Kann auf der Basis von § 60 f.f. SGB I zur Beantragung einer Rente aufgefordert

Begonnen von Born, 22. September 2022, 22:43:07

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Born

Hallo Ihr Lieben,
Thematik wie oben angerissen Bekannte ist krank man legt ihr nahe die Rente einzureichen. Ist das im Rahmen der Mitwirkung überhaupt zulässig ? Danke vorab.

Gruß:
     Born :coffee:

Yavanna

Wenn ein Anspruch drauf besteht, ja. Z.b. Erwerbsminderung. Bei vorgezogenen Altersrente gibt es noch ein paar Dinge zu beachten, wie Alter und Unbilligkeit.

Rente ist eine vorrangige Leistung und muss in Anspruch genommen werden,  bevor das SGB II greift.
Die Rechtsgrundlage sind nicht die allgemeinen Mitwirkungspflichten, sondern §12 a SGB II

Born


CCR

Zitat von: Born am 22. September 2022, 22:43:07Hallo Ihr Lieben,
Thematik wie oben angerissen Bekannte ist krank man legt ihr nahe die Rente einzureichen. Ist das im Rahmen der Mitwirkung überhaupt zulässig ? Danke vorab.

Gruß:
     Born :coffee:
nein wenn nicht macht es das JC und 30 Jahre müssen in die Gesetzl.Rentenkasse schon einbezahlt sein.

Kopfbahnhof

Der Zwang zur vorzeitigen Beantragung der Altersrente soll, laut dem Bürgerhartz, erst mal nicht weiter Durchgesetzt werden.

Von daher kann es besser sein es mindestens bis 2023 liegen zu lassen.

Lina

Zitat von: Kopfbahnhof am 29. September 2022, 18:16:51Der Zwang zur vorzeitigen Beantragung der Altersrente soll, laut dem Bürgerhartz, erst mal nicht weiter Durchgesetzt werden.

Von daher kann es besser sein es mindestens bis 2023 liegen zu lassen.


Gilt das denn auch, wenn man schon 2022 vorzeitig in die Altersrente gezwungen werden sollte und das JC den Antrag schon ersatzweise für mich gestellt hat, ich aber nicht mitgewirz habe.

Yavanna

Noch gilt die aktuelle Rechtslage. Wenn du bei Ersatzantragsstellung durch das Jobcenter nicht mitwirkst und deshalb der Antrag versagt wird, kann dir dein ALG II in der entsprechenden Höhe entzogen werden. Im Fall Altersrente dann sogar komplett, weil ja eigentlich gar kein SGB II Anspruch mehr besteht.

Lina

Zitat von: Yavanna am 30. September 2022, 07:48:17Noch gilt die aktuelle Rechtslage. Wenn du bei Ersatzantragsstellung durch das Jobcenter nicht mitwirkst und deshalb der Antrag versagt wird, kann dir dein ALG II in der entsprechenden Höhe entzogen werden. Im Fall Altersrente dann sogar komplett, weil ja eigentlich gar kein SGB II Anspruch mehr besteht.


Wie lange gilt die aktuelle Rechtslage noch bis Jahresende und im Januar 2023 ist Schluss mit der Zwangsverrentung, und dass auch für laufende Fälle aus 2022 ?


CCR

Zitat von: Lina am 30. September 2022, 10:16:47
Zitat von: Yavanna am 30. September 2022, 07:48:17Noch gilt die aktuelle Rechtslage. Wenn du bei Ersatzantragsstellung durch das Jobcenter nicht mitwirkst und deshalb der Antrag versagt wird, kann dir dein ALG II in der entsprechenden Höhe entzogen werden. Im Fall Altersrente dann sogar komplett, weil ja eigentlich gar kein SGB II Anspruch mehr besteht.


Wie lange gilt die aktuelle Rechtslage noch bis Jahresende und im Januar 2023 ist Schluss mit der Zwangsverrentung, und dass auch für laufende Fälle aus 2022 ?


daa ganze macht für das JC nur Sinn wenn du ganz aus dem ALG II Bezug fällst.

Yavanna

Zitat von: CCR am 30. September 2022, 12:46:35
Zitat von: Lina am 30. September 2022, 10:16:47
Zitat von: Yavanna am 30. September 2022, 07:48:17Noch gilt die aktuelle Rechtslage. Wenn du bei Ersatzantragsstellung durch das Jobcenter nicht mitwirkst und deshalb der Antrag versagt wird, kann dir dein ALG II in der entsprechenden Höhe entzogen werden. Im Fall Altersrente dann sogar komplett, weil ja eigentlich gar kein SGB II Anspruch mehr besteht.


Wie lange gilt die aktuelle Rechtslage noch bis Jahresende und im Januar 2023 ist Schluss mit der Zwangsverrentung, und dass auch für laufende Fälle aus 2022 ?


daa ganze macht für das JC nur Sinn wenn du ganz aus dem ALG II Bezug fällst.

Bei Altersrente fällt man eh aus dem Bezug, egal ob bedarfsdeckend oder nicht

Kopfbahnhof

Zitat von: Lina am 30. September 2022, 05:29:11wenn man schon 2022 vorzeitig in die Altersrente gezwungen werden sollte
Kann ich leider nicht Beantworten und dürfte evtl. dann ein Fall für ein Gericht sein.

Aber alle die jetzt eine Aufforderung bekommen, sollten es raus zögern bis 2023.
Möglich die JC wollen jetzt schnell noch solche Dinge durch drücken.

Ob die Aussetzung auch kommt, sieht man ja erst wenn das endlich ALLES mal Klar benannt wird.

Es soll aber wohl drin stehen, allerdings wohl Befristet. (glaub irgendwas bis 2025)

CCR

Zitat von: Yavanna am 30. September 2022, 14:44:42
Zitat von: CCR am 30. September 2022, 12:46:35
Zitat von: Lina am 30. September 2022, 10:16:47
Zitat von: Yavanna am 30. September 2022, 07:48:17Noch gilt die aktuelle Rechtslage. Wenn du bei Ersatzantragsstellung durch das Jobcenter nicht mitwirkst und deshalb der Antrag versagt wird, kann dir dein ALG II in der entsprechenden Höhe entzogen werden. Im Fall Altersrente dann sogar komplett, weil ja eigentlich gar kein SGB II Anspruch mehr besteht.


Wie lange gilt die aktuelle Rechtslage noch bis Jahresende und im Januar 2023 ist Schluss mit der Zwangsverrentung, und dass auch für laufende Fälle aus 2022 ?


daa ganze macht für das JC nur Sinn wenn du ganz aus dem ALG II Bezug fällst.

Bei Altersrente fällt man eh aus dem Bezug, egal ob bedarfsdeckend oder nicht
es ging hier ja um die Zwangsrente mit 63 Jahren. Wer zu wenig einbezahlt hat, wird dann ja  beim Sozialamt landen.