absolut nicht machbar und kann als unmöglich bezeichnet werden!
Sollte einem der Menschenverstand alleine schon sagen.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Single-Man

Hallo Fettnäpfchen,
ich finde, es ist schon völlig normal, dass man sich in dieser Phase solche Sorgen macht und sich solche Fragen stellt. Die Reaktion meines gesunden Menschenverstandes ist die, dass ich mir eben die Frage stelle, wenn ab Januar tatsächlich das Bürgergeld eingeführt wird, ob man dann Leistungen des alten Systems weiter erhält, wenn eben der ALG2-Bescheid, den man hat, weit über Januar 23 hinausgeht, und ob man vom Jobcenter fristgerecht informiert wird, ob und falls die gesetzlichen Bestimmungen im Falle der Einführung des  Bürgergeldes so lauten, dass Hartz4/ALG2-Bescheide ihre Gültigkeit am 1. Januar 23 verlieren und die Leistungen eingestellt werden. Darum dreht sich meine Frage, darum dreht sich mein Gedankenkarussell.

Fettnäpfchen

Single-Man

Zitat von: Single-Man am 14. November 2022, 16:18:58ob und falls die gesetzlichen Bestimmungen im Falle der Einführung des  Bürgergeldes so lauten, dass Hartz4/ALG2-Bescheide ihre Gültigkeit am 1. Januar 23 verlieren und die Leistungen eingestellt werden.
die werden und können schon aufgrund dessen das es nicht machbar ist nicht eingestellt werden.

Jetzt ist der Beschluss verschoben geht zum Vermittlungsausschuss und dann muss es beschlossen werden und dann ist Ende Nov. , eher Dez.
Wie soll das zeitlich machbar sein?

Zitat von: Single-Man am 14. November 2022, 16:18:58ich finde, es ist schon völlig normal,
aber nur wenn man im
Zitat von: Single-Man am 14. November 2022, 16:18:58Gedankenkarussell
feststeckt und nicht mehr rauskommt egal was man als Antwort bekommt.
Schalte einfach ab und mach dir keine überflüssigen Sorgen. Was anderes war mit
Zitat von: Fettnäpfchen am 14. November 2022, 15:53:24Sollte einem der Menschenverstand alleine schon sagen.
nicht gemeint. Sorry falls du das in den falschen Hals bekommen hast.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Single-Man

Hallo Fettnäpfchen, ich hab das nicht in den falschen Hals bekommen ;)

Single-Man

ich habe heute vorsichtshalber an den VDK geschrieben, was die dazu sagen.